Mietminderung nach Wasserschaden

Hallo aus Aachen,
ich hatte im August 2011 einen Wasserschaden, herbeigeführt durch nachgewiesenen Sturm über 10. Das Regenwasser wurde über die Regenrinne ins Dach gedrückt und kam über die Wände auf den Boden und zerstörte dabei 3 Teppiche und diverses Kleinmaterial mit einem Gesamtwert über 8000,-Euro, wobei der größte Teil Geschenke meiner verstorbenen Eltern waren und somit keine Rechnung vorhanden war. Der Vermieter hat keine Gebäudehaftpflichtversicherung, ich jedoch eine Hausratversicherung mit Elementarschäden. Zu der zeit, wo es passierte, war ich in Urlaub und der Schaden wurde erst Ende August festgestellt, wobei da schon erhebliche Schimmelbildung, sowohl an den Teppichen, als auch an den Wänden vorhanden war. Da die Renovierungsarbeiten sehr umfangreich waren, habe ich ab Oktober Mietminderung von 25% der Nettomiete abgesetzt und ab Jan.2012 wieder die volle Miete bezahlt. Nun habe ich vor zwei Tagen festgestellt, daß an einer weiteren Stelle, diesmal durch das Dachfenster Wasser eindringt. Dadurch, daß vorher immer ein Teppich dort lag, kann es sein, daß ich es nicht bemerkt habe, weil nur Tropfen auf den Boden fallen und das auch nur bei starkem Regen. Der Vermieter will nun ein neues Dachfenster einbauen lassen, das jedoch erst bestellt werden muß, wegen Sondergröße.
Nun meine Fragen:

  1. Mietminderung in welcher Höhe ab 02/12?
  2. Ist Mietminderung auch nachträglich möglich für 09/11 und 01/12.
  3. Da der Schaden von August noch nicht bezahlt ist, eine weitere Frage dazu: Bin ich verpflichtet meine Hausrat in Anspruch zu nehmen, die theoretisch ja Neuwert erstatten muß, sich damit aber schwertut. Für den großen zerstörten Teppich ist lediglich auf der Rückseite eine UVP von 14.400DM erkennbar. Meine Versicherung hat eine Sofortleistung von 500,-Euro für die kleinen Teppiche und Kleinmaterial erstattet. Der große Teppich wurde als nicht reinigungsfähig von der Versicherung anerkannt und sie haben mir einen weiteren Betrag von 3000,-Euro angeboten. Daraufhin habe ich ein Gutachten machen lassen, das einen Wert von 4900,-Euro vor dem Schadensereignis angibt.Mein Vermieter hat von einer Teppichreinigungsfirma bestätigt bekommen, das der Teppich noch zu reinigen sei, jedoch ohne Garantie.Nun sagt der Vermieter, er warte erst mal ab, was die Versicherung sagt, und die Versicherung sagt, der Vorgang sei in der Bearbeitung.Nun stehe ich erst mal ohne Teppiche in der Wohnung und weiß nicht was ich tun soll.Vielleicht weiß ja jemand Rat.
    Viele Grüße Wolle

Hallo Wolle,

zu den Fragen 1+2 wende dich sinnvollerweise an einen Juristen.

Zu Frage 3: Nein, musst du nicht. Ich sehe hier eher einen Schadenersatzanspruch wegen Baumängeln an den Vermieter. Dies ist aber oftmals nur gerichtlich zu erwirken und das dauert.
Da deine Hausratvers. aber offenbar geneigt ist, etwas zu zahlen, würde ich diese erst mal in Anspruch nehmen und den Rest beim Vermieter eintreiben.

VG Jens

sorry, in Sachen „Mietrecht“ bin ich nicht der richtige Anprechpartner, aber:
Sie haben Glück mit der Elementarversicherung, da die Hausrat sonst nur Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden ersetzt.
Eine Wohngebäude-Haftpflicht würde m.E. auch nicht weiterhelfen.
Aber: Ein fest verlegter Teppich (kein Läufer) zählt zum Wohngebäude und sollte über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein.

Danke Jens, wegen Baumängeln habe ich noch gar nicht nachgedacht. Gruß Wolle

Hallo aus Aachen,
ich hatte im August 2011 einen Wasserschaden, herbeigeführt
durch nachgewiesenen Sturm über 10. Das Regenwasser wurde über
die Regenrinne ins Dach gedrückt und kam über die Wände auf
den Boden und zerstörte dabei 3 Teppiche und diverses
Kleinmaterial mit einem Gesamtwert über 8000,-Euro, wobei der
größte Teil Geschenke meiner verstorbenen Eltern waren und
somit keine Rechnung vorhanden war.

Eine Rg hilft bei der Schadenbemessung, ist aber keine Voraussetzung für eine Regulierung.

Der Vermieter hat keine
Gebäudehaftpflichtversicherung, ich jedoch eine
Hausratversicherung mit Elementarschäden.

Es ist ja wohl ein Sturmschaden gewesen?
Dann wäre Elementarversicherung nicht unbedingt vonnöten gewesen, aber sicher eine sinnvolle Ergänzung.
Aus der Ferne würde ich sagen, ist das vermutlich auch keine Sache für eine Gebäudehaftpflicht, da Sturmschaden und keine Verschulden des Vermieters vorliegt.

Zu der zeit, wo es
passierte, war ich in Urlaub und der Schaden wurde erst Ende
August festgestellt, wobei da schon erhebliche
Schimmelbildung, sowohl an den Teppichen, als auch an den
Wänden vorhanden war. Da die Renovierungsarbeiten sehr
umfangreich waren, habe ich ab Oktober Mietminderung von 25%
der Nettomiete abgesetzt und ab Jan.2012 wieder die volle
Miete bezahlt. Nun habe ich vor zwei Tagen festgestellt, daß
an einer weiteren Stelle, diesmal durch das Dachfenster Wasser
eindringt.

Liegt ein Zusammenhang mit dem Sturm vor?
Sieht nicht danach aus, sondern einfach nach undichtem Dachfenster. Das könnte in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, muss aber nicht.
Wenn er regelmäßig das Fenster überprüft hat… und auch Dir nichts aufgefallen ist, liegt wohl kein Verschulden vor.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Vermieter trotzdem dafür haften muss.

Dadurch, daß vorher immer ein Teppich dort lag,
kann es sein, daß ich es nicht bemerkt habe, weil nur Tropfen
auf den Boden fallen und das auch nur bei starkem Regen. Der
Vermieter will nun ein neues Dachfenster einbauen lassen, das
jedoch erst bestellt werden muß, wegen Sondergröße.
Nun meine Fragen:

  1. Mietminderung in welcher Höhe ab 02/12?

-> Mietrechtliche Frage, keine versicherungstechnische Frage.

  1. Ist Mietminderung auch nachträglich möglich für 09/11 und
    01/12.

-> s.o. Mietrecht

  1. Da der Schaden von August noch nicht bezahlt ist, eine
    weitere Frage dazu: Bin ich verpflichtet meine Hausrat in
    Anspruch zu nehmen, die theoretisch ja Neuwert erstatten muß,
    sich damit aber schwertut.

Niemand ist verpflichtet seine Vers. in Anspruch zu nehmen.
Ich würde eher davon ausgehen, dass es kein Fall für die Hausratversicherung ist, da ein undichtes Dachfenster nicht zu den versicherten Gefahren gehört. (Versicherte Gefahren = Sturm, Hagel, Feuer, Blitz, ggfls weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben etc.)

Für den großen zerstörten Teppich
ist lediglich auf der Rückseite eine UVP von 14.400DM
erkennbar. Meine Versicherung hat eine Sofortleistung von
500,-Euro für die kleinen Teppiche und Kleinmaterial
erstattet. Der große Teppich wurde als nicht reinigungsfähig
von der Versicherung anerkannt und sie haben mir einen
weiteren Betrag von 3000,-Euro angeboten. Daraufhin habe ich
ein Gutachten machen lassen, das einen Wert von 4900,-Euro vor

Das gehört noch zu dem ersten, dem Sturmschaden? Dann wären die 4900,- zu ersetzen, eventuell zzgl. Gutachterkosten.

dem Schadensereignis angibt.Mein Vermieter hat von einer
Teppichreinigungsfirma bestätigt bekommen, das der Teppich
noch zu reinigen sei, jedoch ohne Garantie.Nun sagt der
Vermieter, er warte erst mal ab, was die Versicherung sagt,
und die Versicherung sagt, der Vorgang sei in der
Bearbeitung.Nun stehe ich erst mal ohne Teppiche in der
Wohnung und weiß nicht was ich tun soll.Vielleicht weiß ja
jemand Rat.

Den Vermieter fragen, was er bereit ist von sich aus als Mietminderung zu akzeptieren.

Viele Grüße Wolle

Gruß Dirk

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.Lg