Kann ich rückwirkend Mietminderung geltend machen?Wenn ja, wie lange und wieviel?
Konkreter Fall:Nach einem Steigrohrbruch seit ca.7 Monaten ein ca.2mx2m großer Wasserfleck an meiner Küchendecke.Dazu seit ca.4Monaten nach Haushandwerker-reparaturversuch 2 löcher in der Wand…(ca 2 Ziegelsteine entfernt…)
Eine rückwirkende Minderung ist leider nicht möglich. Daher ist es wichtig, bei Eintritt eines Minderungsgrundes, gegenüber dem Vermieter zumindest zu erklären, dass man sich eine Minderung vorbehält. Ob man die dann tatsächlich geltent macht, kann dann noch später entschieden werden.
Gegenüber Deinem Vermieter hast Du natürlich einen Schadensersatzanspruch bezüglich der Dekoration (und ggf. weiteren eigenen Aufwendungen z.B. Grundreinigung nach den Handwerksarbeiten, Arbeitsausfall usw.). Der Anspruch bestimmt sich jedoch auch nach dem Zeitwert der Dekoration und damit wird es alles ein wenig komplizierter. Einerseits braucht nicht hingenommen zu werden, dass die Dekoration anschließend nicht mehr zueinander passt. Andererseits darf man sich durch den Anspruch auch nicht wesentlich besser stellen. Das ist also aus der Ferne leider schwer zu beurteilen.
bnet
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Hallo, die Antwort lautet: NEIN
Die Miete kann nur für die Zukunft gemindert werden und ist ein im Gesetz (BGB) verbrieftes Recht
BB
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