Hallo
Habe „mal wieder“ eine hypotetischen Sachverhalt, betreffend Mietmängeln.
Gehen wir davon aus, Frau F wohnt in einer Mietwohnung. Sie kommt am Freitag nach Hause und trifft ihre Hausmeisterin, die ihr eröffnet, dass es auf der rechten Haushälfte kein Wasser gibt. Frau Fs Wohnung ist betroffen.
Im Haus sind mehrere Vermieter tätig. Diese sind seit Donnerstag in Kenntnis gesetzt, dass es kein Wasser gibt. Es soll wohl die Versicherung für den Schaden aufkommen, aber da die Hausverwaltung wohl angeblich nicht erreichbar ist, werden die 70€, die für den Notdienst aufgeschlagen werden sollen, nicht von den Vermietern gezahlt. So stehen die Mieter auf der rechten Haushälfte bis Montag, wie sich später herausstellen würde sogar bis Dienstag komplett ohne Wasserversorgung da.
Hätte Frau F das Recht die Miete unangekündigt, wegen dieser starken Einschränkung zu kürzen und wenn ja, wie hoch wäre die Möglichkeit der Kürzung?
Danke für Eure Meinungen.