Guten Tag,
kann man so einfach die Miete mindern?
Vermieter stellt fest, dass Heizung defekt und besorgt Notfallgerät
Vermieter fährt in Urlaub (Ende September)
Nach einer Woche in Kenntnissetzung des Sohnes - sofortige Veranlassung bezüglich Reparatur
Temperatur in Mietwohnung 18°C
Kann Mietminderung für 9 Tage zu 100% geltend gemacht werden, ohne vorige Ankündigung und ohne Inkenntnissetzen des Mangels?
Guten Tag,
kann man so einfach die Miete mindern?
Ja, aber der Vermieter muss über den Mangel informiert werden. Das muss man auch nachweisen können (Einschreiben mit Rückschein). Von dem Tag an, wo dem Vermieter der Mangel bekannt ist kann man die Miete bis zur Behebung des Mangels angemessen kürzen.
Vermieter stellt fest, dass Heizung defekt und besorgt
Notfallgerät
Dann hat man doch eine Heizung. Warum hier die Miete kürzen? Hier kann nur evtl. ein Teil der Stromrechnung verlangt werden.
Vermieter fährt in Urlaub (Ende September)
Ab Oktober beginnt die Heizperiode. Ab da muss die Heizung funktionieren. Davor nur, wenn die Temperaturen unter 16°C fallen.
Nach einer Woche in Kenntnissetzung des Sohnes - sofortige
Veranlassung bezüglich Reparatur
Temperatur in Mietwohnung 18°C
reicht nicht für eine Mietminderung aus.
Kann Mietminderung für 9 Tage zu 100% geltend gemacht werden,
nein!!!
ohne vorige Ankündigung und ohne Inkenntnissetzen des Mangels?
Ohne Ankündigung ja aber dazu muss dem Vermieter zumindest der Mangel angezeigt werden.
Gruss DL
Hallo Daniel!
Ja, aber der Vermieter muss über den Mangel informiert werden.
Das muss man auch nachweisen können (Einschreiben mit
Rückschein). Von dem Tag an, wo dem Vermieter der Mangel
bekannt ist kann man die Miete bis zur Behebung des Mangels
angemessen kürzen.
Nein, so ganz stimmt es nicht: man muss dem Vermieter erst eine Frist setzen bis wann der Mangel behoben werden soll(dabei realistisch bleiben) und erst wenn nach Ablauf der Frist nichts geschieht, darf man die Miete mindern. Aber auch dies erst ankündigen.
Grüsse, Seltsam
Hallo,
Ja, aber der Vermieter muss über den Mangel informiert werden.
Das muss man auch nachweisen können (Einschreiben mit
Rückschein). Von dem Tag an, wo dem Vermieter der Mangel
bekannt ist kann man die Miete bis zur Behebung des Mangels
angemessen kürzen.Nein, so ganz stimmt es nicht: man muss dem Vermieter erst
eine Frist setzen bis wann der Mangel behoben werden
soll(dabei realistisch bleiben) und erst wenn nach Ablauf der
Frist nichts geschieht, darf man die Miete mindern. Aber auch
dies erst ankündigen.
ersteres stimmt, Vermieter Mangel anzeigen, ab da zu mindern:
http://www.123recht.net/Voraussetzungen-der-Mietmind…
Gruß
Joschi
Hallo Daniel!
Ja, aber der Vermieter muss über den Mangel informiert werden.
Das muss man auch nachweisen können (Einschreiben mit
Rückschein). Von dem Tag an, wo dem Vermieter der Mangel
bekannt ist kann man die Miete bis zur Behebung des Mangels
angemessen kürzen.Nein, so ganz stimmt es nicht: man muss dem Vermieter erst
eine Frist setzen bis wann der Mangel behoben werden
soll(dabei realistisch bleiben) und erst wenn nach Ablauf der
Frist nichts geschieht, darf man die Miete mindern. Aber auch
dies erst ankündigen.
Schwachsinn!
Danke Joschi