Hallo aus Aachen,
ich hatte im August 2011 einen Wasserschaden, herbeigeführt durch nachgewiesenen Sturm über 10. Das Regenwasser wurde über die Regenrinne ins Dach gedrückt und kam über die Wände auf den Boden und zerstörte dabei 3 Teppiche und diverses Kleinmaterial mit einem Gesamtwert über 8000,-Euro, wobei der größte Teil Geschenke meiner verstorbenen Eltern waren und somit keine Rechnung vorhanden war. Der Vermieter hat keine Gebäudehaftpflichtversicherung, ich jedoch eine Hausratversicherung mit Elementarschäden. Zu der zeit, wo es passierte, war ich in Urlaub und der Schaden wurde erst Ende August festgestellt, wobei da schon erhebliche Schimmelbildung, sowohl an den Teppichen, als auch an den Wänden vorhanden war. Da die Renovierungsarbeiten sehr umfangreich waren, habe ich ab Oktober Mietminderung von 25% der Nettomiete abgesetzt und ab Jan.2012 wieder die volle Miete bezahlt. Nun habe ich vor zwei Tagen festgestellt, daß an einer weiteren Stelle, diesmal durch das Dachfenster Wasser eindringt. Dadurch, daß vorher immer ein Teppich dort lag, kann es sein, daß ich es nicht bemerkt habe, weil nur Tropfen auf den Boden fallen und das auch nur bei starkem Regen. Der Vermieter will nun ein neues Dachfenster einbauen lassen, das jedoch erst bestellt werden muß, wegen Sondergröße.
Nun meine Fragen:
- Mietminderung in welcher Höhe ab 02/12?
- Ist Mietminderung auch nachträglich möglich für 09/11 und 01/12.
- Da der Schaden von August noch nicht bezahlt ist, eine weitere Frage dazu: Bin ich verpflichtet meine Hausrat in Anspruch zu nehmen, die theoretisch ja Neuwert erstatten muß, sich damit aber schwertut. Für den großen zerstörten Teppich ist lediglich auf der Rückseite eine UVP von 14.400DM erkennbar. Meine Versicherung hat eine Sofortleistung von 500,-Euro für die kleinen Teppiche und Kleinmaterial erstattet. Der große Teppich wurde als nicht reinigungsfähig von der Versicherung anerkannt und sie haben mir einen weiteren Betrag von 3000,-Euro angeboten. Daraufhin habe ich ein Gutachten machen lassen, das einen Wert von 4900,-Euro vor dem Schadensereignis angibt.Mein Vermieter hat von einer Teppichreinigungsfirma bestätigt bekommen, das der Teppich noch zu reinigen sei, jedoch ohne Garantie.Nun sagt der Vermieter, er warte erst mal ab, was die Versicherung sagt, und die Versicherung sagt, der Vorgang sei in der Bearbeitung.Nun stehe ich erst mal ohne Teppiche in der Wohnung und weiß nicht was ich tun soll.Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Viele Grüße Wolle