Mietminderung ohne Ankündigungn bei Wasserausfall?

Hallo :smile:

Habe „mal wieder“ eine hypotetischen Sachverhalt, betreffend Mietmängeln.

Gehen wir davon aus, Frau F wohnt in einer Mietwohnung. Sie kommt am Freitag nach Hause und trifft ihre Hausmeisterin, die ihr eröffnet, dass es auf der rechten Haushälfte kein Wasser gibt. Frau Fs Wohnung ist betroffen.
Im Haus sind mehrere Vermieter tätig. Diese sind seit Donnerstag in Kenntnis gesetzt, dass es kein Wasser gibt. Es soll wohl die Versicherung für den Schaden aufkommen, aber da die Hausverwaltung wohl angeblich nicht erreichbar ist, werden die 70€, die für den Notdienst aufgeschlagen werden sollen, nicht von den Vermietern gezahlt. So stehen die Mieter auf der rechten Haushälfte bis Montag, wie sich später herausstellen würde sogar bis Dienstag komplett ohne Wasserversorgung da.

Hätte Frau F das Recht die Miete unangekündigt, wegen dieser starken Einschränkung zu kürzen und wenn ja, wie hoch wäre die Möglichkeit der Kürzung?

Danke für Eure Meinungen.

Hallo!

grundsätzlich ja,die Höhe ist leider weder nicht einfach aus Tabellen ablesbar. Sie muss immer nach dem Einzel und der Beeinträchtigung der Mietsache ermittelt werden.

Man geht nach ergangenen Urteilen in ähnlichen Fällen.

mind.10- max.50% sind sicherlich angemessen, weil es hier ja auch das WC betrifft. Man kann nur 1 x spülen ! Und das über Wochenende und 1-2 Tage mehr.
Duschen,Baden geht gar nicht mehr.

Das ist schon eine sehr weitgehende Einschränkung des Wohnwertes !

Es gibt Urteile, die bei Unbenutzbarkeit von Küche und Bad bis 50 % Minderung gehen.

Rechnen wir mal ruhig mit 50 % um zu sehen was da rauskommen mag als Minderung.

Miete incl. monatlicher Vorauszahlung auf Nebenkosten 450 € x 50 % = 225 €
225 : 30 Tage =  7,50 €/Tag

7,50 x 4 Ausfalltage = 30 €

Reißen die den Vermieter vom Hocker und wird der Schaden deshalb eher behoben ?

Man könnte aber seinem Vermieter Kosten für Beschaffung von Wasser( auch billiges Mineralwasser) als Ersatz während der Ausfalltage in Rechnung stellen.
Wenn es keine Möglichkeit gibt in Gemeinschaftsräumen oder bei netten,nicht betroffenen Nachbarn im Haus Wasser zu bekommen.

MfG
duck313

da:

7,50 x 4 Ausfalltage = 30 €

Reißen die den Vermieter vom Hocker und wird der Schaden
deshalb eher behoben ?

kann ich dir folgen.

aber da:

Man könnte aber seinem Vermieter Kosten für Beschaffung von
Wasser( auch billiges Mineralwasser) als Ersatz während der
Ausfalltage in Rechnung stellen.

irgendwie nicht. ein kasten billiges mineralwasser kostet doch grad mal 3,50. in vier tagen kann man doch aber kaum mehr als einen kasten leertrinken. und mineralwasser ins klo zum spülen - das wird wohl kaum jemand für angemessen halten, oder?

Wenn die Vermieterin aber sagt, dass Frau F das nicht auf die Gesamtmiete verlangen könnte. Wasser ging ja schließlich nicht, also müsste man das exkl. der Nebenkostem berechnen!?

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kommt auf den Inhalt der Schüssel an o. w. T.
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