Mietminderung -sehr krass!

Hallo liebes Forum,

stellt euch folgende krasse (fiktive) Geschichte vor: Jemand wohnt seit ca. 3 Monaten in einer Souterrain-Wohnung.

Im Badezimmer befindet sich gleich neben der Dusche (die nur einen Duschvorhang hat, keine Duschwand) ein Netzstecker , der nur mit Klebeband abgeklebt ist, was ja lebensgefährlich ist. Der Vermieter verspricht einen Umkasten zu montieren, was bis zum 3. Monat nicht passiert ist.

Im 3. Monat kommt es bei dem Vermieter, der gleich über dem Mieter wohnt, aus Unachtsamkeit zu einem Wasserschaden. Der Mieter hat nun seit bereits 2 Wochen ein Loch in der Decke und einen fast permanent eingeschalteten Ventilator in der Küche zu stehen, damit sich kein Schimmel bildet.

Der verschimmelte Kühlschrank wurde erst im 3. Monat ausgetauscht.

Die bei Vertrag gesichtete Mikrowelle mit Ofenfunktion wird nach einem Monat wegen Defekts durch eine Mikrowelle ohne Ofenfunktion ersetzt.

Die Türklingel wurde erst im 3. Monat repariert. Vorher funktionierte sie nicht.

Der DVD-Player ist defekt. (Wohnung laut Vertrag „Löffelfertig“. Komplette Einrichtung samt Handtücher.)
Das Besteck weist Risse auf.
Hölzerne Sockelleisten hinter dem Bett und neben der Tür fehlen.

Der Mieter hat die Mängel alle gleich angezeigt. Kann er die Miete für die letzten Monate mindern?

Hallo

Im Badezimmer befindet sich gleich neben der Dusche

Eine Dusche mit Wanne? Also nichts ebenerdig gefliestes oder sowas? Nach VDE 0100 Teil 701, der für Installationen in „Räumen mit Badewanne oder Dusche“ in Deutschland verbindlich ist, ist vom Wannenrand ein Mindestabstand von 60cm bis zu einer Steckdose einzuhalten. Da kann also gar keine Steckdose „gleich neben der Dusche“ sein.

Insofern ist dein Fall hier schon sehr fiktiv.

Eine „Abdeckung“ über der Steckdose reicht nicht! Die darf da schlicht nicht sein. Oder ist die etwa auf 2,50m Höhe?

Hätte ich einen Stiften Auszubildenden, der sowas gemacht hätte, würde er das freiwillig am Samstag ändern dürfen. Hätte ich einen Gesellen, der sowas gemacht hätte, könnte sich der einen neuen Arbeitgeber suchen.

Zum Rest kann ich nichts sagen.

Hans

Danke für Deine Antwort!
Damit hast Du mich weiter gebracht.
Ich werde mal nach der VDE googeln und dann nachlesen.

Es handelt sich um keine Badewanne, sondern eine reine Dusche (man muss sich hineinstellen).
Wenn der Duschstrahl doch mal am Duschvorhang vorbei nach außen kommt, würde er den Netzstecker treffen können. Den genauen Abstand werde ich bei nächster Gelegenheit nachlesen.

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist die vom Vermieter vorgenommene Abdeckung mit dem Klebeband nicht in Ordnung. Du scheinst vom Fach zu sein. Das ist ja schon mal gut zu wissen!

Danke!

HAllo,

also nachträglich mindern kannst du nie, auch nicht in diesem Fall.

Du oder die fiktive Person könnten einen Mängelbrief an den Vermieter schreiben in dem aufgefordert wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Mängel zu beheben. Was angemessen ist entweder googlen und hoffen, dass es stimmt oder etwas Geld in die Hand nehmen und Mietverein fragen oder Erstberatung beim Anwalt.

LG

also nachträglich mindern kannst du nie, auch nicht in diesem
Fall.

so ein quatsch. die mietminderung tritt ipso iure mit der mangelhaftigkeit der mietsache ein. D.h. besteht z.b. im januar ein mangel und man hat zu beginn des monats die volle miete gezahlt, dann kann man den mehrbetrag bereicherungsrechtlich zurückverlangen.
das ist natürlich praxisfern, da jeder mieter mit diesem anspruch gegen künftige mietzahlungen aufrechnet.

Die Miete kann in Einzelfällen natürlich auch rückwirkend gemindert werden. Ob dies im genannten fiktiven Fall so geschehen könnte, mag ein Fachmann vor Ort entscheiden.
Auf jeden Fall sollten Mietminderungen nicht wirklich von juristischen Laien, auch nach Informationsbeschaffung im Internet, eigenständig in die Wege geleitet werden. Da kann man ziermlich viel falsch machen, teilweise mit unerwarteten Ergebnissen.

vnA

Wobei es durchaus auch darauf ankommen könnte, ob der Vermieter vom Mangel überhaupt Kentniss hatte. Also ist ein Minderungsrecht grundsätzlich ab Entstehung des Mangels auch nicht wirklich auf alle Fälle richtig. Gab es da nicht vor ein paar wenigen Tagen ein Urteil?

vnA

Hallo !

Hans hatte es schon richtig erklärt.

Rings um die äußere Linie der Duschmulde oder Badewanne befindet sich ein Schutzzone von 60 cm.
Innerhalb davon darf sich keine Steckdose oder ein Stromanschluss in einer Unterputzdose(mit oder ohne Deckel) befinden !

Diese Schutzzone geht nach oben bis 2,25 m Höhe.

Ein Duschvorhang ist dabei völlig egal. Da ändert sich an der 60 cm Zone nichts.

Nur eine feste Duschwand(unbeweglich) kann die Schutzzone etwa ändern,weil dann die 60 cm von der Vorderkante der Duschwand aus gemessen werden,als Radius von 60 cm Richtung Zimmerwand.

MfG
duck313

Wobei es durchaus auch darauf ankommen könnte, ob der
Vermieter vom Mangel überhaupt Kentniss hatte. Also ist ein
Minderungsrecht grundsätzlich ab Entstehung des Mangels auch
nicht wirklich auf alle Fälle richtig.

Gab es da nicht vor ein
paar wenigen Tagen ein Urteil?

das wäre mir neu. liegen die minderungsvoraussetzungen vor (§ 536 bgb), was grds. auch die anzeige erfasst (§ 536c bgb), tritt die minderung automatisch ein.

Mahlzeit,

Gab es da nicht vor ein
paar wenigen Tagen ein Urteil?

das wäre mir neu. liegen die minderungsvoraussetzungen vor (§
536 bgb), was grds. auch die anzeige erfasst (§ 536c bgb),
tritt die minderung automatisch ein.

Das liest sich hier aber anders:
http://www.immobilienfinanzierung.net/news/artikel/2…

Gruß
M.

Tja, das ist halt nun mal meine laienhafte Ausdrucksweise.
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1236-bgh-urteil-…

vnA

Juristisch gesehen hat hendrik4u das auch so gesagt. Ein Laie versteht es nur manchmal etwas anders.

vnA

Hallo,

es gibt bei diesem Beispiel zu viele Unschärfen um konkrete Hinweise geben zu können.

Grundsätzlich gilt: Gemietet wie gesehen.
Kennt der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die gegebene Situation und unterzeichnet dennoch, kann der Mieter diese nachher nicht als Mangel anbringen, denn der Vermieter schuldet dann nichts anderes. Siehe dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Wurden die Mängel allerdings bei Übergabe schriftlich! im Übergabeprotokoll festgehalten und gleich eine Frist bis zur Beseitigung durch den VM genannt (nebst Unterschrift beider Parteien) wäre die Sachlage ebenso klar.

Die Steckdose im Nassbereich könnte auch ein Fall für das Amt für Wohnungswesen sein, den solch gravierende Mängel (wenn die Dose wirklich nicht DIN konform angebracht wurde) interessiert das Amt durchaus.

Beim Rest kommt es auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an.
ZB Mikrowelle vs. Mikrowelle mit integr. Ofenfunktion…

Wenn dort ein (durch den VM selbst verursachter) Wasserschaden war, dann sollte dort ggfs ein Trocknungsgerät aufgestellt werden, ein Ventilator sorgt zwar für Luftbewegung, entfeuchtet aber nicht und etwa vorhandenes Kondenswasser wird sich ander kältesten Stelle niederschlagen.
Zudem müsste der VM den Strom den Trocknungsgerät/Ventilator benötigt in dieser Zeit zahlen.

Teilweise fehlende Sockelleisten berechtigen eher nicht zu einer Mietminderung, egal ob man das vorher gesehen hat oder nicht.
Zu Rissen im Besteck kann ich mir irgendwie kein Bild machen…

Mietminderungstabellen gibt es im Netz wie Sand am Meer, dennoch sollte man eine Mietminderung nicht ohne fachlichen Beistand an- und durchsetzen.

Wenn die Voraussetzungen passen ist aber durchaus auch eine rückwirkende Mietminderung möglich:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M100-B…

Gruß
M.

Juristisch gesehen hat hendrik4u das auch so gesagt. Ein Laie
versteht es nur manchmal etwas anders.

…vor allem dann, wenn man bloß die Hälfte liest. *argh*

OT
Hallo Duck

Diese Schutzzone geht nach oben bis 2,25 m Höhe.

Eine Vorschrift, über die man sich nur aufregen kann. In eine Dusche gehören keine Stromleitungen, auch nicht über 2,25m!

Erst neulich hab ich in einer Dusche einen an der Wand befestigten Duschkopf gesehen, in ca. 2,4 m Höhe. Vollmetall, Anschlußschlauch zur Armatur Metall. Zuleitungen zur Armatur Kunststoff, das weiß ich noch vom Umbau.

Das heißt, wenn einer in dieser Höhe die Befestigungsschraube direkt in die Leitung schraubt, steht der Duschschlauch voll unter Spannung, ein tödlicher Stromunfall ist wahrscheinlich.
Eine Leitung hätte nach der Norm da ja sein dürfen.

Hans

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für eure Beiträge. Mir hat wirklich jeder einzelne Beitrag sehr geholfen. Insbesondere die Hinweise von Hans und den anderen Elektrik-Kennern waren super. Der Stecker und auch die Lampen im fiktiven Fall scheinen gegen die Verordnung zu verstoßen. Ich werde versuchen das die nächsten Tage mit Sicherheit herausfinden.

Ich sage euch dann, was passiert ist.