Hallo an alle,
ich hab mal eine Frage und zwar sind wir (Freund und ich damals schwanger) im November in eine EG-Wohnung gezogen. Haben nach dem Einzug bemerkt, dass Schlaf-und Kinderzimmer feuchte Wände haben und haben das den Vermieter auch sofort mitgeteilt.
Danach haben wir einen Sachverständigen geholt( auf eigene Kosten 180euro)
dieser hat uns geraten sofort Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Daraufhin hat der Vermieter eine befreundete Firma beauftragt, die Innendämmung an den beiden am meißten betroffenen Außenwänden zu entfernen (außen ist eine Außendämmung auf der Wand, die allerdings über Fußbodenniveau endet (es entsteht eine Kältebrücke).
Nach der Entfernung der Innendämmung wurden die Wände mit GIPS-Putz verputzt und wir heizten (mal wieder auf eigene Kosten) bis Anfang März. Im Schlafzimmer war die Wand dann einigermaßen trocken und wir haben tapeziert und gestrichen. Im Kinderzimmer war die Wand immernoch sichtbar nass. Darauf haben wir den Vermieter auch mehrfach hingewiesen und im Januar die Hälfte der Miete einbehalten, weil nur 2 der 5 Zimmer nutzbar waren.
Anfang April (leider nachdem die Miete schon bezahlt war) haben wir schwarzen und rötlichen Schimmelbefall, Salpeter und auch Würmer im unteren Bereich der beiden Wände gefunden.
Daraufhin haben wir einen Kostenvoranschlag von einer RICHTIGEN Schimmel-Sanierungs-Firma machen lassen. Diese hat jetzt eine Horizontalabdichtung gemacht, allerdings müssen wir jetzt noch mindestens 2 Monate heizen, es stinkt und wir müssen einen Luftentfeuchte betreiben.
Nun meine Frage: Können wir die Miete einbehalten, weil wir die beiden Räume immernoch nicht benutzen können, weil es stinkt?
Und können wir uns Strom- und Heizkosten vom Vermieter erstatten lassen???
sorry,keine ahnung.
Hallo an alle,
ich hab mal eine Frage und zwar sind wir (Freund und ich
damals schwanger) im November in eine EG-Wohnung gezogen.
Haben nach dem Einzug bemerkt, dass Schlaf-und Kinderzimmer
feuchte Wände haben und haben das den Vermieter auch sofort
mitgeteilt.
Danach haben wir einen Sachverständigen geholt( auf eigene
Kosten 180euro)
dieser hat uns geraten sofort Sanierungsmaßnahmen in Angriff
zu nehmen. Daraufhin hat der Vermieter eine befreundete Firma
beauftragt, die Innendämmung an den beiden am meißten
betroffenen Außenwänden zu entfernen (außen ist eine
Außendämmung auf der Wand, die allerdings über Fußbodenniveau
endet (es entsteht eine Kältebrücke).
Nach der Entfernung der Innendämmung wurden die Wände mit
GIPS-Putz verputzt und wir heizten (mal wieder auf eigene
Kosten) bis Anfang März. Im Schlafzimmer war die Wand dann
einigermaßen trocken und wir haben tapeziert und gestrichen.
Im Kinderzimmer war die Wand immernoch sichtbar nass. Darauf
haben wir den Vermieter auch mehrfach hingewiesen und im
Januar die Hälfte der Miete einbehalten, weil nur 2 der 5
Zimmer nutzbar waren.
Anfang April (leider nachdem die Miete schon bezahlt war)
haben wir schwarzen und rötlichen Schimmelbefall, Salpeter und
auch Würmer im unteren Bereich der beiden Wände gefunden.
Daraufhin haben wir einen Kostenvoranschlag von einer
RICHTIGEN Schimmel-Sanierungs-Firma machen lassen. Diese hat
jetzt eine Horizontalabdichtung gemacht, allerdings müssen wir
jetzt noch mindestens 2 Monate heizen, es stinkt und wir
müssen einen Luftentfeuchte betreiben.
Nun meine Frage: Können wir die Miete einbehalten, weil wir
die beiden Räume immernoch nicht benutzen können, weil es
stinkt?
Und können wir uns Strom- und Heizkosten vom Vermieter
erstatten lassen???
Hallo,
eigentlich kenne ich es so, daß die Zimmer mit feuchten Wänden öfters ( 20-30 Minuten) mit offenem Fenster gelüftet werden sollten. Unverbindlich glaube ich zu wissen, daß Sie die Miete entsprechend kürzen dürfen, aber wie hoch die Kürzung sein darf, kann Ihnen am Besten die Mitarbeiter von Mieter- und Schutzverein helfen. Ebenso empfehle ich Ihnen sich diesbezüglich bei allen Ihren Problemen an Mieter-und Schutzverein zu wenden. Diese Leute sind täglich mit solchen Problemen konfrontiert und können Sie auch rechtlich beraten. Wegen der Kosten für die Heizung dürfte hierbei etwas schwierig sein, da Sie es nachweisen müssen, was Sie in der Zeit mehr verbraucht haben.
Deshalb meine Empfehlung an Sie, setzen Sie sich mit Mieter- und Schutzverein in Verbindung, da werden Sie bestens beraten.
Ich hoffe, daß ich Ihnen behilflich sein konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Gruß
Leider bin ich nur Experte im Ursachen bekämpfen. Also zum Beispiel Wände trockenlegen. Aber wenn ich darüber nachdenke, würde ich sagen das Sie auf jeden Fall eine Mietminderung bekommen können. Außerdem wird ihnnen ihr Vermieter vielleicht einen Teil der kosten erstatten.
Ja Sie können die Miete weiterhin mindern bis der Schaden fachgerecht saniert wurde.
Bei ihrer Vermutung mit dem Schimmel liegen Sie richtig hier dürfte es sich höchstwarscheinlich um den Schimmelpilz
Stachybotrys chartarum/ oder vielleicht auch Chaetomium globosum handeln.
Aufgrund ihres hohen
Feuchtebedarfs gelten beiden Pilzarten als Anzeiger einer längeren
Durchfeuchtung. Die Stoffwechselprodukte
von /Stachybotrys chartarum/ gelten als toxisch. Es sollte eine
Bestandsaufnahme der Pilzbelastung im Objekt
vorgenommen werden, bei der Sanierung müssen die bekannten
Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Bei solchen Sachen würde ich das mit dem Vermitter so abklären welche Kosten er zu übernehmen hat oder soll und wenn man sich nicht einigen kann zum Rechtsanwalt am besten einer der sich mit Mietrecht gut auskennt.
Kurz und knapp: Meiner Meinung nach habt Ihr nur 3 Möglichkeiten…
Möglichst bald wieder auszuziehen
Mit Anwalt gegen den Vermieter vorzugehen (und zwar nur mit Anwalt!!!). Dies ist vermutlich aber nur möglich, wenn Ihr in Bezug auf Mietsachen rechtsschutzversichert seid…
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden in Sachen Mietkürzung u. Heizkostenerstattung, wäre die erste Alternative. Da beide betroffenen Parteien direkt in Verhandlung treten.
Die zweite Alternative ist die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund der euch genau die prozentuale Kürzung (Gesetzesgemäß) der Miete errechnen kann insbes. die evtl. Rückerstattung für zusätzliche Heiz- und Stromkosten in Anbetracht der Zimmersanierung. Allerdings ist das Heizen von Wohnräumen auch im März, April…für normal anzusehen (wir leben ja nicht in Südeuropa) Der Mieterschutzbund übernimmt dann auch den Schriftverkehr mit dem Vermieter und vertritt eure Interessen durch Anwälte vor Gericht. Die Folge wäre natürlich ein angespanntes Verhältnis mit dem Vermieter.
Die dritte Alternative wäre eine neue Wohnung zu suchen ohne Schimmelbefall. Was ich euch auch raten würde, da ihr ein Kind habt. Eine Kündigung der Wohnung ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist wäre sicher möglich. Um eure entstandenen Kosten und euch zustehende Mietminderungen dennoch einzufordern, verweise ich auf den Mieterschutzbund. Eine Mitgliedschaft ist nie verkehrt.
LG MB A-Klasse
… im November in eine EG-Wohnung gezogen.
Haben nach dem Einzug bemerkt, dass Schlaf-und :Kinderzimmer feuchte Wände haben und haben das den
Vermieter auch sofort mitgeteilt.
Danach haben wir einen Sachverständigen geholt(auf
eigene Kosten) dieser hat uns geraten sofort
Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen.
Daraufhin hat der Vermieter eine befreundete Firma
beauftragt, die Innendämmung an den beiden am meißten
betroffenen Außenwänden zu entfernen (außen ist eine
Außendämmung auf der Wand, die allerdings über
Fußbodenniveau endet (es entsteht eine Kältebrücke).
Nach der Entfernung der Innendämmung wurden die Wände
mit GIPS-Putz verputzt und wir heizten (mal wieder
auf eigene Kosten). Im Schlafzimmer war die Wand dann
einigermaßen trocken und wir haben tapeziert und
gestrichen. Im Kinderzimmer war die Wand immer noch :sichtbar nass. Darauf haben wir den Vermieter auch
mehrfach hingewiesen und im Januar die Hälfte der
Miete einbehalten, weil nur 2 der 5 Zimmer nutzbar :waren.
Anfang April (leider nachdem die Miete schon bezahlt
war) haben wir schwarzen und rötlichen :Schimmelbefall, Salpeter und auch Würmer im unteren
Bereich der beiden Wände gefunden.
Daraufhin haben wir einen Kostenvoranschlag von einer
Schimmel-Sanierungs-Firma machen lassen. Diese hat
jetzt eine Horizontalabdichtung gemacht … es stinkt
und wir müssen einen Luftentfeuchte betreiben.
Nun meine Frage: Können wir die Miete einbehalten,
weil wir die beiden Räume immernoch nicht benutzen
können, weil es stinkt? Und können wir uns Strom-
und Heizkosten vom Vermieter erstatten lassen???
Dies sind eine rein juristische (Mietrecht) Fragen, zu denen ich als Sachverständiger per Gesetz nicht Stellung nehmen darf. Juristische Beratungen obliegen Anwälten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.
Ich würde alle drei Fragen mit ja beantworten, es ist Sache des Vermieters für die Trocknungskosten aufzukommen und wenn die Räume noch nicht wieder genutzt werden können, weil sie noch nicht trocken sind, dürfte deswegen auch die Miete gekürzt werden.
Gruß Jochen
das ist dann doch ehr eine frage an den mieterschutzbund bzw. juristisch zu klären.mietkürzung ist auf jedenfall machbar würde ich spontan sagen.
viel erfolg, mehr kann ich nicht helfen.
gruß silke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ganz ehrlich: Hier ist keine Schimmelberatung nötig, sondern mietrechtliche Hilfe. Entweder beim Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht. Bei Fragen zur Entstehung, Sanierung, Bekämpfung und Vorbeugung kan ich dann wieder helfen.