Mietminderung trotz Arbeit

Geklärt
Ich war gestern bei einem Anwalt, die Sach ist geklärt.

cmd.dea, Engelchen! und littlePanda lagen falsch.

Es spielt für die Frage einer Mietminderung keine Rolle, ob der Mieter während der Bauarbeiten immer zuhause oder immer auf der Arbeit ist.

Gruß

Jooge

Ich war gestern bei einem Anwalt, die Sach ist geklärt.

cmd.dea, Engelchen! und littlePanda lagen falsch.

Es spielt für die Frage einer Mietminderung keine Rolle, ob
der Mieter während der Bauarbeiten immer zuhause oder immer
auf der Arbeit ist.

Ahso, na wenn der Anwalt das sagt, dann muss ich ja falsch liegen.

Nur, was mach ich eigentlich damit, dass mir in den Prozessen immer beide Anwälte was gegenteiliges sagen?

Fragen über Fragen…

Gruß
Dea

Hallo,

Ich war gestern bei einem Anwalt, die Sach ist geklärt.

cmd.dea, Engelchen! und littlePanda lagen falsch.

Es spielt für die Frage einer Mietminderung keine Rolle, ob
der Mieter während der Bauarbeiten immer zuhause oder immer
auf der Arbeit ist.

das hat mich jetzt erstaunt 8oO, hab’ ich aber auch hier gefunden:

Aus:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsa…
Zitat:"…Zur Berechnung der Mietminderung ist auf den Zeitraum abzustellen, in der die objektive Gebrauchstauglichkeit der Mietsache gemindert ist…"

und
Zitat:"…Gemindert wird um den Betrag, um den die Mietsache bei objektiver Betrachtung im Gebrauchswert gemindert ist. Auf die Sichtweise des einzelnen Mieters kommt es also nicht an. Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob der Mieter die Mietsache auch so nutzt, wie vertraglich vereinbart. Wer z.B. während Bauarbeiten im Urlaub ist und subjektiv von den Belästigungen nicht betroffen ist, kann trotzdem die Miete mindern."

Trotzdem sollten Mietminderungen und deren Höhe immer fachlich abgesichert werden.

Gruß
M.

Nur, was mach ich eigentlich damit, dass mir in den Prozessen
immer beide Anwälte was gegenteiliges sagen?

Die machen das nur um deinen Job zu sichern. :wink:

Nur, was mach ich eigentlich damit, dass mir in den Prozessen
immer beide Anwälte was gegenteiliges sagen?

dann könnte man den Spruch bestätigt sehen: Drei Juristen, vier Meinungen.
Aber dies als Laie zu sagen, wäre ja so etwas von böse, das würde ich ja niieeee nicht jemals tun.

Gruß
Dea

Gruß
vnA

Nur, was mach ich eigentlich damit, dass mir in den Prozessen
immer beide Anwälte was gegenteiliges sagen?

dann könnte man den Spruch bestätigt sehen: Drei Juristen,
vier Meinungen.
Aber dies als Laie zu sagen, wäre ja so etwas von böse, das
würde ich ja niieeee nicht jemals tun.

Och wiso, stimmt doch häufig (wobei die Tendenz von Anwälten, etwas zu behaupten, auch etwas von Mandanteninteresse und Verfahrenslage abhängen kann, was auch nachvollziehbar ist).

Gruß
Dea

Zitat:"…Gemindert wird um den Betrag, um den die Mietsache
bei objektiver Betrachtung im Gebrauchswert gemindert ist. Auf
die Sichtweise des einzelnen Mieters kommt es also nicht an.
Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob der Mieter die
Mietsache auch so nutzt, wie vertraglich vereinbart. Wer z.B.
während Bauarbeiten im Urlaub ist und subjektiv von den
Belästigungen nicht betroffen ist, kann trotzdem die Miete
mindern."

Nun gibt es für diese Aussage (eines Anwaltes) dort ebenfalls keine Quelle.

Umgekehrt liegen mir hier schön regelmäßig Schriftsätze von Anwälten vor, die genau das Gegenteil behaupten (das Thema ist jetzt nicht wirklich neu).

Will das Problem mal erklären:

Der Ursprung der Ansicht, es käme nicht darauf an, ob der Mieter dem Lärm tatsächlich ausgesetzt ist (was bei allen anderen Mängel grundsätzlich immer darzulegen, in diesem Rahmen aber objektiv zu beurteilen ist, da allein „ich fühle mich beeinträchtigt“ nicht ausreicht), liegt in der Kommentierung von Schmitt-Futterer (also „dem“ Mietrechtskommentar) zu § 536 BGB Rdn. 46 und 123. Hierbei handelt es sich aber nicht um die originäre Ansicht des Kommentators, sondern die Aussage basiert auf Fundstellen, und zwar einerseits AG Regensburg, andererseits Palandt § 536 Rdn. 17.

Nun ist aber einerseits das AG Regensburg alles andere als ein Gericht, dass maßebend für mietrechtiche Rechtsgrundsätze wäre (das ist bei einem AG ohnehin mehr als schwierig, allein für die Berliner Gerichte als „die Mietgerichte“ könnte man hier eine Ausnahme machen).

Weiterhin ist auch Palandt zwar der bekannteste Handkommentar zum BGB, eine irgendwie geartete Maßgeblichkeit für Mietrecht ist diesem (iGz. etwa Schmitt-Futterer, Sternel, etc.) nicht zuzuschreiben, das, zumal die dortige Aussage auf überhaupt keiner Fundstelle basiert und Weidenkaff jetzt auch nicht wirklich ein Mietrechtler ist (er ist zudem Richter am OLG und hat somit mit Wohnraummietrecht rein garnichts zu tun).

Daher sehen das (bis hierüber mal das LG Berin, ein OLG oder gar der BGH entscheiden) die Gerichte und Anwälte sehr unterschiedlich, bei uns etwa muss der Mieter tatsächlich auch der Beeinträchtigung (die an sich natürlich objektiv zu beurteilen ist) ausgesetzt sein. Auch das ist natürlich keine maßgebliche Quelle für bundeseinheitliche mietrechtliche Grundsätze, letztlich ist so aber (so man nicht gerade vor dem damaligen Dezernenten des AG Regensburg klagt) die Frage, ob der Mieter zu den Zeiten des Lärms zu Hause ist, durchaus relevant.

Ob dann, insoweit will ich meine Aussage klarstellen, das betreffende Gericht das auch so sieht, ist eine andere Frage (das ist aber vor Gericht meist nix Neues).

Gruß
Dea

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Der Anwalt hat nicht seine juristische Einschätzung dargestellt, sondern berichtet wie in allen diesen Fällen, die ihm bekannt sind, die Richter geurtielt haben.

Mag sein, dass es auch irgendwo irgendwann mal eine andere Entscheidung gegeben hat oder geben könnte. Das ist nie auszuschließen, in einer Diskussion wie dieser aber zu vernachlässigen, da man sonst hier niemals Rat finden könnte.

Na, wenn Sie das so genau wissen, dann ist ja tatsächlich alles „geklärt“ :smile:

„Na, wenn Sie das so genau wissen“

Ich weiß gar nichts was Rechtssprechung angeht. Deswegen habe ich hier die Frage gestellt und bin (nachdem hier heftig diskutiert wurde) zu einem Anwalt und habe mir berichten lassen, wie diese Fälle von Richtern (hier im Umkreis) ausnahmslos beurteilt werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Damit ist die Sache geklärt. Einige Fachkundige hatten das hier schon so vermutet, andere eben nicht. Ich sehe keinen weiteren Grund zur Diskussion und schließe (falls ich dazu befugt bin?) hiermit die Diskussion.

Danke an alle, die sich beteiligt haben!

Jooge