Mietminderung -> Rückstand auf dem Mietkonto

Hallo ihr lieben Experten,

wie sollte/muss ein Mieter reagieren, wenn während einer Mietminderung (nach erfolgter Ankündigung mit Firstsetzung und entsprechender Nachfrist) der Vermieter dem Mieter schreibt, dass das Mietkonto einen Rückstand von X € aufweist und um Ausgleich bittet.

Die Minderung durch den Mieter hat der Vermieter nie anerkannt und auch den Mangel bzw. die entsprechenden Auswirkungen noch nie in Augenschein genommen, aber ca. 1-2 Wochen vor diesem Schreiben eine Firma mit der Begutachtung zur Mängelbeseitigung beauftragt.
Egon

Hallo Egon,

die Miete zur Aufrechnung mit der Mietminderung erklären

Gruss Günter

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Hallo Günter,

jetzt währe es noch sehr nett, wenn Du sagen könntest wie man das machen müsste, reicht ein Schreiben „Sehr geehrter Herr Vermieter, hiermit erkläre ich die Miete zur Aufrechnung mit der Mietminderung MFG“?
Und wenn Du den nicht Mietrechtlern erklären könntest was man da macht bzw. was das bedeutet währe das auch sehr nett.
Danke Egon

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Hasllo Egon,

nehmen wir mal an, dass ein Mieter einen Mangel dem Vermieter gemeldet hat. Da er hat er den Vermieter aufgefordert den Mangel zu beseitigen und weil dies nicht erfolgt ist, hat der Mieter die Miete gemindert. Der Vermieter hat nun einige Zeit überhaupt nicht reagiert. Jetzt aber behauptet der Vermieter, der Mieter habe zu wenig Geld überwiesen, er, der Mieter habe eine Mietrückstand. In Kenntnis der berechtigt erklärten Mietminderung teilt der Mieter nun dem Vermieter mit, dass er die angeblichen Mietrückstände mit seinen Ansprüchen auf Mietminderung verrechnet. Juristisch erklärt er dabei, dass er die Ansprüche aus der Mietminderung mit den erklärten Mietrückständen aufrechnet. Er teilt dem Vermieter deshalb schriftlich mit, dass keine Mietrückstände bestehen, sondern er ( Mieter ) Mietminderungen vorgenommen hat, die, da sie berechtigt sind, zur Aufrechnung ( Verrechnung mit den angeblichen Rückständen, die natürlich bestritten werden ) mit etwaigen Ansprüchen erklärt.

Der Mieter teilt dem Vewrmeiter etwas vereinfacht mit " Du bekommst von mir das Geld nicht, weil ich an Dich in Höhe einer Mietminderung Ansprüche habe und deshalb meine Ansprüche mit Deinen angeblichen Forderugnen verrechne. Ich bestreite aber, dass Du ( Vermieter ) überhaupt einen Anspruch auf diesen von mir nicht gezahlten Betrag hast.

Gruss Günter

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