Mietminderung und Nachbesserung

Ich habe mal eine generelle Frage. Folgender Sachverhalt als Beispiel:

A hat folgende Mängel in der Wohnung:

Schimmel Schlafzimmer
Risse Fliesen im Badezimmer
Lüfter im Badezimmer defekt
Dichtung Hänge-WC defekt

A teilt der Vermieter die Mängel mit, jeweils mit Fristsetzung. Der Vermieter reagiert auf den Mangel bezüglich des Schimmel und beauftragt ein Maler zur begutachtung. Er empfiehlt zusätzlich zur Beseitigung den Einbau von Calium Silicatplatten um in Zukuft einen weiteren Schimmelschaden zu vermeiden. A bestellt auch einen Gutachter, dieser stellt fest das eine nicht ausreichende Außendämmung mitursächlich ist und empfiehlt auch den Einbau von Calium Silicatplatten. Der Vermieter bauftragt komentarlos einen Maler dieser entfernt nur den Schimmel ansonsten wird nicht gemacht.

Folgende Frage:

  1. Kann A vom Vermieter verlangen diese Platten einbauen zu lassen und wenn ja auch deshalb die Miete kürzen

  2. Kann A die Miete kürzen aufgrund der anderen aufgeführten Mängel, die seit 3 Wochen nicht behoben worden sind

  3. Gilt eine Mitminderung immer rückwirkend für die Zeit und im voraus

  4. Was macht man wenn die volle Miete schon überwiesen worden ist.

Schimmel entsteht nicht durch mangelnde Wärmedämmung (sonst wäre jedes Haus verschimmelt das vor unserem aktuellen Dämmwahn gebaut wurde) sondern ua. durch dauerhafte Durchfeuchtung und schimmelförderlichen Untergrund.
Wenn die Außenwand nicht defekt ist (Putzschäden) oder ein wasserführendes Rohr undicht ist, könnte es durchaus möglich sein, dass ein Nutzerfehlverhalten durch einen sauteuren Gutachter festgestellt werden kann. (Kosten zu Lasten des Mieters)
Calium Silicatplatten sind ein gutes Heilmittel, da sie zwar auch durchfeuchten, aber als Untergrund für Schimmel nicht geeignet sind.
Antwort

  1. nein
  2. Wenn der Schaden nach Bezug eingetreten ist oder mietvertraglich eine Beseitigung zugesagt wurde.
  3. Mietminderung ist ein finanzieller Ausgleich für die Minderung der Gebrauchstauglichkeit. Ab Entstehen möglich. Allerdings muss der Vermieter zeitnah vom Mangel informiert werden.
  4. Mietminderungsbetrag bei der nächsten Miete abziehen.

vnA

Hallo!

Grundsätzlich kann man ab Bestehen des Mangel mindern bis zur Behebung. Wird nicht behogen,dann auf Dauer. Hat man schon bezahlt,dann kürzt man eben eine kommende Mietzahlung entsprechend.

Nun zum Beispiel:

Schimmel muss beseitigt werden. Anspruch auf nachträgliche Innendämmung(übrigens Kalzium-Silikat) besteht m.E. nach nicht. Die mag vorbeugend wirken und fachlich korrekt sein. Durchsetzen wird man es nicht können.
Man kann aber neuen Schimmel auch immer wieder malermäßig beseitigen lassen. Das hält dann eben 1 Jahr und es kommt erneut zum Schimmel. Mit speziellen Farben kann man es verzögern.

Die anderen Mängel sind eher gering und rechtfertigen keine oder nur eine lächerliche Minderung ( deutlich unter  5 %).
Risse eigentlich kaum, Nutzbarkeit ist wohl noch gegeben.
Dichtung WC ? Läuft es aus ? Stinkt es ? 
Oder ist es Spülkasten ?  Das ist Mangel,weil unnötige Wasserkosten.

Lüfter ? Das halte ich für den einzigen wirklichen Mangel. Möglicherweise würde hier der Mieter kostenmäßig mitbeteiligt(Kleinreparatur). Deshalb ist von hier aus nicht einsichtig,warum nicht repariert wird nach der Schadensmeldung.

Wenn nicht behoben wird,dann kann man es ja auch in Eigenvornahme machen lassen und Kosten von Miete abziehen.

mfG
duck313

Bist du sicher, dass ein Badlüfter der Kleinreparaturklausel unterliegen würde? *Zweifel*

vnA

Schimmel entsteht durchaus aufgrund von fehlender Außendämmung, wenn die  entsprechender Lufteuchtigkeit auf kalte Wände kommt. Das ist ja auch Gutachterlich festgestellt worden und ausser Frage. Es geht darum ob man eine fachgerechte Beseitigung einfordern kann, zur Not auch mit Mietminderung ansonsten ist ein erneuter Befall vorprogrammiet. Übermalen nutzt gar nichts, da der Schimmel Gase ausdünstet die gesundheitsgefährdent sind.

Wenn du dir so sicher bist, wünsche ich dir viel Glück. Ausziehen hilft übrigens auch nicht. Auch in der neuen Wohnung wird es Schimmelprobleme geben.
Zur Information: Schimmel dünstet keine Gase aus.

vnA

Man kann eine fachgerechte Beseitigung des Mangels = des Schimmels fordern, wenn man ihn nicht selbst durch mangelhaftes Heizen+Lüften verursacht hat.

Eine nicht-vorhandene Wärmedämmung der Wände ist kein Mangel, wenn man eine Wohnung ohne Wärmedämmung angemietet hat.
http://www.munichre.com/app_pages/www/@res/pdf/media…

Über die anderen persönlichen Ansichtungen zu diskutieren, macht hier ja offensichtlich keinen Sinn :wink: