Mal wieder eine Frage in Sachen Mietminderung:
Fiktiver Fall:
Nehmen wir an eine Familie bewohnt eine Wohnung mit einer innenliegenden Dachterasse (Atrium).
Während die Familie im Urlaub ist, bekommen sie einen Anruf vom Vermieter, dass in der darunter liegenden Wohnung, nach einem starken Regen, Wasser in diese von der Decke tropft und er sich dies gerne mal ansehen wolle.
Eine Verwandte der Familie wird sofort angerufen, dass sie sich mit dem Vermieter trifft.
Hierbei wird festgestellt, das im Innenraum um das Atrium herum Regenwasser eingelaufen ist (hervorgerufen durch einen Konstruktionsfehler der vor einem Jahr neu gemachten Terasse) und der Laminatboden, die Türzargen sowie einige Wände Wasser gezogen haben und somit aufgequollen oder feucht sind.
Der Vermieter, der mit einem Gutachter und einem Anwalt die Wohnung und deren Schäden aufnimmt, geht von folgender Vorgehensweise aus:
- Terasse komplett abnehmen und neu verlegen
- Laminatböden herausnehmen
- Türzargen herausnehmen
- Wände und Böden ggf. trocknen
5 Zargen und Laminat ersetzen
Alle Schäden werden wahrscheinlich von seiner Versicherung, bzw in einem späteren Verfahren von der damaligen Firma, welche die Terasse gemacht hat, getragen.
Nun die eigentlichen Fragen:
1.Welche Art des Schadensersatzes kann gefordert werden, für das „Zuhause-Sein“ um Handwerker zu empfangen und zu beaufsichtigen oder für aufgetragene arbeiten wie z.B.: räumen sie schon mal die Terasse leer, dieser Raum muss leer gemacht werden,…
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Kann für die Zeit in der die Terasse nicht genutzt werden kann, Miete gemindert werden? Wenn ja, wieviel?
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Kann für den allg. Zustand der Wohnung (gequollenes Laminat, leicht feuchter Geruch,…) Miete gemindert werden? Wenn ja, wieviel?
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Kann für die Zeit, in der „arbeiten“ in der Wohnung stattfinden, Miete gemindert werden? Wenn ja, wieviel?
Ich danke für eure Meinungen und Teilnahmen an der Diskussion
LG