Hallo.
es haben sich bei uns bzw. in unserem Bekanntenkreis in Folge des letzten Hochwassers einige Fragen ergeben, ich beginne mit dem m. E. einfacheren Problem:
Fall 1: durch starke Dauerregenfälle dringt Wasser durchs Mauerwerk in den Mieterkeller ein und steht ca. 5 cm hoch. Kann man hier Mietminderung geltend machen, wenn ja wie hoch?
Vermieter sagt: das ist ja keine große Beeinträchtigung, da müssen wir erst mal nichts unternehmen.
Fall 2: starkes Hochwasser. der gesamte Keller ca. 1 m hoch unter Wasser. Heizung seit dem defekt, somit auch kein Warmwasser. 1 Tag Stromausfall. wie hoch und wie lange Mietminderung möglich?
und was ist mit der Waschmaschine des Mieters im Waschraum, die durch das Hochwasser unbrauchbar wurde. der Mieter hat keine entsprechende Versicherung. ist der Vermieter dafür haftbar?
in dem Zuge möchte ich noch einen weiteren Fall 3 aufwerfen:
Problem Warmwasserversorgung: es dauert immer ca. 1 - 2 min bis warmes Wasser kommt. Zwischenzeitlich wird es auch mal wieder kalt, ist besonders bei Badewasser und Haarewaschen problematisch, da dadurch erhöhter Wasserverbrauch. auf die Dauer summiert sich da was. kann man da auch Mietminderung geltend machen? Vermieter sagt „natürlich“ nein.
ich hab jetzt mal meine eigenen Vermutungen raus gelassen, um andere neutrale Meinungen hierzu zu erhalten. vielleicht hat auch jmd. etwas Hilfreiches, worauf man sich beziehen kann.
ich bedanke mich jetzt schon mal … 