Mietminderung rechtens?

Meine Mutter vermietet ein zweigeschossiges Haus an eine Familie mit vier Kindern. Das Haus verfügt über ein Badezimmer und eine Gästetoilette im EG, eine Toilette mit Waschbecken im Keller und ein Duschbad im OG. Meine Mutter hat den Mietern eine Sanierung des Duschbades zugesichert, wurde aber vom bestellten Handwerker mehrmals versetzt. Nachdem das Bad fertiggestellt war, stellte sich das Waschbecken als defekt heraus, was sofort nach Anzeige des Mangels behoben wurde. Die Mieter kürzten nun während der gesamten „Bauzeit“ die Miete um 35% mit der Begründung, ihnen stünde das Bad schließlich nicht in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Ist das rechtens, nachdem die Verzögerung nicht Schuld des Vermieters ist und immerhin 3 funktionsfähige Toiletten sowie Dusche und Badewanne für die Familie im Haus zur Verfügung standen?

Hallo Carlotta,

bin kein Jurist, würde mich auch nicht auf die Aussage eines Juristen verlassen. Letztendliche würde ein Richter entscheiden. " Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" oder auch " Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen".

Wer die Verzögerung verursacht hat ist für den Streit aus meiner Sicht unerheblich.

Ich würde das Gespräch mit dem Mieter suchen.
35% halte ich, so wie der Sachverhalt geschildert wurde, für eine Unverschämtheit.

Allerdings müsste man auch die Argumente des Mieters hören.

Ggf. würde ich die Mietminderung hinnehmen und gleichzeitig die Miete erhöhen.

MfG
uwe

Hallo,

also, 35% sind mit Sicherheit zuviel. Wenn der zuviel geminderte Betrag zwei Monatsmieten übersteigt, berechtigt das zur Kündigung.
Zur Sicherheit würde ich mich an einen Mieterbund wenden, die geben fachkundigen Rat.

Gruss Huftier

Hallo,
nein,das glaube ich nicht, das das rechtens ist.Bin aber kein Anwalt.
LG