Mietminderung rückwirkend ?

2010 unser Einzug in eine komplett sanierte Mietwohnung.Bereits Anfang 2011 löst sich zunächst nur im Flur an mehreren Stellen die Deckentapete an den Stößen.Mängelmeldung an Baubüro.Mehrere Nachbesserungsversuche bis April 2011 waren erfolglos.Im August 2011 sind bereits 4 Räume fortschreitend betroffen.In einem Telefongespräch mit der ausführenden Malerfirma wird angedeutet das eine ordentliche Ausführungder Malerarbeiten nur Erfolg hat wenn in den betroffenen Räumen die Deckenbereiche komplett abespachtelt werden.Bei der Sanierung hatte man darauf verzichtet den alten Kreidehaltigen Putz zu entfernen.Im Klaartext Möbel und neue Auslegware raus zur Schaffung der Baufreiheit.Die Wohnungsgesellschaft als Vermieter wurde an gehalten die Mängelanzeige erneut zu protokollieren.Anfang September 2011 geben wir gegenüber der HV zu bedenken das Nachbesserungen in diesem Umfang in bewohnten Räumen unzumutbar sind.
Dieser Aufwand käme einem erneuten Umzug gleich.
Mitte September 2011 Besichtigung vor Ort mit der HV.März 2012 die Technik der HV ist vor Ort.
Dezember 2012 erneute Erinnerung an die HV wie weiterzu verfahren ist.
Mai 2013 ausscheiden des bisherigen Mieterbetreuers in den Ruhestand. Information an den Nachfolger nur der findet keine Informationen.Mir bleibt jedoch der Mailverkehr mit der HV erhalten.
Aktuell lästern unsere Besucher über „unsere“ Malerkünste wenn sie die welligen Tapeten sehen.
Irgendwann ist jetzt Schluss mit Lustig und jetzt muss endlich Butter an die Fische.
Bislang wurde keine Mietminderung beantragt.
Kann die Mietminderung ggf.rückwirkend angezeigt werden ? Wenn ja ab wann ?
Sind 10% realistisch ?
In welcher Form bringe ich das Mietminderungsverlangen gegenüber der Wohnungsgesellschaft zum Ausdruck ?
Danke im vorraus für alle Antworten die mich ein Stück weiter voran bringen.