Mietminderung u. Mieterhöhung bei Modernisierung

Hallo Zusammen,
bin ganz neu hier - hoffe ich mache alles richtig :smile:

Mal angenommen Mieter A erhält von Vermieter B ein Schreiben über Modernisierungsarbeiten welche ca. vier Monate andauern werden.

Die Arbeiten sind sehr umfangreich, das Haus in einem schlechten Zustand, Mieter A hat immer wieder Ärger mit Schimmel.

Bei den Beeinträchtigungen handelt es sich um:

  1. Gebäude wird eingerüstet und mit einem Staubnetz verhangen.

  2. Dach wird komplett neu eingedeckt und mit einer Unterspannfolie versehen. Treppenhausdecke als auch Speicherboden werden gedämmt.

  3. Fallrohre werden erneuert

  4. Die gesamte Fassade wird mit einem Wärmeverbundssystem gedämmt, verputzt und erhält einen neuen Farbanstrich.

  5. Kellerdecke wird gedämmt, ebenso die Heizungsrohre.

  6. Sämtliche vorhandene Fenster (Holzfenster im EG, Speicher und Treppenhaus - Kunststofffenster in den Wohnungen) werden durch neue Fenster aus Kunststoff (in den Wohnungen versehen mit Aufsatzrolladen) ersetzt, welche den Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV 2009) entsprechen. Ebenso die Hauseingangstür und Nebeneingangstüren. Die teilweise noch vereinzelt vorhandenen Holzklappläden werden entfernt, ebenso erscheint aus der gegenwärtigen Betrachtung die ersatzlose Entfernung der drei vorhandenen Balkone als erforderlich.

Mieter A soll mit an den entstehenden Kosten der Fenstermodernisierung (einschließlich Aufsatzrollläden und Fensterbänke) über eine Mieterhöhung beteiligt werden.

Zwei Fragen:

  1. Mieter A ist sich nicht im klaren darüber, ob die Fenstermodernisierung tatsächlich zu einer Erhöhung der Mietsache führt. Muss er der Modernisierung widersprechen, oder kann er auch nach Abschluss der und Duldung der Arbeiten bei zweifelhafter Erhöhung der Mietsache einer Mieterhöhung widersprechen?

  2. Durch die Modernisierungsarbeiten wird die Mietsache über ca. vier Monate nur eingeschränkt nutzbar sein. Woran kann sich der Mieter A bei der Höhe der Mietminderung orientieren, und wann muss er sie Ankündigen - vorallem, wo die Belastung während der vier Monate sicherlich unterschiedlich ausfallen wird?

Hoffe das war nicht zuviel Text für Euch. Wollte den fiktiven Fall schön realistisch ausschmücken!

Danke Schonmal!

Hallo Daniel,
ein Berlner Gericht hat entschieden, daß 20% Minderung angebracht sind. Es ist auch immer Sache des jeweiligen Richters und des Einzelfalls wie die Minderung ausfallen kann.
Die Minderung kannst Du ja schon schriftlich!! ankündigen.
Wegen der neuen Fenster muss der Vermieter den Energieeinspareffekt nachweisen, um eine Mieterhöhung durchzusetzen.
Teile dem Vermieter schriftlich!! mit, daß Du die Miete minderst während der Modernisierung.
Wenn ein Gerüst gestellt wird, musst Du Deine Versicherung informieren wegen erhöhter Einbruchgefahr.
Tipp:
Eine Mitgliedschaft beim Mieterbund kostet vergleichsweise wenig und kann in solchen Fällen sehr hilfreich sein.
Viel Glück
Huftier

Guten Morgen,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG Sonja