Mietminderung seitens des Vermieters von 6 Monaten

Hallo!

Folgende Situation:

Aufgrund einiger Mängel in meiner Mietwohnung habe ich den Vermieter im Mai aufgefordertet diese mit Frist zu beseitigen etc. Es kam keine Reaktion also erneutes Schreiben von mir mit Mietminderung falls er binnen Frist nicht den Mangel beseitigt. So habe ich die Mängel aufgelistet mit der Bitte um Beseitigung. Keine Reaktion bis 09.11.2012. Da kam nämlich ein Schreiben eines RA mit der Forderung die Minderung zurückzuzahlen etc.

Liegt hier nicht eine stillschweigende Annerkennung seitens des Vermieters vor, da er weder reagiert noch den Mangel behoben hat?!

Vielen Dank für den Support
Martin

NEIN
soetwas gibt es im rechtlichen Sinne überhaupt nicht!

P.S.
Frist und Mietminderung muss immer verhältnismäßig sein.
Mietminderung darf immer nur von Grundmiete erfolgen.

Nach Mangelfeststellung wies ich den Vermieter verab mündlich darauf hin. Daraufhin folgte leider nix, somit schrieb ich ihm das Mängel vorliegen und er sie bitte binnen 14 Tagen beheben soll. Darauf folgte auch nichts. Darauf hin schrieb ich ihm, dass ich die Miete kürzen werde und listete die Punkte auf. Darauf hin folgte nix. 6 Monate lang!!!

sry, siehe unten…

Der Vermieter antwortet mit Anwalt, dass die Mietminderung nicht anerkannt wird: folglich keine Anerkenntnis der Minderung.

Der Mieter sollte nun dem Anwalt mitteilen, ob er dem Verlangen des Vermieters nachkommt oder bei seiner Rechtsauffassung bleibt.
Dabei sollte der Mieter gut überlegen, ob die Mängel ordnungsmäß angezeigt wurden, es wirklich Mängel sind, für die der Vermieter verantwortlich ist, ob seine Mietminderung und die Fristen adäquat sind.
Bleibt der Mieter bei seiner Einschätzung, teilt er dies der Gegenseite mit und wartet deren Reaktion ab.
Es kann zum Klageweg kommen.
Der Mieter kann in ein Mietverein eintreten und sich dort beraten lassen, ob sein Vorgehen annehmbar ist.

Tipp: Sich nicht lange auf ein Briefverkehr einlassen, wenn die Tatsachen und Stellungnahmen klar sind.
Überlegen, die Mietminderung auf ein Sperrkonto zu zahlen o. Ä.
Mietminderungstabellen durchforsten für eine adäquate Höhe der Minderung.
Und zuletzt: Wenn der Mieter glaubt, auf der sicheren Seite zu sein, vielleicht im Anwortschreiben an den Rechtsanwalt eine erneute Frist setzen, mit deren Ablauf der Mieter eine Firma beauftragt, die Mängel abzustellen. Ggf. die Kosten mit der Minderung dann verrechnen.

Der Vermieter meldet sich nach 6 Monaten erst, dass darf nicht vergessen werden. Somit ziehe ich die „stillschweigende Anerkennung“ in Betracht. Es gab nach nach Meldung der Mängel sowie nach Fristsetzung seitens des Vermieters keine Rückmeldung. Die Mängel sind wie folgt:

  • Balkondecke undicht, Wasser tritt auf Balkon, Boden durchnässt und Schimmelbildung. Wasserspur zieht allmählich richtung Wand und damit Wohnugn, evtl. folgende Schimmelbildung
  • Dichtungen defekt, kalte luft tritt ein (Fenster, Tür)
  • Wasserdruck der Badewanne wird geringer
  • Ein Gerüst steht seit 6 Monaten vor dem Balkon
    (Im Mai sollten die Balkone renoviert werden…)

Vielen Dank für die guten Tipps! Top Support

sry tippfehler…Fristsetzung seitens des Mieters…

Hallo Martin, so einen Vermieter hab ich auch, ich lass dann einen Kundendienst reparieren und ziehe die Rechnung von der nächsten Miete ab, trotzdem rührt er sich net.

Ob das in Deinem Fall eine stillschweigende Anerkennung ist weiß ich net. Du hast soweit alles richtig gemacht. Die Aufforderung zur Rückzahlung ist ein plumper Versuch. Du kannst jetzt solange mindern, wie die Mängel bestehen (mach ich schon jahrelang)oder auf Abhilfe klagen. Oder ausziehen.

Gruss Huftier

Meine Einschätzung (nicht maßgebend):
Balkon ist außerhalb der Wohnung, Nässe und Schimmel dort sind nicht übermäßig „relevant“, vgl. anerkannte Minderungen bei Schimmel IN der Wohnung…
Wo es allmählich hinzieht und einen Schaden verursachen könnte, ist irrelevant für Mieter (höchstens für Vermieter zum Erhalt seiner Mietsache), da Fakt: kein Schaden.
Dichtungen sind auch eher Marginalien (auch wenn ich persönlich das anders empfinde, wie wohl viele Mieter…)
Wasserdruck kann ich nicht beurteilen: Fakt ist wohl, dass Wasser da ist, dass gebadet werden kann, wenn auch nicht „luxuriös“…
Das alles sind keine großen Mängel und damit nur geringe Minderung… „ich sach mal so“ 5%?
Das Gerüst vor der Tür ist auch nur ein geringer Mangel, so lange Licht etc. in die Wohnung kommt.
Baulärm oder Nichtnutzung des Balkons schon eher, da Balkon zB zur Wohnfläche und zum Wohnwert gehört.

Meine (nicht maßgebliche) Einschätzung: sehr geringe Mietminderung durchführen…

Andere Einschätzung: Vermieter meldet sich seit 6 Monaten nicht, Gerüst zur Reparatur der Balkone stehen seit 6 Monaten dort… Folgerung: Der Vermieter tut also etwas gegen diesen Mangel (Bauarbeiten), diese kommen nur nicht schnell voran… warum auch immer.

Mein Rat: Dem Anwalt mitteilen, dass eine geringe Minderung bis zur Abstellung der Mängel beibehalten wird, mit der Bitte um zügige Weiterführung der angefangenen Bauarbeiten…

Und noch einmal der Bezug zur ersten Antwort:
Eine „stillschweigende Anerkenntnis“ scheint es so nicht zu geben im deutschen Strafrecht.
Ein Nichthandeln schwächt höchstens die Rechtsposition des Vermieters vor Gericht, wehrt aber nicht seine berechtigten Ansprüche ab.

Ich würde es hier nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern mich auf eine Einigung in der Minderungshöhe mit dem Vermieter konzentrieren bis zum Bauabschluss.

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PS: Wenn Top Support, dann TOp Punkte bewerten :wink:)

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um Doppelungen zu vermeiden verweise ich ohne neuerliche Erkenntnisse, auf meine rechtsverbindliche Antwort zu dieser Anfrage…

um Doppelungen zu vermeiden verweise ich ohne neuerliche Erkenntnisse, auf meine rechtsverbindliche Antwort zu dieser Anfrage.

sry, siehe unten…

hallo Martin J.

eine Mietminderung ist teils schwer durchzusetzen.Allerdings bin ich diesem Thema leider nicht ganz Gewachsen.Würde empfehlen die Miete zu kürzen aber :das Geld zur Seite legen falls der Vermieter doch Anspruch hat und es zurück bzw. nachgezahlt werden kann.

hier mal ein Link
http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/wie-sie-…

Viel Erfolg

Einen Baubeginn hat es nie gegeben und wird es auch nicht. Der Vermieter hat das Gerüst eigenständig aufgebaut und nun steht es nur! Passieren wird nix

Ich gebe die Angelegenheit meinem Anwalt! Zudem habe ich ja Zeugen das er mir sagte: Kürzen Sie doch, schon ok! Und jetzt das? Lächerlich! Bekannt ist auch das er Pleite ist…Sein letzter Versuch an Geld zu kommen?! Hah

Das ist wohl so, aber: Vor Gericht würde er das anders darstellen können.
Er hat vor, etwas zu tun, sonst wäre dort kein Gerüst.
Das nimmt man als Außenstehender erst einmal an.
Ob das Gericht die Einschätzung des Mieters folgt, ist nicht sicher.
Aber darum geht es hier auch nicht, denn egal, ob er etwas tut:
So lange ein Mangel besteht, also die Mietsache nicht im ursprünglichen Gebrauchswert überlassen wird, hat der Mieter ein Mietminderungsrecht.
Einfach nur aufpassen, wie stark man mindert und ob das eigene Verhalten oder der Tonfall so ausgelegt werden könnte, dass der Mieter an eine Einigung etc. nicht interessiert sei…
Im anderen Falle könnte dies, obwohl vielleicht im Recht, nachteilig ausgelegt werden.

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Ich gebe die Angelegenheit meinem Anwalt! Zudem habe ich ja
Zeugen das er mir sagte: Kürzen Sie doch, schon ok! Und jetzt
das? Lächerlich! Bekannt ist auch das er Pleite ist…Sein
letzter Versuch an Geld zu kommen?! Hah

Hallo Martin
ein Anwalt kostet DEIN Geld, der Mieterbund kostet unter 100€ im Jahr.

Wenn der pleite ist, erklärt sich, warum er die Mängel nicht beseitigt.
Ich wünsch Dir starke Nerven

Gruß Huftier

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Hallo,

da es eine rechtliche Frage ist, bitte einem Rechtsexperten stellen oder selbst zum Anwalt oder Mieterverein gehen.

MfG P. Kunze

Sofern die Minderung der Höhe und der Sachlage nach begründet ist und eine dem Vermieter zur Mängelbesietigung gesetze Frist fuchtlos vertrichen, wäre die Kürzung rechtens und kann solange weiterbetreiben werden, bis der Mangel abgestellt wurde.

Hallo,

Machen Sie Fotos von den Mängeln und schicken diese
mit einem Schreiben(klare Beschreibung der Mängel)
an den Rechtsanwalt zurück.
Vermerken sie dass Sie nicht mehr Miete bezahlen,von wegen die Mietminderung nachzahlen,wenn der Eigentümer nichts richtet.

Es sieht ganz so aus als wolle der Vermieter Sie von der Wohnung draussen haben.

Gruß
monika61