Hallo mieter34!
kann der mieter rückwirkend 4 jahre verlangen wie oben
geschildert.Mieter schriftlich und mündlich dem vermieter
gegeben.
Ich zitiere mal aus dem Archiv von wer-weiss-was:
„Hat ein Mieter früher eine Mietminderung angedroht, trotzdem jedoch weiterhin und mehr als sechs Monate hinweg die volle Miete bezahlt war eine Anspruch auf Mietminderung verloren.“
und
„Der BGH hat entscheiden, wenn ein Mieter immer wieder reklamiert, Mietminderung androht und trotzdem diesen nicht vornimmt, dass er ab der Mängelrüge einen Anspruch auf Mietminderung hat. Wobei man hier selbstverständlich auch die dreijährige Verjährung sehen muss, also nicht mehr als diese Zeit mindern könnte. Voraussetzung ist aber stets, dass der Vermieter den Mangel kennt und auch zu dessen Beseitigung - möglichst schriftlich - aufgefordert ist.“
Quelle: /t/wie-lange-ist-mietminderung-rueckwirkend-gueltig/…
Es kommt also im Grunde darauf an, was der Mieter vor 4 Jahren dem Vermieter geschrieben/gesagt hat. War es nur eine Mängelanzeige, wird er die rückwirkende Mietminderung nicht durchsetzen können. War es die Ankündigung einer Mietminderung, wird er immer noch Probleme haben, da er ja mehrere Jahre trotzdem seine normale Miete bezahlt hat. Es sei denn, es gab nach der ersten Mängelanzeige vor 4 Jahren noch mehrere schriftliche Mängelanzeigen (und Mietminderungsandrohungen). Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Mieter sein Recht auf Mietminderung verwirkt, wenn er mehrere Monate trotzdem seine volle Miete bezahlt. (siehe: http://www.rechtstipps.net/pub/315/maengel-mietminde… ) Davon abgesehen muss eine Mietminderung tatsächlich angedroht und dem VM die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden. Sprich: Einfach die Miete zu kürzen, ohne dem VM eine Mängelanzeige gegeben zu haben, ist nicht rechtens. (siehe BGB § 536: http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html )
Allgemein zum Vorgehen bei Mängeln und Mietminderung: http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/maengel-de…
wieviel geld sind das dann rückwirkend?
oder in prozent in diesem fall.
Okay, da du dir das offensichtlich nicht selbst zusammensuchen möchtest, tue ich dir den Gefallen:
- alte Heizanlage/hoher Energieverbrauch: 0%, da kein Mietminderungsgrund (siehe: http://www.immo-site.de/keine-mietminderung-wegen-al… )
- undichte Fenster: zwischen 5 und 10% (bei Feuchtigkeit, bzw. dadurch verursachten Schimmelbefall in der Wohnung bis zu 50%)
- mangelhafte Isolierung (bei Wärmeverlust von mehr als 25%): 20 - 25%
- Zugluft: 20% (es sei denn, es handelt sich um einen Altbau, dann: 0%)
- eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Kellers: 5% (bei Altbau: 0%)
- Silberfischchen & Spinnen: 0%
- „nicht korrekter Strom“: ? (kann ich mir nichts drunter vorstellen und sollte vielleicht von einem Elektriker erstmal genau ausgelotet werden um Fehlverhalten des Mieters auszuschließen)
- „gesundheitliche Probleme“: ? (welche? für wie lange? wie schwer? Atteste?)
- Baulärm in der nächsten Nachbarschaft (15m): bis zu 20% (da aber offensichtlich nicht mehr gegeben, wird eine Minderung schwer durchsetzbar sein)
- zu kleine Mülltonne: 5% (siehe: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Mu…)
was ist wenn der vermieter nein sagt?
Wozu? Zur Mietminderung? Zur Mängelanzeige?
Kann er ja gerne, aber das muss den Mieter in erster Linie nicht kratzen.
Ich würde dem Mieter dringend empfehlen einen Anwalt aufzusuchen und dem die Situation zu schildern. Das kostet vielleicht ein bisschen was, aber es spart Nerven. Besonders, wenn es eine Kündigung bereits im Raum steht.
VG,
Sasy