Mietminderung trotz Arbeit

Hallo,

kann ein Mieter die Miete wegen Baulärm mindern, obwohl er zu den Zeiten, zu denen gearbeitet wird nicht zu Hause ist, sondern selbst arbeitet - also von dem Baulärm gar nichts mitbekommt?

Hallo

kann ein Mieter die Miete wegen Baulärm mindern, obwohl er zu
den Zeiten, zu denen gearbeitet wird nicht zu Hause ist,
sondern selbst arbeitet - also von dem Baulärm gar nichts
mitbekommt?

Kommt drauf an. Muss er denn für die Zeit, in der er doch gar nicht zu Hause ist, überhaupt anteilig Miete bezahlen? :smile:

smalbop

kann ein Mieter die Miete wegen Baulärm mindern, obwohl er zu
den Zeiten, zu denen gearbeitet wird nicht zu Hause ist,
sondern selbst arbeitet - also von dem Baulärm gar nichts
mitbekommt?

Kommt drauf an. Muss er denn für die Zeit, in der er doch gar
nicht zu Hause ist, überhaupt anteilig Miete bezahlen? :smile:

Darauf kommt es eigentlich nicht an. Denn ein Mangel berechtigt nur dann zur Minderung, wenn sich hieraus auch eine tatsächliche (und nicht nur theoretische) Beeinträchtigung des Mieters ergibt. Gerade bei Lärm muss dieser daher vortragen, ob und in welchem Umfang er hierdurch auch tatsächlich gestört wird. Die Frage, ob er überhaupt zu Hause ist, ist also relevant.

Gruß
Dea

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In meinem Beispiel muss er die komplette Miete zahlen, weil er ganz normal in der Wohnung wohnt. Er verlässt das Haus nur eben jeden Tag, weil er von 8 bis 16 Uhr arbeitet. Das ist auch die Zeit in der auf der Baustelle gearbeitet wird.

Ergibt sich im geschilderten Beispiel nicht eine tatsächliche Beeinträchtigung, da der Mieter in der Zeit der Bauarbeiten keinen Urlaub nehmen kann, bei dem er sich zu Hause erholen kann?

Ergibt sich im geschilderten Beispiel nicht eine tatsächliche
Beeinträchtigung, da der Mieter in der Zeit der Bauarbeiten
keinen Urlaub nehmen kann, bei dem er sich zu Hause erholen
kann?

Nein, würde ich nicht so sehen. Er hat keinen Urlaub, also wird er nicht beeinträchtigt. Hat er Urlaub, sieht die Sache für diesen Zeitraum wieder anders aus.

Hallo,

Nein, würde ich nicht so sehen. Er hat keinen Urlaub, also wird er nicht beeinträchtigt. Hat er Urlaub, sieht die Sache für diesen Zeitraum wieder anders aus.

Naja.
Es kommt wie immer drauf an. Welcher Lärm, Art der Baustelle, Wohnlage. Es haben schon Gerichte entschieden, dass Abriss und Neubau von Häusern nebst üblichem Einsatz von Technik in einem Wohngebiet vollkommen normal wäre und hinzunehmen ist. Gleiches wurde auch schon hinsichtlich einer U-Bahn Baustelle in einer Großstadt geurteilt. Daneben gibt es noch zig Urteile mit den vesrchiedensten Begründungen, warum und welche Höhe einer Mietminderung angemessen wäre. Das kommt also immer auf den konkreten Fall, wobei niemals die Zeit der Anwesenheit des Mieters eine Rolle gespielt hat.

Grüße

Das kommt also immer auf
den konkreten Fall, wobei niemals die Zeit der Anwesenheit des
Mieters eine Rolle gespielt hat.

Hi,

Du kennst die Urteile alle im Wortlaut? Ich denke das dea als Richter weiß, wovon er spricht.

Gruß
Tina

Ich habe mir jetzt mal ein paar Urteile im Wortlaut angesehen. Ich finde keinen Hinweis auf eine Abhängigkeit der Mietminderung zur tatsächlichen Anwesenheit(sdauer) in der Wohnung.

vnA

Ich habe mir jetzt mal ein paar Urteile im Wortlaut angesehen.
Ich finde keinen Hinweis auf eine Abhängigkeit der
Mietminderung zur tatsächlichen Anwesenheit(sdauer) in der
Wohnung.

Gut. Dennoch finde ich die Antwort von dea schlüssig.

Begründung: Um eine Minderung vornehmen zu können, muß ich ja einen Schaden nachweisen können.

Wenn die Lärmbelästigung jedoch zu Zeiten stattfindet, in denen ich gar nicht vor Ort bin, ist mir ja auch kein Schaden entstanden.

Gruß
Tina

Begründung: Um eine Minderung vornehmen zu können, muß ich ja
einen Schaden nachweisen können.

…und ich dachte immer, um eine Minderung vornehmen zu können, muss nur ein Mangel gegeben sein - und einen (schuldhaft verursachten) Schaden weist man nach, um Schadenersatz verlangen zu können.

smalbop

Wenn mir also der Lärm so auf die Nerven gehe, dass ich schon früh morgens zu meiner Mama flüchte und den ganzen Tag dort bleibe, dann ist gar kein Schaden entstanden?

vnA

Wenn mir also der Lärm so auf die Nerven gehe, dass ich schon
früh morgens zu meiner Mama flüchte und den ganzen Tag dort
bleibe, dann ist gar kein Schaden entstanden?

Naja, dass is ja nu was anderes, jetzt wurde der Fall aber auch abgeändert.

Hier ist natürlich die Erheblichkeitsgrenze überschritten, weil ich durch den Lärm veranlasst werde, die Wohnung zu verlassen.

Die Frage ist halt, ob der Mangel dann auch erheblich iSd. § 536 BGB ist, wenn ich ihn im Rahmen meines normalen Wohnverhaltens garnicht bemerke, weil ich überhaupt nicht zu Hause bin.

Gruß
Dea

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hi

…und ich dachte immer, um eine Minderung vornehmen zu
können, muss nur ein Mangel gegeben sein

Welcher Mangel ist denn gegeben, wenn man den Mangel nicht mitbekommt, weil man in den Zeiten wo der Mangel auftritt gar nicht zuhause ist, weil man arbeiten muß?

Gruß
Edith

1 „Gefällt mir“

Hallo

Welcher Mangel ist denn gegeben, wenn man den Mangel nicht
mitbekommt, weil man in den Zeiten wo der Mangel auftritt gar
nicht zuhause ist, weil man arbeiten muß?

Wenn er nichts mitbekommt, woher weiß er dann von dem Lärm?

Die zeitweilige Abwesenheit des Mieters ändert außerdem überhaupt nichts an der grundsätzlichen Mangelhaftigkeit des Mietobjekts. Wie schon wiederholt dargelegt, ist der Mieter beispielsweise gehindert, jederzeit Urlaub zu nehmen und diesen Urlaub dann ungestört in seiner Wohnung zu verbringen. Sofern er Familienangehörige hat, kann er sie nicht zu sich einladen, da sie währenddessen nicht ungestört bei ihm wohnen können. Er ist mithin in seiner Lebensführung eingeschränkt, denn die Wohnung als Lebensmittelpunkt eignet sich nur noch eingeschränkt für den gewöhnlichen Gebrauch. Also liegt ein Mangel der Mietsache vor.

smalbop

hi

Wenn er nichts mitbekommt, woher weiß er dann von dem Lärm?

Der Mieter ist nicht blind und sieht die Baustelle, wenn er das Haus verläßt und wenn er abends nach Hause kommt, erzählen im die Nachbarn, daß gearbeitet wurde und daß es laut war.

denn die Wohnung als Lebensmittelpunkt eignet sich nur noch
eingeschränkt für den gewöhnlichen Gebrauch. Also liegt ein
Mangel der Mietsache vor.

hm, also in so einem Fall würde ich hoffen, daß ein etwaiger Richter sehr genau nachfragt, ob dem Mieter tatsächlich irgendein ein Nachteil entstanden ist, der eine Mietminderung rechtfertigt.

Gruß
Edith

Servus, dea

kommt es denn nicht vor allem darauf an, ob der Vermieter etwas für den Baulärm kann?
Wenn ich mir vorstelle, ein Mieter würde die Miete für eine ansonsten anständige Wohnung kürzen, nur weil in der Nachbarschaft ein Haus gebaut wird, und das, obwohl er den Lärm noch nicht mal mitbekommt, sträuben sich mir die Haare.

Auf jeden Fall wäre mein Vertrauen zu diesem Mieter doch sehr erschüttert und ein bis dahin gutes Verhältnis unwiderruflich zerstört. Ob das die paar Euro wert ist?

Gruß
Manu

Servus, dea

kommt es denn nicht vor allem darauf an, ob der Vermieter
etwas für den Baulärm kann?
Wenn ich mir vorstelle, ein Mieter würde die Miete für eine
ansonsten anständige Wohnung kürzen, nur weil in der
Nachbarschaft ein Haus gebaut wird, und das, obwohl er den
Lärm noch nicht mal mitbekommt, sträuben sich mir die Haare.

Hi,

so ist es aber leider. Als Eigentümer mußt Du mit Baulärm aus der Nachbarschaft leben, als Mieter kannst Du die Miete kürzen.

Auf jeden Fall wäre mein Vertrauen zu diesem Mieter doch sehr
erschüttert und ein bis dahin gutes Verhältnis unwiderruflich
zerstört. Ob das die paar Euro wert ist?

Das sehe ich auch so.

Gruß
Tina

Wenn der Mieter bei Vertragsabschluss und normaler Aufmerksamkeit davon Kenntnis hatte oder hätte haben könnte, ist er nicht berechtigt die Miete zu mindern.
Dessen ungeachtet verursacht die Baustelle einen Schaden (Mietausfall) für den der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Der VM kann sich also vertrauensvoll an seinen Nachbarn wenden.

vnA

Wenn mir also der Lärm so auf die Nerven gehe, dass ich schon
früh morgens zu meiner Mama flüchte und den ganzen Tag dort
bleibe, dann ist gar kein Schaden entstanden?

Nein, das ist doch nicht das Gleiche. In Deinem Beispiel wird die Wohnung ja wegen des Lärmes verlassen, die Wohnung ist für Dich also nicht nutzbar und deshalb kann man die Miete mindern. Vermutlich aber nicht um 100%.

In dem Beispiel des UP ist es aber so, daß er gar nicht zuhause ist.

Ich sehe das so, wie bei einer Sommerterrasse, wenn die im Winter nicht nutzbar ist, kann man die Miete auch nicht so ohne weiteres mindern.

Gruß
Tina