Mietminderung sanierung feuchtigkeit schimmel

Hallo an alle,
ich hab mal eine Frage und zwar :
mal angenommen ein Paar (die Frau zu Mietbeginn schwanger) ist im November in eine EG-Wohnung gezogen. Haben nach dem Einzug bemerkt, dass Schlaf-und Kinderzimmer feuchte Wände haben und haben das den Vermieter auch sofort mitgeteilt. Danach haben sie einen Sachverständigen geholt( auf eigene Kosten 180euro) dieser hat ihnen geraten sofort Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Daraufhin hat der Vermieter eine BEFREUNDETE Firma beauftragt, die Innendämmung an den beiden am meißten betroffenen Außenwänden zu entfernen (außen ist eine Außendämmung auf der Wand, die allerdings über Fußbodenniveau endet (es entsteht eine Kältebrücke).
Nach der Entfernung der Innendämmung wurden die Wände mit GIPS-Putz verputzt und von den Mietern beheizt (mal wieder auf eigene Kosten) bis Anfang März. Im Schlafzimmer war die Wand dann einigermaßen trocken und es wurde tapeziert und gestrichen. Im Kinderzimmer war die Wand immernoch sichtbar nass. Darauf wurde der Vermieter auch mehrfach hingewiesen und im Januar die Hälfte der Miete einbehalten, weil nur 2 der 5 Zimmer nutzbar waren. Anfang April (leider nachdem die Miete schon bezahlt war) wurde schwarzer und rötlicher Schimmelbefall, Salpeter und auch Würmer im unteren Bereich der beiden Wände gefunden. Daraufhin wurde ein Kostenvoranschlag von einer RICHTIGEN Schimmel-Sanierungs-Firma gemacht. Diese hat jetzt eine Horizontalabdichtung gemacht, allerdings muss jetzt noch mindestens 2 Monate geheizt werden, es stinkt und ein Luftentfeuchter muss betreiben werden.

Nun meine Frage: Kann die Miete einbehalten werden, weil die beiden Räume immernoch nicht bewohnbar sind, weil es stinkt? Und können sich die Mieter (inzwischen mit 3 Monate altem Kind) Strom- und Heizkosten vom Vermieter erstatten lassen??? Vielen Dank im Vorraus

Hallo lönie,

auch wenn ich zu deinem Problem eine Minung habe, halte ich es für besser wenn du dir professionellen Rat bei einem RA´sn einholst.
Du magst zwar völlig im Recht sein, aber wenn du bei der Durchsetzung deiner Rechte eine Formfehler machst, kann es ein dass du alles riskierst.

LG

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