Hallo,
Mietminderung wegen Mängeln an Haus oder Wohnung ist ja ein prinzipielles Recht.
Was aber, wenn dem Mieter nach einem Räumungsverfahren, das mit Vergeleich beendet wurde, seine Zahlungsverflichtung nicht erfüllt und statt dessen eien Mängelanzeige an den Vermieter schickt?
Konkret wurd die Miete über Jahre teils unvollständig, zu spät, machmal auch gar nicht gezahlt. Die Mietsache wurde dann gekündigt, weil der Mieter jegliches Verhandeln über seine Zahlungmodalitäten verweigerte.
Im Verfahren wollte der Mieter unbedingt wohnen bleiben, zahlte deswegen alle Schulden ab und auch für 10 Monate des Verfahrens die volle Miete pünktlich und regelmässig.
Es wurde dann eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu alten Bedingungen vereinbart, WENN der Mieter die Verfahrenskosten BEIDER Seiten zu zahlen bereit sei. Dem hat der Mieter zugestimmt.
Er zahlte aber keinen einzigen Cent der Kosten, sondern konterte mit einer Mängelrüge wg. undichter Fenster und stellte unangekündigt die Mietzahlung vollständig ein, man kann sagen, er minderte die MIete um 100%, obwohl in der Mängelrüge nur von 10% möglicher Minderung die Rede war.
Mit dem Kosten-Betrag aus dem Vergleich des Vorverfahrens, den der Mieter zu zahlen sich verpflichtet hatte, hätten die Mägel zumindest teilweise beseitigt werden können, den Rest hätte der Vermieter selber drauflegen müssen.
Leider hat der Mieter für 3 Fenster und 1 Heizkörper, die er monierte, ganze 9 Kalender-Tage (!!!) Frist gesetzt, für Besichtigung UND Instandsetzung zusammen. Möglicherweise mit der Absicht, ein Versäumnis des Vermieters künstlich herbeizuführen, obwohl die Mängel vom Vermieter weder begutachtet noch denen widersprochen worden war.
Da dem Vermieter wg. Arbeitslosigkeit nur wenig Geldmittel zu verfügung standen, hätte die Zahlung der Verfahrenskosten (vorgelegt DURCH den Vermieter) die Reparaturen ermöglicht. So aber ist es fraglich, wie die Fianzierung bewerkstelligt werden kann.
Die Fragen sind 3:
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Muss nicht der Mieter zunächst seine Verpflichtung aus dem Vergleich erfüllen, bevor er selber Forderungen stellen kann?
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Kann der Mieter, weil nicht in 9 Tagen 3 Fenster erneutert wurden, die gesamte Miete einbehalten, sogar ohne Vorwarnung?
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Welche amtliche Hilfe steht dem Vermieter zu Gebote, um zumindest eine geminderte Mietzahlung schnellstmöglich zu erwirken?
Immerhin hat der Vergleich den Status eines vollstreckbaren Titels. Der Mieter hat Beobachtungen zufolge nach dem Vergleich z.B. Gross-Elektrogeräte, Autoreifen und andere Güter neu erworben, er scheint also über ausreichend Geld zu verfügen.
Ich bin schon früher zweimal auf ähnliche Vorgänge gestoßen, aber dieser hier ist besonders krass, weil nicht nur die normale Zahlung verweigert wird, sondern versucht wird, eine Forderung „darüberzustülpen“.
Vielen Dank schon mal für Hinweise. Die Bedingungen zur „normalen“ Mietmonderung sind mir übrigens im wesentlichen bekannt.
Schöne Grüße
Rolf