Mietminderung nach Wasserschaden?

Hallo,

folgende Situation:

Anfang des Jahres gab es eine auslaufende Waschmaschine im 3.Stock eines Mehrfamilienhauses. Das Wasser lief durch die Wohnungen im zweiten und ersten Stock durch, bis ins Erdgeschoss.
Die Wohnung im ersten Stock wurde jetzt 4 Wochen lang getrocknet - erst Luftentfeuchter, dann Wandentfeuchter aufgestellt. Während dieser Zeit wohnt die Mieterin in einer von der Hausverwaltung bereitgestellten, eingerichteten Ersatz- / Ferienwohnung, da die Mietwohnung aufgrund der Lärmbelätigung der Trockner, und nicht nutzbarer Steckdosen und Lampen nicht bewohnbar ist.

Die Trocknungen sind jetzt abgeschlossen.
An allen Decken der 42qm Wohnung sind gelbliche Wasserflecken. In der Küche ist die Tapete an einer Stelle eingerissen. Der Laminatboden im Wohn-/Schlafzimmer ist an einer Stelle sehr aufgequollen, an mehreren kleinen Stellen weniger. In allen Räumen (Bad, Flur, Zimmer, Küche) wurden Löcher in die Decken gebohrt und reingeschnitten um die Trocknungsschläuche dort zu verlegen. In der Decke der Küche wurde Schimmel entdeckt, der „entfernt und desinfiziert“ wurde.

Jetzt sollen diese Löcher bloß wieder zugespachtelt werden, die gelblichen Flecken, sowie der Riss in der Tapete sollen nur überstrichen werden. Am Laminatboden wird gar nichts gemacht. Auf Nachfrage erklärt der Sachverständige der Versicherung, dass die Erhebung des Bodens nicht zwingend vom Wasserschaden kommt, da beim Verlegen des Laminats keine „Lücke“ gelassen wurde um eben solche Erhebungen zu vermeiden. Das Laminat ‚drücke‘ eben von den Seiten aus und dadurch entstünden solche Erhebungen.

Die Hausverwaltung wollte zu Beginn keine Mietminderung zulassen, da es ja eine adäquate Ersatzwohnung gibt. Mittlerweile hat man eine mündliche Zusage seitens der Hausverwaltung bekommen, dass eine Mietminderung von mindestens 50% machbar wäre.
Auch für die Übernahme der Stromkosten der Trockner gibt es nur mündliche Zusagen. Übergabeprotokolle der Handwerker mit Zählerständen der Geräte vor und nach der Trocknung sind vorhanden.

Nun zu meinen Fragen:

  • wie sieht das mit der Mietminderung aus? Die
    Mietohnung war nicht bewohnbar (Lärmbelästigung,
    Schimmel, kein Strom).
    * 3 Wochen in Ersatzwohnung 1 gewohnt
    (größer als Mietwohnung, komplett eingerichtet);
    * eine Woche in Ersatzwohnung 2 gewohnt
    (auch größer, jedoch kein TV, kein Backofen,
    nicht komplett eingerichtet)
  • was macht man wegen dem Laminatboden? Die Wölbung
    gab es vor dem Wasserschaden nicht
  • reicht es wirklich aus wenn man die Flecken nur
    überstreicht?

Vielen Dank fürs Lesen und Antworten.

Hallo,

Nun zu meinen Fragen:

  • wie sieht das mit der Mietminderung aus? Die
    Mietohnung war nicht bewohnbar (Lärmbelästigung,
    Schimmel, kein Strom).

Warum? Hier gab es doch eine Ersatzwohnung.

* 3 Wochen in Ersatzwohnung 1 gewohnt
(größer als Mietwohnung, komplett eingerichtet)

Wenn es oben ne Mietminderung geben müsste, müsste es ja hier eine Mieterhöhung geben!:wink:

* eine Woche in Ersatzwohnung 2 gewohnt
(auch größer, jedoch kein TV, kein Backofen,
nicht komplett eingerichtet)

Na ja, Ersatzwohnungen haben nun mal kein *****Hotelstandard.

  • was macht man wegen dem Laminatboden? Die Wölbung
    gab es vor dem Wasserschaden nicht

Dann wird es wohl noch unter dem Laminat nass sein!
Hier wurde wohl ne Trocknung nicht in Betracht gezogen?

  • reicht es wirklich aus wenn man die Flecken nur

überstreicht?
Wenn der bestehende Farbton drumrum, gemischt werden kann, ja!
Wird aber nix werden und es muss so ggf. der ganze Raum gestrichen werden.
Aber versuchen darf man es erstmal!

VG René