Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Zunächst der umfangreiche Sachverhalt:
Die 3- Wohnung W wird Anfang 2006 renoviert (inkl. Strom- und Wasserleitungen). Am 30.06.2006 kommt der MIeter M nach einer 2wöchigen Geschäftsreise in die Wohnung zurück und stellt fest, dass die Küche unter Wasser steht. Der Linoleum wellt sich, man merkt, dass auch hierunter Wasser steht. Die Sockelleisten der Küche sind aufgequollen und unbrauchbar geworden. Der Mieter stellt den Haupthahn seiner Wohnung ab, aber noch immer läuft das Wasser aus der Wand.
Der Handwerkernotdienst, der gerufen wurde, da der Hausverwalter des Vermieters V nicht erreichbar war, stellt einen Riss in einer Kunststoffleitung im Versorgungsschacht fest. Da die Firma das Material nicht verarbeitet und keine entsprechenen Geräte hat, bleibt das Wasser über das Wochenende mit Außnahme der Toilette abgestellt.
Am darauffolgenden Montag wird die Leitung repariert. Die zuständige Firma will sich mit M wegen der Trocknung in Verbindung setzen.
Erst auf Rückfragen von M wird 9 Tage später die Küche abgebaut und die Trocknung eingeleitet. Der Linoleum in der Küche und im Flur wird hearusgerissen und zusammen mit den Kunstoff-Sockelleisten auf der Terrasse von M gelagert.
Da M zu dieser Zeit im Urlaub ist und die Firma nicht weiß, wo sie die Küche unterbringen soll, werden Unterschränke ins Lager gebracht, die neuen Elektrogeräte von M im frei zugänglichen Kellerflur gelagert. Der Kühlschrank wurde auf M’s Wunsch im Esszimmer abgestellt und angeschlossen. Der dazugehörige Hochschrank steht mitten im Raum, zwischen dem übrigen Kücheninventar (Inhalt der Schränke). Im Wohnzimmer befinden sich die Schubladen und Auszüge der Küche samt Inhalt - wie von M gewünscht.
Als M nach einer Woche aus dem Urlaub heimkehrt, findet er seine Geräte im Keller vor, zwischen den Gelben Säcken anderer Hausbewohner. M bringt an den Geräten einen Hinweis an, dass bitte kein Müll auf den Geräten gelagert werden solle.
2 Tage später - bei einem Termin mit der Firma und V - werden die Geräte auf Wunsch von M im Wohnzimmer abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt erfährt M, dass er die Stromkosten erstattet bekommt, und zwar anhand der Aufzeichnung der in der Küche befindlichen Trocknungsanlage. Diese hat 0,7 kWh und lief bis zu diesem Zeitpunkt Tag und Nacht. Teilweise schaltet sie sich ab und verbraucht auch im Standby Strom - obwohl sie in dieser Zeit keine Leistung aufzeichnet. Zusätzlich steht in der Wohnung eine Windmaschine, die weder ihre Arbeitszeit aufzeichnet noch einen Hinweis auf den Verbrauch enthält. M hatte in der Zeit seiner Abwesenheit nur einen Radiowecker und den Kühlschrank am Strom, alles andere war ausgesteckt.
Auf die Frage von M, ob die im Keller aufgestellte Trocknungsanlage (da auch die Kellerwände und -decken nass waren) ihre Arbeitsstunden aufzeichne, erteilte die Firma die Auskunft, diese wäre nicht an den Strom der Wohnung angeschlossen, was jedoch der Fall war. Kurzerhand wurde diese Maschine (0,9 kWh) an eine Steckdose, die vom Hausstrom versorgt wird, angeschlossen. Dieser Strom wird, ebenso wie Wasser & Abwasser in der Nebenkostenabrechnung nach qm auf die Wohnungen verteilt.
DIe Woche darauf geschieht nichts, außer dass die Windmaschine ihren Dienst verweigert. Das zeigt M bei V an und erinnert V, dass die Firma vergangene Woche noch einmal zum Messen der Feuchtigkeit kommen wollte und dass der auf der Terrasse lagernde Sondermüll zu entfernen sei. Daraufhin informiert V die Firma, welche ohne die Kenntnis von M dessen Wohnung aufsucht, um die Feuchtigkeit zu messen und die defekte Windmaschine entfernt. M hatte der Firma einen Wohnungsschlüssel überlassen, da M im Urlaub war und den Fortschritt der Trocknung nicht weiter verzögern wollte.
Zudem informiert die Firma den M, dass sie im Schlafzimmer den Kleiderschrank abbauen wolle, damit in den Ecken die Feuchtigkeit gemessen und der darunter liegende Teppichboden auf Schimmelbefall geprüft werden kann. Um den Schrank abbauen zu können, muss aller Wahrscheinlichkeit nach auch das Bett entfernt werden, da das Schlafzimmer recht klein ist.
Nun meine Fragen:
M kann Mietminderung geltend machen, das ist klar, aber in welchem Umfang?
Wenn Wohn- und Esszimmer mit Kücheninventar vollgelagert sind, das Schlafzimmer abgebaut ist und diese Möbel ebenfalls auf die anderen beiden Räume verteilt werden müssen und die Küche unbenutzbar ist, da sie sich im Rohzustand befindet (es kann nur noch das Bad genutzt werden) - ist hier eine Mietminderung auf Null Euro möglich?
Wie sollen Strom & Wasser abgerechnet werden?
Gesetzt den Fall, die Wohnung ist vollständig unbrauchbar, ist der Mietvertrag nicht erfüllt. V bietet aber für die Zeit, in der das Schlafzimmer abgebaut ist, ein Zimmer (zum Übernachten, da M berufstätig ist und in der Stadt neu ist und niemanden wirklich kennt), kann M trotzdem die Miete für die Wohnung auf Null ansetzen, mit der Begründung, bei der Zimmer handle es sich um Schadenersatz, da er den Zustand der Wohnung nicht verschuldet habe, der Mietvertrag nicht erfüllt sei und ihm dadurch eigentlich Kosten (z.B. Kosten für ein Hotel) entstehen würden, die ebenfalls von V ersetzt werden müssten?
Ich weiß, mein Artikel ist sehr lang, würde mich über Antworten deswegen umso mehr freuen!
Danke!