Mietminderung - Sicherheit - Winterdienst

Hallo,
mich würde interessierung, ob eine Mietminderung möglich ist, wenn z.B. in einer Wohnanlage die zentrale Eingangstür unzuverlässig schließt, sie vom Hausmeister regelmäßig weit geöffnet verlassen wird und dies beim Vermieter angemahnt wurde. Dazukommen würde noch ein unzureichender Winterdienst, der von einer Fremdfirma durchgeführt wird und nicht zeitnah stattfindet. In der Anlage würden sich auch Treppen befinden (Rutschgefahr), sowie lose Gehwegplatten. Auch kann man davon ausgehen, dass in der Nachbarschaft nachweisbar eingebrochen wrude.

Vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge

Hallo!

Wegen der offenen Eingangstür m.E. nach nicht.
Denn so wie solche Türen gehandhabt werden, ist es doch ein leichtes ins Treppenhaus zu kommen, wenn man irgendwo klingelt. Entweder wird gleich geöffnet oder man ruft „Post“ und schon ist man drin.
Das Risiko „Einbruch“ ist m.E. dadurch nicht (nennenswert)höher.

Fehlender Winterdienst und Stolpergefahr durch lose Gehwegplatten sind schon ein Mangel.
und bei Mängel darf man mindern.

Nur, versprich Dir da nicht zu viel. Da können nur Prozente im deutlich unteren Rahmen herauskommen, unter 10% allemal, vermutlich sogar unter 5 %.

mfG
duck313

aber nur für die zeit, in der der mangel besteht (siehe winterdienst, mietminderung für 2 stunden???) und wenn der mangel die gebrauchsfähigkeit der mietsache WESENTLICH einschränkt. ist das der fall bei einer losen gehwegplatte oder angeblicher rutschgefahr? kann man keinen anderen weg benutzen?

bevor hier irgendwas gemindert wird und der richtig große boumerang zurückkommt (klage des vermieters, die der mieter ggf. zahlt!): anwalt befragen.