Hallo!
Natürlich kann und soll man das.
Die Höhe ist ,wie stets ,nicht fest nach einer Tabelle entnehmbar.
Es gibt Fälle(und Urteile) nach denen die Miete total gekürzt werden kann.
Denn:
Im Zimmer steht das laute Gerät,es liegen Schläuche herum,Fenster ist geöffnet,Schläuche führen ins Freie,Fensterspalt ist notdürftig mit Schaumstoff zugestopft.
Das ist so eine Einschränkung in der Nutzung der Wohnung,da kann man beim besten Willen nicht mehr von Bruchteilen der Miete sprechen.
Aber,auch wie immer,beraten lassen(Mieterverein,Verbraucherberatung,Mietrechtsanwalt)
Übrigens,Thema Stromkosten des Trockengerätes !
Das läuft über den Stromzähler des Mieters und muss anschließend mit dem Mieter abgerechnet werden. Die Trockengeräte haben eigene Stromzähler eingebaut. Man muss aufpassen,das die Zählerstaände am Start festgehalten werden in einem Protokoll.
Am Ende der Maßnahme bekommt man von Trocknungsfirma einen Nachweis über den Stromverbrauch (in kWh). Dann rechnet man nach seinem Stromtarif( Euro/kWh) diese Kosten aus und fordert sie vom Vermieter zurück.
Dessen Versicherung übernimmt das.
Achtung: Diese einmaligen Mehrkosten/Mehrverbrauch muss man seinem Stromanbieter melden,damit die Vorauszahlungen in Zukunft nicht erhöht werden. Dazu dient der Nachweis der durchgeführten Trocknung durch die Spezialfirma.
mfG
duck313