Mietminderung u. Mieterhöhung bei Modernisierung

Hallo Zusammen,
bin ganz neu hier - hoffe ich mache alles richtig :smile:

Mal angenommen Mieter A erhält von Vermieter B ein Schreiben über Modernisierungsarbeiten welche ca. vier Monate andauern werden.

Die Arbeiten sind sehr umfangreich, das Haus in einem schlechten Zustand, Mieter A hat immer wieder Ärger mit Schimmel.

Bei den Beeinträchtigungen handelt es sich um:

  1. Gebäude wird eingerüstet und mit einem Staubnetz verhangen.

  2. Dach wird komplett neu eingedeckt und mit einer Unterspannfolie versehen. Treppenhausdecke als auch Speicherboden werden gedämmt.

  3. Fallrohre werden erneuert

  4. Die gesamte Fassade wird mit einem Wärmeverbundssystem gedämmt, verputzt und erhält einen neuen Farbanstrich.

  5. Kellerdecke wird gedämmt, ebenso die Heizungsrohre.

  6. Sämtliche vorhandene Fenster (Holzfenster im EG, Speicher und Treppenhaus - Kunststofffenster in den Wohnungen) werden durch neue Fenster aus Kunststoff (in den Wohnungen versehen mit Aufsatzrolladen) ersetzt, welche den Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV 2009) entsprechen. Ebenso die Hauseingangstür und Nebeneingangstüren. Die teilweise noch vereinzelt vorhandenen Holzklappläden werden entfernt, ebenso erscheint aus der gegenwärtigen Betrachtung die ersatzlose Entfernung der drei vorhandenen Balkone als erforderlich.

Mieter A soll mit an den entstehenden Kosten der Fenstermodernisierung (einschließlich Aufsatzrollläden und Fensterbänke) über eine Mieterhöhung beteiligt werden.

Zwei Fragen:

  1. Mieter A ist sich nicht im klaren darüber, ob die Fenstermodernisierung tatsächlich zu einer Erhöhung der Mietsache führt. Muss er der Modernisierung widersprechen, oder kann er auch nach Duldung und Abschluss der Arbeiten bei zweifelhafter Erhöhung der Mietsache einer Mieterhöhung widersprechen?

  2. Durch die Modernisierungsarbeiten wird die Mietsache über ca. vier Monate nur eingeschränkt nutzbar sein. Woran kann sich der Mieter A bei der Höhe der Mietminderung orientieren, und wann muss er sie Ankündigen - vorallem, wo die Belastung während der vier Monate sicherlich unterschiedlich ausfallen wird?

Hoffe das war nicht zuviel Text für Euch. Wollte den fiktiven Fall schön realistisch ausschmücken!

Danke Schonmal!

Hallo Daniel,

  1. Mieter A ist sich nicht im klaren darüber, ob die
    Fenstermodernisierung tatsächlich zu einer Erhöhung der
    Mietsache führt. Muss er der Modernisierung widersprechen,
    oder kann er auch nach Duldung und Abschluss der Arbeiten bei
    zweifelhafter Erhöhung der Mietsache einer Mieterhöhung
    widersprechen?

gesetzlich ist der Mieter verpflichtet, Modernisierungsmassnahmen zu dulden. Natürlich gibt es Ausnahmen, aber da bedarf es schon starker Argumente. Ansonsten hat der Mieter schließlich ein Sonderkündigungsrecht, weshalb ihm die Massnahme frühzeitig bekannt gemacht werden muss.
Im Nachhinein einer Mieterhöhung widersprechen kann er nur, wenn die Modernisierung eben nicht zu einer Verbesserung geführt hat, z.B. weil die Arbeiten fehlerhaft durchgeführt wurden.

  1. Durch die Modernisierungsarbeiten wird die Mietsache über
    ca. vier Monate nur eingeschränkt nutzbar sein. Woran kann
    sich der Mieter A bei der Höhe der Mietminderung orientieren,
    und wann muss er sie Ankündigen - vorallem, wo die Belastung
    während der vier Monate sicherlich unterschiedlich ausfallen
    wird?

Das ist natürlich nur schwer zu bestimmen. Hier habe ich einen Link gefunden, der ziemlich genau auf den Fall paßt:

http://www.mieter-themen.de/article468.html

Gruß!

Horst