Hasllo Egon,
nehmen wir mal an, dass ein Mieter einen Mangel dem Vermieter gemeldet hat. Da er hat er den Vermieter aufgefordert den Mangel zu beseitigen und weil dies nicht erfolgt ist, hat der Mieter die Miete gemindert. Der Vermieter hat nun einige Zeit überhaupt nicht reagiert. Jetzt aber behauptet der Vermieter, der Mieter habe zu wenig Geld überwiesen, er, der Mieter habe eine Mietrückstand. In Kenntnis der berechtigt erklärten Mietminderung teilt der Mieter nun dem Vermieter mit, dass er die angeblichen Mietrückstände mit seinen Ansprüchen auf Mietminderung verrechnet. Juristisch erklärt er dabei, dass er die Ansprüche aus der Mietminderung mit den erklärten Mietrückständen aufrechnet. Er teilt dem Vermieter deshalb schriftlich mit, dass keine Mietrückstände bestehen, sondern er ( Mieter ) Mietminderungen vorgenommen hat, die, da sie berechtigt sind, zur Aufrechnung ( Verrechnung mit den angeblichen Rückständen, die natürlich bestritten werden ) mit etwaigen Ansprüchen erklärt.
Der Mieter teilt dem Vewrmeiter etwas vereinfacht mit " Du bekommst von mir das Geld nicht, weil ich an Dich in Höhe einer Mietminderung Ansprüche habe und deshalb meine Ansprüche mit Deinen angeblichen Forderugnen verrechne. Ich bestreite aber, dass Du ( Vermieter ) überhaupt einen Anspruch auf diesen von mir nicht gezahlten Betrag hast.
Gruss Günter
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