Herr A. und Frau B. mieten ein Haus,Bj.1965,160 Quadratmeter Wohnfläche.
Hauseigentümer versichert,weist auch Rechnungen auf,dass die Ölheizung regelmässig gewartet worden ist-und laut seiner Aussage-einwandfrei funktioniert!
Am Rande hinzuzufügen,die Mieter sind für die beschaffung des Heizöls zuständig.Nach genau 73 Tagen hat diese angebliche „Einwandfreie,funktionierende“ Heizung einen Verbrauch von 1300 Litern Heizöl!Beheizt wurden allerdings nur drei Zimmer im OG,da der untere Bereich mit einem Kaminofen beheizt wird!
Vermieter wurde am selbigen Tag noch persönlich kontaktiert und ihm wurde nahegelegt den Heizungsklempner zu informieren,da die Mieter nicht bereit sind 347 Euro im Monat für Heizöl hinzublättern!Das Mietverhältnis besteht zu diesem Zeitpunkt gerade mal 4 Monate!
Die Aussage des Klempners:Heizung ist 40 Jahre alt und muss raus!
Die Aussage des Schornsteinfegermeisters:smiley:ie Heizung muss raus!
Die neue Energierechtssprechung sagt:smiley:ie Heizung muss raus!
Vermieter allerdings weigert sich,kontaktiert stattdessen aber einen Energiegutachter bei dem es allerdings in den Sternen steht,wann er einen Termin frei hat!
Mieter sind frustriert!300 Liter befinden sich noch im Tank,Geld ist knapp!
Ist eine Mietminderung rechtens,darf sie angewand werden?
Es befinden sich ausserdem noch zwei Kinder im Haushalt!
Vielen Dank!
Moin,
Die Aussage des Klempners:Heizung ist 40 Jahre alt und muss
raus!
Dieser Klempner wäre bei mir zum letzten mal im Haus. Derartige Kommentare hat er sich zu verkneifen.
Die Aussage des Schornsteinfegermeisters:smiley:ie Heizung muss
raus!
Entweder die zulässigen Werte werden eingehalten, dann hat auch ein Schornsteinfeger den Mund zu halten. Oder die Werte werden nicht eingehalten, dann hat er Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und sich gegenüber dem M zurückzuhalten.
Die neue Energierechtssprechung sagt:smiley:ie Heizung muss raus!
Ach ja, wo steht das?
Vermieter allerdings weigert sich,kontaktiert stattdessen aber
einen Energiegutachter
Und genau dies ist die richtige Vorgehensweise.
Mieter sind frustriert!300 Liter befinden sich noch im
Tank,Geld ist knapp!
Ist nachvollziehbar.
Ist eine Mietminderung rechtens,darf sie angewand werden?
Da die Wohnung heizbar ist, sehe ich keinen Mangel der eine Mietminderung rechtfertigen würde.
Es befinden sich ausserdem noch zwei Kinder im Haushalt!
Was hat das mit einem angeblichen Mangel an der Mietsache zu tun?
mfG
Hi
Hallo!
Der Klempner kommt seit über dreissig Jahren in dieses Haus und immer im beisein des Hauseigentümers!
In den letzten zwei Monaten ist die Heizung 10 mal ausgefallen und das sogar über Nacht.(Zimmertemperatur betrug 5 Grad!)
Der Kessel ist Bj.64 und hat 48 kw!Ist inzwischen durchgerostet und muss laut Klempner,ausgetauscht werden.
Siehe Heizungsanlagenverordnung §4,§5,§7,§8,§13,§15.
Der Schornsteinfeger hat die Abnahme der Heizung übrigens verweigert!
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Und § 9 der Energieeinsparverornung!!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
moin moin
Herr A. und Frau B. mieten ein Haus,Bj.1965,160 Quadratmeter
Wohnfläche.
Also Altbau ohne wirklich gute Isolierung.
Nach genau 73 Tagen hat diese angebliche
„Einwandfreie,funktionierende“ Heizung einen Verbrauch von
1300 Litern Heizöl!Beheizt wurden allerdings nur drei Zimmer
im OG,da der untere Bereich mit einem Kaminofen beheizt wird!
Vermieter wurde am selbigen Tag noch persönlich kontaktiert
und ihm wurde nahegelegt den Heizungsklempner zu
informieren,da die Mieter nicht bereit sind 347 Euro im Monat
für Heizöl hinzublättern!Das Mietverhältnis besteht zu diesem
Zeitpunkt gerade mal 4 Monate!
Ok soweit … wollen wir mal rechnen:
Ein paar Faustzahlen: Ein Liter Benzin, 1 Liter „Heizöl extraleicht“ oder 1 m³ H-Gas haben etwa 10kWh Energieinhalt. Ein schon recht sparsames Einfamilienhaus mit 100kWh/(m²*a) braucht bei 200 m² 2000 Liter Öl pro Jahr. Diese werden in ca. 1500 Stunden verheizt. Sie können es also mit 1 Liter statistisch 45 Minuten lang heizen. Normal sind bei Einfamilienhäusern 4000 liter Öl, also nur 22 Minuten für 1 Liter.
1300 Liter in 73 Tagen entspricht 17,8 liter Heizöl pro Tag
entspricht einer Heizung die am Tag 391 min (6,5h) läuft.
Soviel ist es nicht.
Vielleicht auch noch Warmwasser mit dabei.
nachzulesen unter:
http://www.heizungsbetrieb.de/de/heizung.html
Mieter sind frustriert!300 Liter befinden sich noch im
Tank,Geld ist knapp!
kann ich verstehen ist aber so
Ist eine Mietminderung rechtens,darf sie angewand werden?
Es befinden sich ausserdem noch zwei Kinder im Haushalt!
nein absolut nicht.
Vielen Dank!
regards
Andreas
Hallo!
Heizung wird durch ein Regelgerät gesteuert!
Läuft insgesamt 3 Stunden am Tag!
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Hallo auch!
Herr A. und Frau B. mieten ein Haus,Bj.1965,160 Quadratmeter
Wohnfläche.
A+B haben also mangels anderweitiger mietvertraglicher Vereinbarungen ein Haus angemietet, das in Bezug auf Ausstattung und energetischem Zustand dem Baujahr entspricht und mussten mit entsprechend hohen Heizkosten rechnen.
Eine „einwandfreie,funktionierende“ Heizung in einem Haus Bj 1965 bedeutet jedenfalls keineswegs sparsam, geringer Energieverbrauch, geringe Kosten - zumal sich die Brennstoffkosten in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt haben.
Ein zur Mietminderung berechtigender Mangel liegt in diesem Umstand grundsätzlich nicht.
Wenn die Heizung gemäß Vorschriften (EnEV und/oder BImSchV) nicht mehr betrieben werden darf, dann ist der VM zum Austausch verpflichtet.
Entsprechende Feststellungen macht einzig der zuständige Schornsteinfeger bei seiner alljährlichen Prüfung+Messung - und untersagt ggf. den weiteren Betrieb.
Bzgl. einer Mietminderung müssten dann allerdings ggfs. die Mieter auch beweisen, dass eine vorschriftsgemäße Heizung weniger Heizkosten verursachen würde …
Bzgl. der VM-Pflichten und Vorschriften scheinen A+B schon recht gut informiert. Allerdings gehen Pflichten i.d.R. auch mit Rechten einher:
Wenn der Kessel/Brenner aufgrund geltender Vorschriften ausgetauscht werden muss, dann handelt es sich um eine Modernisierung i.S. § 558 und § 554 BGB.
D.h. der Mieter muss diese Modernisierung zwecks Energieeinsparung dulden und der Vermieter darf die Miete entsprechend erhöhen (Jahresmiete um 11% der dafür aufgewendeten Kosten).
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Eine neue sparsame Heizung, wird es ggfs. nicht mehr schaffen, das Haus ausreichend zu erwärmen, wenn nicht zugleich weitere energetische Modernisierungsmassnahmen ausgeführt werden (zumindest Außenisolierung, neue Fenster).
Die Einschaltung eines Energieberaters und eine energetische Gesamtbetrachtung ist daher äusserst sinnvoll - gerade für einen VM, dem ja bekanntermaßen das Damoklesschwert Mietminderung im Nacken sitzt.
Insgesamt kann die energetische Grund-Modernisierung da schnell 50.000 Euro kosten … (> 50.000 * 11% = rund 460 Euro monatlicher Modernisierungs-Miet-Zuschlag)
Ggfs. wird sich dann schnell zeigen, ob der Mieter wirklich Interesse hat, Heizkosten einzusparen … denn letztendlich geht es hier nicht ums Geld, sondern darum die Umwelt - z.B. auch für die 2 Kinder des Mieters noch lebenswert zu erhalten.
Leider scheint sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben, dass Vermeidung von Umweltschäden + Heizenergieverschleuderung letztendlich das Leben+Wohnen eher teurer macht.
auch @ von-nix-Ahnung 
Nach §9 EnEV müssen Standardheizkessel, die vor dem 1.10.1978 in Betrieb genommen wurden, bis Ende 2005 gegen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ausgetauscht werden. Wurden diese Kessel nach dem 1.11.1996 mit neuen Brennern ausgerüstet, verlängert sich die Austauschpflicht bis Ende 2008. Insgesamt rechnet man mit rund 2 Millionen alter Kessel, die ausgetauscht werden müssen.
http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik/…
Der vorgeschriebene Kesselaustausch nach EnEV darf nicht verwechselt werden mit einem eventuell erforderlichen Brenneraustausch auf Grund zu hoher Abgasverluste (1. BImSchV). So sind die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus selbst bewohnen, zwar von der Austauschpflicht für Heizkessel von vor 1978 nach EnEV ausgenommen. Trotzdem kann ein Austausch des Brenners erforderlich werden, wenn die vom Kaminkehrer überprüften Abgasverlustgrenzwerte nicht eingehalten werden.
http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik/…
Rudi
Hallo Rudi,
wie immer kompetent und sachlich ausgewogen. Damit hast du dir einen * verdient (hättest, ich darf immer noch nicht)
Allerdings eine kleine Berichtigung:
nicht § 9 EnEV sondern § 10 und nicht Ende 2005 sondern 31.12.2008
Entsprechende Feststellungen macht einzig der zuständige
Schornsteinfeger bei seiner alljährlichen Prüfung+Messung -
und untersagt ggf. den weiteren Betrieb.
Dies ist letztendlich die Kernaussage
auch @ von-nix-Ahnung
Zugegebenermaßen doch. Leider gehen mit mir immer die Pferde durch, wenn ich lese: Billig Altbau gemietet und dann gesucht wie man über Mietminderung, Anwalt, Mieterverein den VM zu einer Luxusmodernisierung zwingt, die aber einen selbst nichts kosten darf.
mfG
Hi
Dann sollte man vieleicht lernen seine Pferde am Zaun zu halten! Es gibt auch seriöse Mieter, die Jahrelang einem Vermieter die Miete zahlen und dieser es dann versäumt sich an rechtliche Vorschriften zu halten! Es heißt immer das der Mieter seine Pflichten erfüllen muss,die Rechte werden allerdings meist immer ausgeschlossen!
Von wegen billig Altbau gemietet!Tatsache ist, dass sich einige Hauseigentümer vor den hohen Modernisierungskosten scheuen und Jahrzehntelang gar nichts an ihrem Hauseigentum gemacht haben!Die Folgen kommen dann auf einen zu,wenn rechtliche Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können,weil z.b.die Heizung irreperabel geworden ist und der Eigentumswert sich um fast 50 % mindert!
Desweiteren wäre der Hauseigentümer in einer Zwickmühle.A:smiley:as Haus befindet sich in einem kleinem Dorf in Niedersachsen,knapp 200 Seelen groß und niemand ist in der Lage allein die jetzige Miete,die laut Gesetz schon über den Ortsüblich Mieten liegt zu tragen.B:smiley:as Haus gehrte seinem verstorbenem Sohn und er möchte es nicht verkaufen!
Die neuen,jetzigen Mieter kommen von ausserhalb,sind beide Berufstätig und fühlen sich diesbezüglich hintergangen!Der Hauseigentümer äusserte sich ja schon bei der Überprüfung des Schornsteinfegers,im beisein dessens und der Mieter,das er befürchtet hat das die Heizung letztenendes doch den Geist aufgibt!
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Es gibt auch seriöse Mieter, die Jahrelang einem
Vermieter die Miete zahlen
Stimmt. Aber für mich sind 73 Tage nicht ‚jahrelang‘
und dieser es dann versäumt sich an
rechtliche Vorschriften zu halten!
Kesselaustausch muss bis 31.12.2008 erfolgt sein. Was wurde denn nun wann versäumt?
Es heißt immer das der
Mieter seine Pflichten erfüllen muss,die Rechte werden
allerdings meist immer ausgeschlossen!
Von wegen billig Altbau gemietet!Tatsache ist, dass sich
einige Hauseigentümer vor den hohen Modernisierungskosten
scheuen
Bei den zu erwartenden Ausgaben und der vermietbarkeit in einem kleinen Ort, kein Wunder
und Jahrzehntelang gar nichts an ihrem Hauseigentum
gemacht haben!
Außer Risiko der Vermietbarkeit und der Reparaturen zu tragen, Zins und Tilgung zu bedienen, sich mit Handwerkern und dem Finanzamt rumzuärgern und in Einzelfällen sich von Mietern … zu lassen
Die Folgen kommen dann auf einen zu,wenn
rechtliche Vorschriften nicht mehr eingehalten werden
können,weil z.b.die Heizung irreperabel geworden ist und der
Eigentumswert sich um fast 50 % mindert!
Desweiteren wäre der Hauseigentümer in einer Zwickmühle.A:smiley:as
Haus befindet sich in einem kleinem Dorf in
Niedersachsen,knapp 200 Seelen groß und niemand ist in der
Lage allein die jetzige Miete,die laut Gesetz schon über den
Ortsüblich Mieten liegt zu tragen.B:smiley:as Haus gehrte seinem
verstorbenem Sohn und er möchte es nicht verkaufen!
Ich wünsche dir, dass dein Vermieter eine umfassende Sanierung vornimmt. Und deinem Vermieter wünsche ich, dass er danach noch Mieter hat um den finanziellen Aufwand irgendwie stemmen zu können. Denn ich bin mir sicher, dass du das nicht sein wirdst. Die Wohnung wird dann vermutlich viel zu teuer sein, da sich der VM ja offensichtlich schon in der Vergangenheit ungerechtfertigt an seinen M bereichert hat.
Die neuen,jetzigen Mieter kommen von ausserhalb,sind beide
Berufstätig und fühlen sich diesbezüglich hintergangen!
Klar, das Haus sieht ja auch nagelneu aus.
Der Hauseigentümer äusserte sich ja schon bei der Überprüfung des
Schornsteinfegers,im beisein dessens und der Mieter,das er
befürchtet hat das die Heizung letztenendes doch den Geist
aufgibt!
Könnte das die pure Angst gewesen sein?
Hi
Jeder macht so seine eigenen, persönlichen Erfahrungen.
Aus MEINEN Erfahrungen schliesse ich mich „von-nix-Ahnung“ an.
DAS
Es heißt immer das der Mieter seine Pflichten erfüllen muss,die Rechte werden allerdings meist immer ausgeschlossen!
klingt allerdings sehr nach einseitigem, aus dem Zusammenhang gerissenen (Un-)Informationsstand á la Bild, Wiso etc.
Tatsächlich bestehende Mieterrechte kann man nunmal nicht ausschliessen, das zeigt die bestehende Rechtsprechung.
Aber sich „hintergangen“ fühlen und tatsächlich hintergangen worden zu sein, sind nunmal zwei Paar Schuhe. Man sollte schon fähig sein sich einzugestehen, da womöglich selbst einen Fehler gemacht zu haben. Schon im eigenen Interesse macht es durchaus Sinn, objektiv und sachlich zu bleiben, wenn es um das Einfordern von vermeintlichen oder erwünschten Rechten geht - nur so kann man sich entsprechendes zusätzliches Lehrgeld (Rechts-Beratungs-/Verfahrens-Kosten) ersparen.
Weiteres Eingehen auf das einseitige und unsachliche „der böse Vermieter-Geschimpfe“ spar ich mir - offensichtlich ist da Hopfen und Malz verloren. Ggfs. wird eben ein Richter für teures Geld die Verständnis-/Einsichts-Probleme beseitigen.
Rudi