Mietminderung und Sozialhilfe

Wenn ein Mieter in einer Wohnung wohnt für die das Sozialamt die komplette Miete übernimmt, und der Mieter für diese Wohnung die Miete mindern möchte (z.B. wegen Schimmelpilzbefall durch feuchte Wände), darf der Mieter diesen Differenzbetrag selbst einbehalten, oder hat nur das Sozialamt einen finanziellen Nutzen? Der Mieter muß ja auch selbst die durch den Schimmelpilzbefall entstehenden Kosten und Unannehmlichkeiten bzw. Gesundheitsrisiken tragen, wie z.B. Entfernung und Erneuerung der Tapeten, spezielle Anstrichfarben gegen Pilze, erhöhter Energieverbrauch wegen ständig feuchter Wände und öfterem Lüftens, unbrauchbar werdende Möbel und Teppiche, mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit, etc…

Falls das Sozialamt nur die geminderte Miete übernehmen würde bedeutet dies:
Ein Mieter der selber für die Miete aufkommt hat das Recht in einer vom Schimmel befallenen Wohnung die Miete zu Mindern und hat wenigstens einen finanziellen Vorteil, aber ein Mieter der von der Sozialhilfe lebt hätte nichts davon, ob die Miete gemindert würde oder nicht, ihm blieben nur die Nachteile, die durch die stark eingeschränkte Wohnqualität entstünden.

Gruß Finn

Wird vom Sozialamt als Einzelfall entschieden, bitte´schritlich in diesem Sinn an das Sozialamt herantreten und deren Bescheid abwarten, auch auf die soziale Fürsorgepflicht des Soz.Amtes hinweisen.
Gruß

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Mietminderung
Hallo Aaron,

Wird vom Sozialamt als Einzelfall entschieden,
bitte´schritlich in diesem Sinn an das Sozialamt herantreten
und deren Bescheid abwarten, auch auf die soziale
Fürsorgepflicht des Soz.Amtes hinweisen.

Im Falle der Miete gibt es keine Einzelfallentscheidung. Das Sozialamt zahlt die Miete. Wird diese gesenkt, zahlt das Sozialamt die geminderte Miete. Die Differenz des ursprünglichen Mietzinses zum dann aktuellen steht dem Empfänger der HLU nicht zu.

Am günstigen fährt die Fragestellerin, wenn sie sich an die Abteilung Mietbeihilfe in ihrem Sozialamt wendet. Dort wird ihr in Sachen Probleme mit dem Mieter und/oder Mietangelegenheiten am besten geholfen, dort bekommt sie (vernünftige Mitarbeiter vorausgesetzt *g*) die beste Unterstützung.

CIAo

Mit Verlaub gesagt: Die Lösung mit der Begründung, die Du gerne hättest, erscheint mir etwas verquer. Wenn das Sozialamt die Miete bezahlt, darf es nicht sein, daß ein Teil dieses Geldes in den privaten Konsum des Sozialhilfeempfängers umgeleitet wird, weil die Wohnung einen Mangel hat. Mir bereitet schon dieses Ansinnen einen dicken Hals.

Ich habe deshalb einen besseren Vorschlag für Dich, wie Du zu zusätzlichem Geld kommst: Wenn Du nicht gerade alleinerziehender Elternteil kleiner Kinder bist oder 60 Jahre alt und ohne Ausbildung, dann findest Du binnen Tagen einen Job, der Dich ernährt und von dem die Miete zu bestreiten ist. Dann kannst Du mit der Mietminderung verfahren, wie immer es beliebt.

Mit wütend knurrenden Grüßen
Wolfgang

Es ist ja so, eine Wohnung hat einen gewissen Wert, der durch die Miete beglichen wird. Hat die Wohnung einen Mangel, ist sie diese Höhe der Miete nicht mehr wert. Da das Sozialamt der Mietzahler ist, braucht sie dann auch den vollen Preis nicht mehr zu zahlen.Eine Mietminderung ist ja nicht da, um jemanden zu bereichern, schon garnicht jemanden, der diese Miete garnicht bezahlt, sondern ein Druckmittel sozusagen, damit der Mangel behoben wird.
Gruß
roland

Hallo Aaron,

Wird vom Sozialamt als Einzelfall entschieden,
bitte´schritlich in diesem Sinn an das Sozialamt herantreten
und deren Bescheid abwarten, auch auf die soziale
Fürsorgepflicht des Soz.Amtes hinweisen.

Im Falle der Miete gibt es keine Einzelfallentscheidung. Das
Sozialamt zahlt die Miete. Wird diese gesenkt, zahlt das
Sozialamt die geminderte Miete. Die Differenz des
ursprünglichen Mietzinses zum dann aktuellen steht dem
Empfänger der HLU nicht zu.

Hi, liebe kleine Hafenmaus,

hier geht es um das Problem im ganzen, eine Differenz zwischen Miete und Mietminderung verbleibt nicht dem Sozialhilfebezieher,
damit ist ihm auch nicht geholfen, das Sozialamt soll hier gebeten werden mit Hilfe des Sozialdienstes eine adäquate Lösung zu erarbeiten und insgesamt Beihilfen zu gewähren, mit neuen Tapeten, Isolierung der Wände usw. Hierzu bedarf es eines Antrages im Rahmen der Einzelprüfung.

Am günstigen fährt die Fragestellerin, wenn sie sich an die
Abteilung Mietbeihilfe in ihrem Sozialamt wendet. Dort wird
ihr in Sachen Probleme mit dem Mieter und/oder
Mietangelegenheiten am besten geholfen, dort bekommt sie
(vernünftige Mitarbeiter vorausgesetzt *g*) die beste
Unterstützung.
= was du hier schreibst, ist auch ein guter Rat. Tschüß Ratte
CIAo

Hi, liebe kleine Hafenmaus,

Oh, welch Schmeichelei…:wink:

hier geht es um das Problem im ganzen, eine Differenz zwischen
Miete und Mietminderung verbleibt nicht dem
Sozialhilfebezieher,

Ich sah aber das Problem des Nichtsnutzens einer Mietminderung für den Empfänger von Hilfe…

damit ist ihm auch nicht geholfen, das Sozialamt soll hier
gebeten werden mit Hilfe des Sozialdienstes eine adäquate
Lösung zu erarbeiten und insgesamt Beihilfen zu gewähren, mit
neuen Tapeten, Isolierung der Wände usw. Hierzu bedarf es
eines Antrages im Rahmen der Einzelprüfung.

Stimmt so. Das SA wird einen Kostenzuschuss bzw. eine Kostenübernahme in einem solchen Fall sicher nicht ablehnen. Anderweitig kann der Mieter zu Reparaturmassnahmen verpflichtet werden (auch vom Sozialamt als Mietzahler)

= was du hier schreibst, ist auch ein guter Rat. Tschüß Ratte

CIAo und Gute Nacht

Blödsinn

Anderweitig kann der Mieter zu Reparaturmassnahmen
verpflichtet werden (auch vom Sozialamt als Mietzahler)

der Vermieter natürlich