Mietminderung und Ersatzansprüche

Mal wieder eine Frage in Sachen Mietminderung:

Fiktiver Fall:

Nehmen wir an eine Familie bewohnt eine Wohnung mit einer innenliegenden Dachterasse (Atrium).
Während die Familie im Urlaub ist, bekommen sie einen Anruf vom Vermieter, dass in der darunter liegenden Wohnung, nach einem starken Regen, Wasser in diese von der Decke tropft und er sich dies gerne mal ansehen wolle.
Eine Verwandte der Familie wird sofort angerufen, dass sie sich mit dem Vermieter trifft.

Hierbei wird festgestellt, das im Innenraum um das Atrium herum Regenwasser eingelaufen ist (hervorgerufen durch einen Konstruktionsfehler der vor einem Jahr neu gemachten Terasse) und der Laminatboden, die Türzargen sowie einige Wände Wasser gezogen haben und somit aufgequollen oder feucht sind.

Der Vermieter, der mit einem Gutachter und einem Anwalt die Wohnung und deren Schäden aufnimmt, geht von folgender Vorgehensweise aus:

  1. Terasse komplett abnehmen und neu verlegen
  2. Laminatböden herausnehmen
  3. Türzargen herausnehmen
  4. Wände und Böden ggf. trocknen
    5 Zargen und Laminat ersetzen

Alle Schäden werden wahrscheinlich von seiner Versicherung, bzw in einem späteren Verfahren von der damaligen Firma, welche die Terasse gemacht hat, getragen.

Nun die eigentlichen Fragen:

1.Welche Art des Schadensersatzes kann gefordert werden, für das „Zuhause-Sein“ um Handwerker zu empfangen und zu beaufsichtigen oder für aufgetragene arbeiten wie z.B.: räumen sie schon mal die Terasse leer, dieser Raum muss leer gemacht werden,…

  1. Kann für die Zeit in der die Terasse nicht genutzt werden kann, Miete gemindert werden? Wenn ja, wieviel?

  2. Kann für den allg. Zustand der Wohnung (gequollenes Laminat, leicht feuchter Geruch,…) Miete gemindert werden? Wenn ja, wieviel?

  3. Kann für die Zeit, in der „arbeiten“ in der Wohnung stattfinden, Miete gemindert werden? Wenn ja, wieviel?

Ich danke für eure Meinungen und Teilnahmen an der Diskussion

LG

Hallo!

Man kann ganz grundsätzlich immer die Miete mindern, wenn die Mietsache nicht in Ordnung ist und/oder nicht so genutzt werden kann wie vereinbart bzw. wie vor einem Schaden.
Das gilt also für Balkon wie für andere Räume, die während Sanierung ausgeräumt oder von Handwerkern ganz oder teilweise belegt werden. Oder wenn dort Trocknungsgeräte über 2 Wochen lang lärmen und rumoren und man über deren sperrige Schläuche stolpert.

Übrigens, die nicht unerheblichen Stromkosten (i. d. R. auf Rechnung des Mieters !) müssen später auch ausgeglichen werden. Auch das trägt VM bzw. dessen Versicherung.

Tipp: den Stromversorger später rechtzeitig informieren, es handele sich um einmaligen Mehrverbrauch wegen Trocknungsmaßnahme, sonst erhöht der Versorger die Vorauszahlung ! Trocknungsfirmen geben dazu eine Bestätigung, die auch den Stromverbrauch ausweist. Geräte haben interne Stromzähler.

Die Höhe einer etwaigen Minderung ist nicht so einfach aus Tabellen ablesbar. Die „Tabellen“ sind nach bereits ergangenen Urteilen, meist natürlich von AG, kaum mal von LG oder Obergerichten.
Man kann sie als Anhaltspunkt nehmen.

Grundsätzlich gehört auch zum Schaden, wenn man selbst Hand anlegen muss um Zimmer auszuräumen um Platz für die Sanierung zu schaffen.

Zwar wird man auch eine gewisse unentgeltliche Mithilfe( aus Schadensminderungsgründen) erwarten dürfen, aber wenn man das z.B. nicht selbst machen kann, dann gehört das auch zu den vom VM zu tragenden Schäden.
Also müsste auch er das veranlassen und tragen.

Müsste man sich also frei nehmen um das selbst zu machen, dann gehörte der Verdienstausfall schon zum Schaden.

MfG
duck313

Hallo,

nun, das wird hier völlig falsch dargestellt.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Mitnichten, lieber duck313 ist es so, dass der Vermnieter per se für alles haften muss…

Was immer da passiert ist, das wird wohl vor Gericht enden, eine Mietminderung halte ich für ziemlich gefährlich.

Gruß

Moin,

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Könntest du mal genauer spezifizieren, auf welchen teil des Artikels du dich beziehst und was du damit sagen willst?

Was immer da passiert ist, das wird wohl vor Gericht enden,
eine Mietminderung halte ich für ziemlich gefährlich.

Warum?

TET

Hi!

Mitnichten, lieber duck313 ist es so, dass der Vermnieter per
se für alles haften muss…

Was immer da passiert ist, das wird wohl vor Gericht enden,
eine Mietminderung halte ich für ziemlich gefährlich.

Ich entdecke in dem angegebenen Link ebenfalls nichts, was zu diesem Fall paßt, auch einen Schadenersatz halte ich für fraglich, jedoch alleine schon die Trocknungsgeräte rechtfertigen eine Mietminderung, dazu dann noch die „Baustelle“ … ich glaube kaum, dass während der Reperaturarbeiten die Wohnung „ordnungsgemäß“ genutzt werden kann.
Aber das Ganze sollte mit dem Vermieter und/oder einem Anwalt geklärt werden.

Grüße,
Tomh (der alleine für die Trocknungsgeräte 50% Mietminderung für 6 Wochen bekam … und das sogar ging vom Vermieter aus)

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Ich möchte das Szenario mal gerne präzisieren…aber eins Vorweg:
Es geht hier nicht darum jemanden mit allen Mitteln zu Schädigen. Da der Vermieter sowieso nichts selber tragen muss, geht es in diesem Szenario lediglich ums Prinzip.

Nehmen wir an an einem Tag kommt wegen des Schadens ein Gutachter vorbei, der Feuchtigkeitsmessungen durchführt.
DIeser hält sich dann 4 Stunden in der Wohnung auf um seine Arbeiten/Messungen durchzuführen.
Sicherlich ist man dazu „verpflichtet“ zur Behebung des Schadens einen gewissen Teil beizutragen.
Aber können diese mehrmals auftretenen „Anwesenheiten“ nicht irgendwie in „Rechnung“ gestellt werden.

Nehmen wir an, der Gutachter ermittelt, dass die Wohnung aller vorraussicht nach komplett in einen Rohbauzustand versetzt werden muss.
Dann wäre ja eine Minderung nicht in Frage zustellen.

Würde man dann in ein Hotel ziehen „müssen“?
Wie verhält es sich mit alltäglichen Dingen wie Essen kochen oder Wäsche waschen in diesem Zeitraum?

Nehmen wir an, der Gutachter hat Proben der feuchten stellen entnommen und stellt fest, das sich bereits einige Schimmelkolonoien gebildet haben.

Kann dann schon die Wohnung „verlassen“ werden oder erst bei Versetzung in den Rohbauzustand?

Wenn die Wohnung geräumt werden muss? Was passiert mit den Möbeln?
Umzugsunternehmen, Lagerraum, …???

Zusatz:

Die Dachterasse ist bereuts jetzt nicht mehr nutzbar. Sollte hier schon eine Minderung der Miete veranlasst werden?