Sehr geehrte Wer-weiss-was-Experten,
Ich versuche mich kurz zu fassen:
Darf ein Vermieter, wenn man mit ihm wegen eines Defekts in der Wohnung eine Mietminderung von 14% (so lange der Defekt besteht)mündlich ausgemacht hat, 2,5 Jahre lang die Mietminderung akzeptieren und danach plötzlich eine Rückzahlung für den kompletten Zeitraum fordern?
Ich hoffe, mir kann hier jemand einen Tipp zu diesem Sachverhalt geben.
Mit freundlichen Grüßen,
BoolieBUUU
Darf ein Vermieter, wenn man mit ihm wegen eines Defekts in
der Wohnung eine Mietminderung von 14% (so lange der Defekt
besteht)mündlich ausgemacht hat, 2,5 Jahre lang die
Mietminderung akzeptieren und danach plötzlich eine
Rückzahlung für den kompletten Zeitraum fordern?
Hallo Boolie,
tatsächlich brauchte es noch nicht einmal eine Zustimmung des Vermieters. Ab dem Moment, wo der Mieter den Mangel angezeigt hat, kann er auch Minderung geltend machen. Der Grundgedanke dabei ist, dass die Mietsache nicht voll nutzbar ist und dementsprechend auch nicht voll bezahlt werden muss. Entsprechend können später keine Nachforderungen gestellt werden.
Problematisch ist in diesen Fällen eher die Höhe der Minderung, da hier doch noch sehr unterschiedlich geurteilt wird. Das Verhalten des Vermieters dürfte hier aber eher für den Mieter sprechen.
Gruß!
Horst