Mietminderung: nur in prozent der wohnfläche?

hi alle,

sorry, der titel ist etwas undeutlich formuliert. mein problem:

ich möchte die miete für meine wohnung wegen baugerüst&folien vor den fenstern zur straße hin mindern. habe ich rechtzeitig angemeldet. nur meint mein vermieter jetzt, die minderung von 10 prozent gelte nur für die betroffene wohnfläche, also die zimmer mit fenster zum gerüst hin (41 Prozent der Gesamtwohnfläche).

stimmt das, oder beziehen sich die minderungsangaben, die im internet kursieren, immer auf die gesamtnettokaltmiete?

danke für infos!
dietmar

Hi,

diese Meinung ist tatsächlich richtig. In einem solchen Fall kann tatsächlich nur von der Fläche Mietminderung vorgenommen werden, die beeinträchtigt ist. Balkone werden extra berücksichtigt.

sorry, der titel ist etwas undeutlich formuliert. mein
problem:

Die Frage ist zu diesem Thema richtig gestellt.

ich möchte die miete für meine wohnung wegen baugerüst&folien
vor den fenstern zur straße hin mindern. habe ich rechtzeitig
angemeldet. nur meint mein vermieter jetzt, die minderung von
10 prozent gelte nur für die betroffene wohnfläche, also die
zimmer mit fenster zum gerüst hin (41 Prozent der
Gesamtwohnfläche).

Rechne den Kaltmietzins aus. Berechne daraus die 10 %.

Zuerst einmal würde ich eine Mietminderung von mehr als 5 % der Gesamtkaltmiete bei einer Beeinträchtigung von unter zwei Monaten nicht empfehlen.

stimmt das, oder beziehen sich die minderungsangaben, die im
internet kursieren, immer auf die gesamtnettokaltmiete?

Leider muss ich Dir - was andere Fälle betrifft - antworten. Es kommt im Einzelfall darauf an.

Gruss Günter