Hallo Bastett,
Die alten Mieter mindern die Miete wegen permanenter
Ruhestörung und fuhren ein Mängeltagebuch.
Das mit dem Tagebuch ist ja schon mal gut und richtig.
Kann im Mietprozess der Richter sagen, dass nur wenn ein
Zeuge, der zwangsläufig in der Nacht anwesend gewesen sein
musste, diese Ruhestörung genauestens mit Datum bezeugen kann,
dann die Miete für diese eine Nacht um X% gemindert werden.?
Scheint so, dass er das kann, oder? Wenn aus einem solchen
Tagebuch z.B. hervorgeht, dass die Belästigungen, aufgrund
deren eine Miete monatlich (!) um X% gekürzt wurde tatsächlich
z.B. nur zwei mal im Monat zu beobachten waren, dann ist
dieser Richter vielleicht der Meinung, dass hier über das Ziel
(seitens der Mieter) hinausgeschossen wurde? Und ist es nicht
ganz und gar üblich, dass man auch sagen kann, wann man denn
belästigt wurde? Was nützt denn bitte ein "Tage"buch, wenn
nicht mal der Tag (oder die Nacht) festgehalten wird, an dem
die strittige Ruhestörung stattfand?
Hallo Nita, alles wäre festgehalten, mit Datum und Uhrzeit, Es geht darum, dass Zeugen dafür vorhanden sein müssen, die sich akribisch genau an Datum/Uhrzeit erinnern können, wenn überhaupt Zeugen bei den Vorfällen anwesend gewesen wären.
Heute wird von vielen gar schnell und heftig mit Mietminderung
umgegangen. Teilweise wird sehr übertrieben.
Alle im Mängeltagbuch aufgeführten Beeinträchtigungen würden
nur dann gelten wenn Zeugen dafür vorhanden sind die sich auch
akribisch genau erinnern könnten?
Ja, warum nicht? Man behauptet etwas. Man zahlt aufgrund
dieser Behauptung weniger Geld als vertraglich vereinbart. Man
muss dann seine Behauptung beweisen.
Was du hier schreibst hört sich eher so an: Altmieter fühlen
sich durch Neue - wie können die es nur wagen - in ihrem
althergebrachten Rhythmus beeinträchtigt. Da man ja heute
weiss, das man - schwupps - die Miete mindern kann, macht man
das. Die Altmieter haben auch gehört, das man ein Mängel- oder
Lärmtagebuch führen muss. Da wird dann reingekritzelt, was man
glaubt reinkritzeln zu müssen, damit die liebe Seele Ruh’ hat.
Jetzt sind die Altmieter überrascht, dass man von ihnen auch
noch verlangt ihre Kritzeleien zu bezeugen bzw. zu beweisen.
Pfui!
Es wäre eher so gewesen, dass das alte Mehrfamilienhaus leer hätte verkauft werden sollen. Den Mietern wurde der Auszug gegen Bezahlung angeboten. Einige zogen es vor dort wohnen zu bleiben. Daraufhin wurden die leerstehenden Wohnungen mit Gastarbeitern bevöllkert, die die Allianzarena gebaut hatten. Diese Leute verursachten fast ausnahmslos nächtliche Ruhestörungen, Verunreinigungen des Treppenhauses durch zerbrochene Bierflaschen und Kotze. Im Handumdrehen wurde aus einem netten Mehrfamilienhaus ein Assitempel, in dem es schlimmer aussah und stank wie unter einer Isarbrücke.
Aber all das soll anscheinend vor Gericht überhaupt nicht zählen.
Was sagen die Experten dazu?
Es beträfe das Amtsgericht München.
Nur meine Meinung. Bin kein Anwalt. Das Amtsgericht München
wird auch nicht anders arbeiten als andere, oder? Und wenn man
schon so weit ist, sollte der eigene Rechtsbeistand die
Äusserungen des Amtsgerichts München eigentlich viel besser
auf ihre Rechtsgültigkeit interpretieren können und evtl.
einen Einspruch empfehlen - oder eben nicht.
Der Rechtsvbeistand ist der Ansicht, dass die Gesetze nun mal so sind, dass eben jede Begebenheit von einem „glaubwürdigen“ Zeugen mit datum und Uhrzeit bewiesen werden muss.
Meinung?!
PS. Das haus ist zwischenzeitlich verkauft worden und nun hängt am haus ein ganz großes Plakat: „Luxussanierte Eigentumswohnungen im Herzen von Schwabing zu verkaufen“