Mietminderung -Schimmel -Trocknungsgerät ?

Hallo ihr,

angenommen es kommt in der Wohnung über einem zu einem Wasserschaden, sodass sich in der eigenen Wohnung Schimmel und Flecken gebildet haben. Nach Beseitigung muss ein Trocknungsgerät in die eigene Wohnung, was ziemlich laut ist.

Frage :
Kann man Miete mindern, wegen der Lärmbelästigung durch das Trocknungsgerät? Wieviel? Müsste man eine Frist setzen oder irgendwas?

Vielen Dank euch schon mal!

Fennja

Anmerkung: Der Fall ist nur ein hypothetischer.

Hallo!

Natürlich kann und soll man das.
Die Höhe ist ,wie stets ,nicht fest nach einer Tabelle entnehmbar.

Es gibt Fälle(und Urteile) nach denen die Miete total gekürzt werden kann.

Denn:

Im Zimmer steht das laute Gerät,es liegen Schläuche herum,Fenster ist geöffnet,Schläuche führen ins Freie,Fensterspalt ist notdürftig mit Schaumstoff zugestopft.

Das ist so eine Einschränkung in der Nutzung der Wohnung,da kann man beim besten Willen nicht mehr von Bruchteilen der Miete sprechen.

Aber,auch wie immer,beraten lassen(Mieterverein,Verbraucherberatung,Mietrechtsanwalt)

Übrigens,Thema Stromkosten des Trockengerätes !
Das läuft über den Stromzähler des Mieters und muss anschließend mit dem Mieter abgerechnet werden. Die Trockengeräte haben eigene Stromzähler eingebaut. Man muss aufpassen,das die Zählerstaände am Start festgehalten werden in einem Protokoll.
Am Ende der Maßnahme bekommt man von Trocknungsfirma einen Nachweis über den Stromverbrauch (in kWh). Dann rechnet man nach seinem Stromtarif( Euro/kWh) diese Kosten aus und fordert sie vom Vermieter zurück.
Dessen Versicherung übernimmt das.

Achtung: Diese einmaligen Mehrkosten/Mehrverbrauch muss man seinem Stromanbieter melden,damit die Vorauszahlungen in Zukunft nicht erhöht werden. Dazu dient der Nachweis der durchgeführten Trocknung durch die Spezialfirma.

mfG
duck313

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Hi!

Natürlich kann und soll man das.
Die Höhe ist ,wie stets ,nicht fest nach einer Tabelle
entnehmbar.

Es gibt Fälle(und Urteile) nach denen die Miete total gekürzt
werden kann.

Naja, es kommt darauf an; von halb bis ganz (für den Trocknungszeitraum) ist alles möglich, schließlich müssen die Trocknungsgeräte keine 24h am Tag laufen.

Interessant wäre, was der Vermieter dazu zu sagen hat (in diesem hypothetischen Fall hat sich der Mieter doch hoffentlich schon beim Vermieter „erkundigt“)

Im Zimmer steht das laute Gerät,es liegen Schläuche
herum,Fenster ist geöffnet,Schläuche führen ins
Freie,Fensterspalt ist notdürftig mit Schaumstoff zugestopft.

Bis zum „Fenster ist geöffnet“ paßts, aber die mir bekannten Trocknungsgeräte fangen das Wasser in einem Behälter auf, der regelmäßig entleert wird.

Somit bleibt: Gerät, Schläuche, „Geräusch“ … wobei es weniger die Intensität, sondern die Kontinuität des „Lärms“ ist, während die Geräte eingeschalten sind.

Übrigens,Thema Stromkosten des Trockengerätes ![…]

Das sind die viel wesentlicheren Punkte, die jedoch von einer seriösen Trocknungsfirma beim Aufstellen der Geräte mitdokumentiert und -geteilt werden, andernfalls aber leicht „übersehen“ werden.

Grüße,
Tomh

Danke für die schnelle Antwort!
Es ist anzunehmen, dass es sich um einen Luftentfeuchter handelt und die Lautstärke bei 53 db liegt. Das Gerät kommt ohne Schläuche und offene Fenster aus.

Der Schimmel ist noch nicht ganz beseitigt. Zuerst soll die Wand trocknen. Wie lange die Trocknung dauern wird ist unbekannt. Ist der noch vorhandene Schimmel auch in der Mietminderung zu berücksichtigen?

Zum Vorgehen: Erst den Mangel anzeigen. Dann die folgende Miete kürzen, vorsichtshalber „nur“ um 25 -50 %. Würde das gehen?

LG
Fennja

Naja, es kommt darauf an; von halb bis ganz (für den
Trocknungszeitraum) ist alles möglich, schließlich müssen die
Trocknungsgeräte keine 24h am Tag laufen.
Interessant wäre, was der Vermieter dazu zu sagen hat (in
diesem hypothetischen Fall hat sich der Mieter doch
hoffentlich schon beim Vermieter „erkundigt“)

Hallo,
danke auch Dir für die schnelle Antwort!

Der Vermieter ist etwas langsam mit dem Antworten. Soweit ist davon auszugehen, dass er das Gerät in die Wohnung gestellt hat ohne zu erläutern wie viele Stunden täglich es einzuschalten ist. Aber es ist wohl zu vermuten, von morgens bis abends, 8-20/22 Uhr.

Die Stromkosten sind kein Problem. Interessant ist im Fall nur die Mietminderung. Zumal der Mieter nicht weiß, wie lange das Trocknungsgerät verwendet werden muss, und noch immer Schimmelreste an der Wand sind, die der Vermieter erst nach Trocknung beseitigen will.

LG

Zum Vorgehen: Erst den Mangel anzeigen. Dann die folgende
Miete kürzen, vorsichtshalber „nur“ um 25 -50 %. Würde das
gehen?

Hi,

da wäre ich ganz vorsichtig. Eine Minderung ohne fachliche Hilfe kann ganz schnell nach hinten losgehen.

Bei Mietminderung kann man ganz viel verkehrt machen. Sind denn 50% der Wohnung nicht nutzbar?

Mein Rat wäre einen Anwalt einzuschalten oder sich bei einem Mieterbund beraten zu lassen.

Gruß
Tina

Hi!

Zum Vorgehen: Erst den Mangel anzeigen. Dann die folgende
Miete kürzen, vorsichtshalber „nur“ um 25 -50 %. Würde das
gehen?

Ich kann nur von einem hypothetischen Fall bereichten, wo der Vermieter G (G wie Genossenschaft) dem Mieter T (wie Tomh) nach Anfrage die (nächste) Mietvorschreibung für den betreffenden Trocknungszeitraum um 50% kürzte, wobei wir annehmen, dass die Trockengeräte 12h täglich (wenn die Mieter außer Haus waren, am Wochenende nach Rücksprache auch kürzer) gelaufen sind.

Deswegen auch meine Frage bzgl. Rückfrage an Vermieter.

Grüße,
Tomh

Mietminderungen sind ein weites Feld:
Rechnen wir mal so:
12 Stunden täglich 8-20h
Mieter ist Arbeitnehmer, Vollzeit mit 9h Abwesenheit
Trocknungsdauer 14 Tage
Mietminderung 50%

12h Laufzeit ./. 9h Abwesenheit = 3h volle Beeinträchtigung
9h Abwesenheit x sagen wir mal 50% Beeinträchtigung = 4,5h anrechenbar
macht 7,5h Mietminderung pro Tag
x 14 = 105h gesamt
Monat hat 720h = 15 %.
15% x 50% Mietminderung = 7,5% Minderung der Miete
Bei 500€ Warmmiete für eine kleine Wohnung = 37,50 €
Ist allerdings die Miete höher, ist normalerweise auch die Wohnung größer. Sollte dann nicht die Gesamtwohnung geflutet worden sein, verringert sich natürlich auch die Höhe der Mietminderung.

Also: Nur um das auch mal gesagt zu haben: Nix mit 50% Mietminderung, ich zahle einfach mal 250€ weniger (bei 500€ Miete)

vnA

Moin,

12h Laufzeit ./. 9h Abwesenheit = 3h volle Beeinträchtigung
9h Abwesenheit x sagen wir mal 50% Beeinträchtigung = 4,5h
anrechenbar

ich wüsste gerne mal interessehalber, wieso die Mietminderung von der Anwesenheit des Mieters abhängt. Woraus ergibt sich das? Aus dem Gesetz kann ich das nicht erkennen.

Gruß

TET

Aus der Abwesenheit nicht. Vom Gericht wird aber regelmäßig die Intensität der Beeinträchtigung festzustellen haben.
Bei einem fiktiven Gericht, in einem fiktiven Verfahren, sagte ein fiktiver Richter, in einer fiktiven deutschen Stadt sinngemäß:
Sie waren Arbeiten? Dann kann ja die Beeinträchtigung nicht so groß gewesen sein (Kleinwohnung mit Einzelmieter) und reduzierte den Zeitfaktor um 50%.

vnA

In Anbetracht der Tatsache, dass das Gesetz allein von Tauglichkeit spricht und sich diese wohl kaum durch die Anwesenheit des Mieters definiert, halte ich das für eine sehr singuläre Ansicht eines fiktiven Richters oder für einen vollkommen fiktiven Richter.

Gruß

TET

So vollkommen fiktiv erschien er mir nicht. Aber daraus eine allgemeingültige Formel ableiten zu wollen, muss auch nicht wirklich sein. Da stimme ich schon zu. Dann steigt der Minderungsbetrag auf 62,50 €. Wenn der Vermieter mitspielt ist das sicherlich kein Problem. Wenn der sich aber auf den Schlips getreten fühlt, dann muss man sich schon fragen, ob das nicht teure 62,50€ werden können.

vnA