Hallo,
mich würde interessierung, ob eine Mietminderung möglich ist, wenn z.B. in einer Wohnanlage die zentrale Eingangstür unzuverlässig schließt, sie vom Hausmeister regelmäßig weit geöffnet verlassen wird und dies beim Vermieter angemahnt wurde. Dazukommen würde noch ein unzureichender Winterdienst, der von einer Fremdfirma durchgeführt wird und nicht zeitnah stattfindet. In der Anlage würden sich auch Treppen befinden (Rutschgefahr), sowie lose Gehwegplatten. Auch kann man davon ausgehen, dass in der Nachbarschaft nachweisbar eingebrochen wrude.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge