Mietminderung und Betriebskostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zwei Mietfragen und hoffe sehr, daß Sie mir helfen können.

Ich bin seit 12 Jahren Mieter in einem Mehrfamilien-Mietobjekt, welches durch eine Hausverwaltung verwaltet wird.

  1. Der Hausverwalter versucht seit Dez. 2011 für das Jahr 2009 gegen mich eine Betriebskostenabrechnung geltend zu machen, obwohl er das gesamte Mietobjekt für 2009 nicht abgerechnet hat. Keiner der anderen Mieter hat für dieses Jahr eine Betriebskostenabrechnung erhalten, ich selbst auch nicht. Alles, was er mir bisher übersandt hat, ist ein Kontrollabrechnungsblatt, was keine Betriebskostenabrechnung darstellt. Gegenüber den anderen Mietern habe ich immer einen extrem hohen Verbrauch in jeder Hinsicht und somit auch erhebliche Nachzahlungen. Da sich die Hausverwaltung in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindet (Reparaturen können nicht mehr ausgeführt werden, weil kein Geld da ist), habe ich nun den Verdacht, daß man sich mit meiner Einzelforderung sanieren möchte. Meinen bereits im Dez. eingelegten Widerspruch ignoriert man einfach und beharrt weiter auf den Ausgleich dieser Abrechnung, was ja keine Abrechnung ist. Außerdem hätte diese Abrechnung ja bereits bis 31.12.10 vorliegen müssen und muß m.E. zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht mehr anerkannt werden.

Meine Frage ist nun, ob ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses das Recht hat, lediglich eine einzelne Mietpartei abzurechnen. Ich bin der Ansicht, daß er das nicht darf (entweder rechnet er alle ab oder gar keinen) und schon gar nicht ohne Vorlage einer tatsächlich ordentlichen Abrechnung. Könnte man hier möglicherweise auch Betrug unterstellen?

  1. Seit einem Jahr habe ich in meinem Bad im Duschbereich einen erheblichen Wasserschaden, der dem Verwalter auch gemeldet und von diesem in Augenschein genommen wurde. Dieser Wasserschaden resultiert aus gerissenen Fugen und Fliesen, so daß die gesamten Duschwände das Wasser aufnehmen. Das führte dazu, daß der darunter liegende Keller, in welchem sich die Waschmaschinen und der Trockenraum aller Mieter befindet, unter Wasser stand. In unserer eigenen Wohnung sind von der Nässe der angrenzende Flur und 1 Zimmer betroffen. Die Tapeten platzen auf, es entsteht Salpeterbildung, der Putz rieselt von den Wänden und die Steckdosen standen bereits unter Wasser und haben für einen kompletten Stromausfall gesorgt. Da der Hausverwalter auch für diese Reparatur keine Mittel hat und wir ein kleiner Handwerksbetrieb sind, hat er sich bereits vor einem Jahr von uns ein Angebot für die Instandsetzung eingeholt, diese aber bisher nicht ausführen lassen. In diesem Zusammenhang haben wir uns dann bereit erklärt, den betreffenden Bereich im Bad notdürftig mit Klebeband abzudichten, damit zumindest der Wasserschaden eingegrenzt wird und andere Mieter nicht davon betroffen werden. Allerdings wußten wir nicht, daß die Reparatur so lange auf sich warten lassen würde. Seither dichten wir unentwegt ab. Ich möchte den Zustand so nicht mehr hinnehmen und den Vermieter unter Druck setzen, indem ich von meinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch mache und ab sofort keine Miete mehr zahlen werde. Außerdem möchte ich für den gesamten Zeitraum seit Bestehen des Schadens Mietminderung geltend machen. Ich weiß, daß man hierauf ein Anrecht hat, bin mir aber nicht sicher, in welcher Höhe ich Mietminderung geltend machen kann. Viele User sprechen bei Wasserschaden von einer 100%igen Mietminderung, mal abgesehen davon, daß bei Wasserschäden wohl sofortiger Handlungsbedarf besteht.

Ich hoffe sehr, daß Sie etwas Licht ins Dunkel bringen können, und bedanke mich schon jetzt für die Unterstützung.

Viele Grüße

Monika

Liebe Monika,

bei diesem Umfang von Problemen würde ich Dir raten zum Mieterschutz zu gehen. Diese Probleme kannst Du ohne Rechtsschutz nicht lösen. Das kostet zwar im Jahr ca. 90 €.
Wenn du das selbst versuchst zu regeln verklagt er Dich, derfindet was bei Dir u.sicher hat er mind. 1 Anwalt. Machs auf jeden Fall nicht ohne Rechtsbeistand.

Gruss Walter

hallo,
mit der Betriebskostenabrechnung ist es richtig das die für 2009 bis 31.12.2010 24 Uhr vorliegen muß.Also ist die schon nicht mehr relevant.Auch müssen alle Mieter eine Abrechnung erhalten, es sei denn es ist die Familie des Eigentümers und wohnen Mietfrei.Mit der Mitminderung bin ich mir nicht so sicher. Da gibt es bestimmte Prozente die man absetzen kann.Aber die Miete ganz ein zubehalten ist glaube ich nicht rechtens.Ich würde mir mal eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Mietrecht holen. Ich glaube kostet ca. 60 €. Dann bist du auf der sicheren Seite. Ich würde mir vieleicht auch eine andere Wohnung suchen, wo du nicht so einen Ärger hast. Ich drücke dir die Daumen . Noch ein schönes Wochenende.

Hallo Monika,

leider kann ich Ihnen bei dieser Farge nicht helfen, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Ich hoffe SIe bekommen die Angelegenheit in ihrem Sinne geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Tom Busse

Hallo Monika,

ich bin auf diesem Gebiet leider kein Experte und ich würde in dieser Situation auf jeden Fall beim nächstgelegenen Mieterschutzverein nachfragen.

Viel Glück!

Mit freundlichem Gruß

K. Vogel

Hallo!

Eigentlich beantworten sie sich alle Fragen doch schon selbst. Und von daher denke ich, das sie sich auch schon über den nächsten Schritt im Klaren sind: Nach dieser Sachlage zu urteilen, hilft hier nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Beste Grüße, alles Gute und viel Erfolg

Hallo Monika, ich kann nur zum Thema Heizkostenabrechnung Stellung nehmen und die Abrechung von 2009 ist definitiv verjährt. Der Vermieter muss die Abrechung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zukommen lassen. Also selbst wenn das hier der 31.12.2009 gewesen wäre, hätte der Vermieter nur bis 31.12.2010 Zeit gehabt. Ich würden sagen: Lieber Vermieter, Pech gehabt…:smile:)

Viele Grüße,

Susanne

Hallo Tom,

trotzdem vielen Dank für die Reaktion.

Viele Grüße und schönes WE

Monika

Hallo Frau/Herr Vogel,

trotzdem vielen Dank für die Reaktion und die guten Wünsche.

Viele Grüße und schönes WE

Monika

Hallo mr.wood,

… oder zum Mieterschutzverein! Jedenfalls vielen Dank für die Reaktion.

Viele Grüße und schönes WE

Monika

oder natürlich das!

Hallo Susanne,

danke für die Rückantwort, aber das war soweit schon klar. Mir ging es mehr um die Frage, ob er einzelne Mietparteien überhaupt abrechnen darf oder ich ihn hier möglicherweise wegen versuchten Betrugs rankriegen kann.

Trotzdem vielen Dank, viele Grüße und schönes WE

Monika

Liebe Monika,

  1. Sie sollen sich schnell wie möglich einen Mietrechtsanwalt aussuchen und ihm alle Abrechnungen und Ihre Beschreibung, auf die ich jetzt antworte, mitbringen. Naturlich soll der Vermieter eine ordentliche Betriebskostenabrechnung fürs Jahr 2009 vorlegen (unabhängig davon was mit anderen Mieter passiert).
  2. Ich empfehle Ihnen gleichzeitig eine andere Wohnung fuer sich finden. Unabhaengig von Ergebnis des Rechtsprozesses.
    MfG, Alex384

Hallo, da kann ich leider nicht helfen.

Mit Bedauern über Ihre Situation habe ich Ihre Anfrage gelesen. Leider haben Sie nicht verstanden für welchen Fachbereich ich bei wer-weiss-was angemeldet bin. Trotzdem möchte ich Ihnen meine Meinung zu den von Ihnen geschilderten Umständen mitteilen. Bleiben Sie absolut hart, lassen Sie sich nichts mehr gefallen, belegen sie am Besten alles mit Photo und Datum. Zahlen Sie nichts mehr, nehmen Sie sich einen Anwalt.

Rechtliche Fragen sind leider nicht mein Fachgebiet
Gruß
Walter Gress

Liebe Monika,
ich würde dir dringend raten einen rechtsanwalt aufzusuchen, der dir für deinen Fragen auch eine rechtssicherheit bieten kann.
Ich hoffe du hast demnächst dein problem gelöst, denn das sind doch erhebliche Behinderungen.
Viele Grüße
Angelika

Hallo Alex,

vielen Dank für die Rückantwort. Ich bin seit Jahren im Mieterschutzverein und denke, von so her auf der sicheren Seite zu sein. Wollte aber nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und es erst auf der friedlichen Ebene versuchen.

Viele Grüße

Monika

Hallo Herbert,

trotzdem vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Viele Grüße

Monika

Hallo Thomas,

Sie wurden mir zu diesem Thema als Experte angezeigt. Trotzdem vielen Dank für Ihre Rückantwort, ich werde Ihre guten Ratschläge beherzigen. Bin seit Jahren im Mieterschutzverein.

Nochmals Danke und viele Grüße

Monika