Hi,
so ganz allgemein, wie funktioniert das Mietminderungs und das Einbehaltungsrecht und was ist dabei zu beachten?
Danke Naseweis
Hi,
so ganz allgemein, wie funktioniert das Mietminderungs und das Einbehaltungsrecht und was ist dabei zu beachten?
Danke Naseweis
Hallo Naseweis
so ganz allgemein, wie funktioniert das Mietminderungs und das
Einbehaltungsrecht und was ist dabei zu beachten?
So ganz allgemein betrachtet funktioniert das so:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536d.html
Ob aber die Situation gegeben ist, also objektiv ein Mangel der Mietsache vorliegt und in welcher Höhe eine Mietminderung angesetzt werden kann, sollte zuvor geprüft werden (Anwalt/Mieterschutz)
Gruß
M.