Ich habe mal eine generelle Frage. Folgender Sachverhalt als Beispiel:
A hat folgende Mängel in der Wohnung:
Schimmel Schlafzimmer
Risse Fliesen im Badezimmer
Lüfter im Badezimmer defekt
Dichtung Hänge-WC defekt
A teilt der Vermieter die Mängel mit, jeweils mit Fristsetzung. Der Vermieter reagiert auf den Mangel bezüglich des Schimmel und beauftragt ein Maler zur begutachtung. Er empfiehlt zusätzlich zur Beseitigung den Einbau von Calium Silicatplatten um in Zukuft einen weiteren Schimmelschaden zu vermeiden. A bestellt auch einen Gutachter, dieser stellt fest das eine nicht ausreichende Außendämmung mitursächlich ist und empfiehlt auch den Einbau von Calium Silicatplatten. Der Vermieter bauftragt komentarlos einen Maler dieser entfernt nur den Schimmel ansonsten wird nicht gemacht.
Folgende Frage:
-
Kann A vom Vermieter verlangen diese Platten einbauen zu lassen und wenn ja auch deshalb die Miete kürzen
-
Kann A die Miete kürzen aufgrund der anderen aufgeführten Mängel, die seit 3 Wochen nicht behoben worden sind
-
Gilt eine Mitminderung immer rückwirkend für die Zeit und im voraus
-
Was macht man wenn die volle Miete schon überwiesen worden ist.