Hallo.
Nun es heißt, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, durch den die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist, darf der Mieter die Miete mindern.
Was ist, wenn der Mieter durch einen Mangel nicht beeinträchtigt ist?
Ist eine Beeinträchtigung voraussetzend für eine Minderung?
Beispiele:
A) Fahrstuhl seit Wochen defekt. Mieter, 15. Stock, nutzt ihn aber eh nie, sondern hält sich mit Treppenlauf fit. Mindert er die Miete? Es beeinträchtigt ihn ja nicht.
B) Erheblicher Gasstättenlärm in der Nachbarschaft. Anerkannter Mietminderungssatz sei X%. Mieter fährt 3 Monate ins Ausland. Mindert er in dieser Zeit weiterhin die Miete? Er ist ja nicht dem Lärm ausgesetzt?
C) Klingelanlage defekt. Mieter merkt es erst nach Wochen, weil ihn solange keiner besucht hat. Natürlich könnte vorher auch ein Besucher mal auf den Knopf gedrückt haben, aber der Mieter hätte es ja nicht gehört. Wie sollte er sich beeinträchtigt fühlen?
D) Erheblicher Gaststättenlärm in der Nachbarschaft von 20 bis 2 Uhr.
Allg. anerkannter Minderungssatz sei X%. Der Mieter, nehmen wir an allein wohnend, ist Schichtarbeiter und nur alle 2 Wochen dieser Uhrzeit überhaupt anwesend. Er ist ja demnach nur pauschal zwei von vier Wochen eines Monats beinträchtigt.
E) Riesenlärm in der Nachbarschaft. Alle regen sich auf und mindern Miete. Aber ein Mieter ist schwerhörig. Er fühlt sich nicht beeinträchtigt.
Nun ja, es gäbe viele Beispiele.
Wie sieht es aus?
MfG