Mietminderung oder nicht ?

Liebe Leute,
nehmen wir mal den folgenden Fall an:
eine Künstlerin, sagen wir mal ne Fotografin mietet eine 3-Zimmer-Wohnung um dort ein Studio und ihr Büro einzurichten.
Die gewerbliche Nutzung dieses Wohnraumes ist genehmigt.

Die Vermieter sind anfangs nette Leute und lassen die Fotografin 2 Wochen vor Mietbeginn zur Renovierung in die Wohnung.
Da aber während dieser Zeit der Vermieter selbst noch renoviert, ist außer ein bisschen tapezieren nicht viel möglich.

Eine Wand wird mit einer Trockenbauwand (Rigips) von der Mieterin verkleidet.
Leider ist ein Wasseranschluß undicht und es muß diese Wand wieder geöffnet werden und aufgestemmt bleiben, damit man das Rohr begutachten kann.
Diese Öffnung wird Mitte des 1. Mietmonats erst wieder geschlossen und der Trockenbauer muß erneut ran. Schließlich wurde die fertige Wand ja wieder geöffnet.
Beim Öffnen der Wand entstehen auch kleinere Schäden an den frisch gestrichenen Wänden der Mieterin, sodaß sie nachbessern muß.

Ein Elektriker, der vom Vermieter engagiert wurde, putz noch Dosen ein und beschädigt dabei auch eine frisch gestrichen Wand. Auch diese Arbeit erfolgt
schon während des ersten Mietmonats.

Der Balkon ist nicht begehbar, weil noch kein Geländer angebracht ist.

Die Frage, die ich mir stellen würde, wenn mir dieser hypothetische Fall passieren würde, wäre:

kann ich auf eine Mietminderung pochen?
Oder muß man sich die Freundlichkeit, daß man 2 Wochen vor Mietbeginn schon tapezieren durfte gegenrechenen lassen?

Andere Rechtsfrage, die mich auch interesieren würde:

Mündlich wird unter den beiden Vertragspartnern (Fotografin und Vermieterin) vereinbart, daß die Zahlung der Miete am 15. fällig ist.
Wenn sich nun die Vermieterin über eine Mietminderungsforderung so ärgern würde, daß sie am Telefon die Vereinbarung für den 15.
ändert und auf eine Zahlung zu jedem 1. eines Monats besteht, ist das rechtens? Kann sie das einfach? besteht nicht ein mündlicher Vertrag, den sie einhalten muß?

Was bin ich froh, daß das alles nur konstruiert ist und nicht wirklich passiert :smile:

Danke für Eure Antworten, Eure Meinungen, Eure Ansichten,

Grüße Rankin

Hallo,
ianal, aber das:

eine Künstlerin, sagen wir mal ne Fotografin mietet eine
3-Zimmer-Wohnung um dort ein Studio und ihr Büro einzurichten.
Die gewerbliche Nutzung dieses Wohnraumes ist genehmigt.

sieht so aus, als wäre das ganze unabhängig von der Bezeichnung ‚Wohnung‘ eindeutig eine gewerbliche Nutzung. Und dann gelten all die schönen Mieterschutzbestimmungen nicht. Deshalb sollte die Künstlerin den Schaden durch den Elektriker auch vom Elektriker bezahlen lassen, die Rigipswand etc. vor Einzug ist ihr eigenes Risiko gewesen.
Bleibt die Mindernutzung des Balkons.
Macht das soviel aus, dass man sich deswegen streiten muss?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

kann ich auf eine Mietminderung pochen?
Oder muß man sich die Freundlichkeit, daß man 2 Wochen vor
Mietbeginn schon tapezieren durfte gegenrechenen lassen?

m.E. müsste man da schon einen sehr geneigten VM oder später Richter haben. Man hätte sich wahrscheinlich besser informieren müssen, ob durch die Modernisierungsarbeiten eigene Schönheitsmaßnahmen beeinträchtigt/wieder zerstört werden können.

Andere Rechtsfrage, die mich auch interesieren würde:

Mündlich wird unter den beiden Vertragspartnern (Fotografin
und Vermieterin) vereinbart, daß die Zahlung der Miete am 15.
fällig ist.
Wenn sich nun die Vermieterin über eine
Mietminderungsforderung so ärgern würde, daß sie am Telefon
die Vereinbarung für den 15.
ändert und auf eine Zahlung zu jedem 1. eines Monats besteht,
ist das rechtens? Kann sie das einfach? besteht nicht ein
mündlicher Vertrag, den sie einhalten muß?

Ja, natürlich, mündliche Verträge sind ebenso bindend wie schriftliche. Die Frage ist: Ist überhaupt ein schriftlicher Vertrag gemacht worden und wenn ja, weicht die mündliche Vereinbarung von der schriftlichen ab?

Wenn nur und ausschließlich ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, dann gilt: Was zu beweisen wäre. Soll heissen man muss Zeugen für die mündliche Vereinbarung haben.

Gruß
Nita