Hallo,
angenommen ein Mieter wohnt in einer möbilierten Wohnung, die unter anderem durch falsches Aufstellen der Möbel seitens des Vermieters schimmelt und dementsprechend riecht. Der Schaden wurde rechtzeitig gemeldet und auch schon zuvor auf das Problem hingewiesen, das eventuell durch den Schnitt der Wohnung und die Platzierung der Möbel entstehen könnte. Der vom Boden aus verschimmelte Kleiderschrank wurde entfernt, ebenso der muffige Teppich, sodass der Mieter monatelang „aus dem Koffer“ lebt. Ein Aufstellen eines neuen Kleiderschranks ist zudem nicht möglich, da um den alten Schrank herum Laminat verlegt wurde und an dieser Stelle ein „Betonloch“ klafft, das bei Regen regelmäßig feuchte Stellen bekommt und somit zum erneuten Schimmelbefall führen würde. Eine andere Möglichkeit, einen Schrank aufzustellen, gibt es nicht. Der Mieter wohnt weiterhin in der Wohnung und zahlt die volle Miete, da er hofft, später ohne Komplikationen fristlos kündigen und die Wohnung verlassen zu können. Dies tut er auch, allerdings kommt es doch zu Schadensersatzforderung (die nichts mit dem Schimmel zu tun hat), die sich der Mieter nicht leisten kann und will. Der Mieter fühlt sich zudem ungerecht behandelt, da er ja schließlich aus gutem Willen den Zustand der Wohnung ohne Mietminderung hingenommen hat und nun keinen guten Willen von Seiten der Vermieterin sieht. Gibt es eine Möglichkeit, die Miete nachträglich zu mindern oder muss er in den sauren Apfel beißen?
LG, Liz
Soweit ich die Rechtslage sehe, muß dem Vermieter ein Schaden (Problem) gemeldet werden. Zur Behebung des Schadens muss dem Vermieter eine angemessene Frist eingeräumt werden. Haben die Maßnahmen oder das Nichtstun des Vermieters keinen Erfolg muss eine Mietminderung angekündigt werden mit Fristsetzung. Geschieht dies nicht und nimmt der Mieter den Mangel weiter in Kauf und zahlt auch noch die ungekürzte Miete, zeigt er sein Einverständnis mit den Zuständen. Eine nachträgliche Mietminderung ist daher nicht möglich. Auf ein „gentleman - agreement“ mit dem Vermieter (ich habe stillschweigend die miese Wohnung akzeptiert, akzeptiere du jetzt meine Wünsche) ist mehr als blauäugig. Je nachdem, welche Forderungen der Vermieter jetzt stellt, hoffe ich, du hast eine gute Rechtsschutzversicherung. Ich denke aber, dass er die Kaution - so eine hinterlegt wurde - einbehalten will.
Ich denke mal, du hast schlechte Karten. Ist denn die jetzige Forderung des Vermieters gerechtfertigt?
Ich denke mal, du hast schlechte Karten. Ist denn die jetzige
Forderung des Vermieters gerechtfertigt?
Ja, anscheinend leider schon, auch wenn ich da eigentlich anderer Meinung bin 
Dass man den Zustand automatisch so akzeptiert, wenn man die Miete weiterzahlt, daran muss man natürlich auch erstmal denken! Ein Termin zur Sanierung der Wohnung wurde ausgemacht. Eigentlich sollte das schon im letzten Jahr passiert sein, als der Mieter im Urlaub war, da eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht möglich ist, doch der Hausmeister, der die Sanierung vornehmen sollte, hatte keine Zeit. Die nächste Möglichkeit wäre im März gewesen, da sich der Mieter dort nicht in der Wohnung befinden würde, aber er hat vorher schon eine neue Bleibe gefunden und fristlos gekündigt. Der Hausmeister prophezeite nämlich, dass auch nach der Sanierung das Problem immer wieder auftauchen wird und damit wollte der Mieter nicht leben.
Ich denke mal, du hast schlechte Karten. Ist denn die jetzige
Forderung des Vermieters gerechtfertigt?
Ja, anscheinend leider schon, auch wenn ich da eigentlich
anderer Meinung bin 
hast du den Schaden verursacht? Wenn ja, musst du dafür gerade stehen. Du kannst den Schaden aber auch - wenn du ihn verursacht hast - in Eigenregie beheben (wenn billiger, z.B. durch Freunde).
Du musst nur aufpassen, dass du nicht die Behebung der vorherigen Zustände mitbezahlst. Hast du Fotos gemacht?, Abnahmeprotokoll? Zeugen bei der Übergabe? Ganz wichtig!
Wenn noch nicht geschehen, versuche Fotos zu machen von der Wohnung! Vor „Sanierung“. Ich will nichts unterstellen, aber Sanierung hört sich ´so an, als ob du nur zur Kasse gebeten werden sollst. Dann macht der Hausmeister ein paar kleine Reparaturen und dem nächsten Mieter geht es so wie dir! Wenn möglich, schau doch mal, wer in ein paar Monaten dort wohnt und schließe dich kurz.
Hallo,
also ich hoffe doch sehr, dass der Mieter (es soll ja fiktiv sein…) nicht zur Kasse gebeten wird, was die Sanierung betrifft! Fotos vom Schimmelbefall vorher und nachher sind gemacht worden. Auch dieser Schaden wurde von der Vermieterin zunächst auf den Mieter geschoben (falsches Lüften, die Vermieterin, die die Wohnung noch nicht in dem Zustand gesehen hat, meint, es müsse doch möglich sein, die zwei Fenster und eine Tür, die die Wohnung hat, einmal am Tag für zwanzig Minuten zu öffnen, der Mieter hat das aber sogar immer satte drei Mal am Tag für 10-20 Minuten gemacht…).
Die Vermieterin hat sich für einen Besuch angekündigt. Ein Übergabeprotokoll wurde leider nicht gemacht, da der Mieter zur Zeit der Besichtigung nur drei Tage in der Stadt war (schon da hat es in der Wohnung merkwürdig gerochen, der Makler schob das auf das lange Unbewohntsein) und den Mietvertrag nach erstmaliger Besichtigung quasi schon auf dem Weg zur Bahn unterschrieben hat. Auch beim eigentlichen Einzug nicht, da die Vermieterin auf Mallorca wohnt…
Beim letzten Besuch hat die Vermieterin schon die „Beschädigung“ eines Schrankes bemängelt, der allerdings schon vor dem Einzug in dem Zustand war. Beide können nix beweisen. Nun hat der Mieter natürlich Sorgen, dass noch mehr auf seine Kosten gehen soll, was er nicht verursacht hat (zu dem aktuellen Fall siehe „Kaputte Scheibe, wer zahlt“, ich denke, da wird der Mieter mit Sicherheit zahlen müssen, kann es aber eventuell vom Hausmeister wieder holen).