Wenn ein Mieter in einer Wohnung wohnt für die das Sozialamt die komplette Miete übernimmt, und der Mieter für diese Wohnung die Miete mindern möchte (z.B. wegen Schimmelpilzbefall durch feuchte Wände), darf der Mieter diesen Differenzbetrag selbst einbehalten, oder hat nur das Sozialamt einen finanziellen Nutzen? Der Mieter muß ja auch selbst die durch den Schimmelpilzbefall entstehenden Kosten und Unannehmlichkeiten bzw. Gesundheitsrisiken tragen, wie z.B. Entfernung und Erneuerung der Tapeten, spezielle Anstrichfarben gegen Pilze, erhöhter Energieverbrauch wegen ständig feuchter Wände und öfterem Lüftens, unbrauchbar werdende Möbel und Teppiche, mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit, etc…
Falls das Sozialamt nur die geminderte Miete übernehmen würde bedeutet dies:
Ein Mieter der selber für die Miete aufkommt hat das Recht in einer vom Schimmel befallenen Wohnung die Miete zu Mindern und hat wenigstens einen finanziellen Vorteil, aber ein Mieter der von der Sozialhilfe lebt hätte nichts davon, ob die Miete gemindert würde oder nicht, ihm blieben nur die Nachteile, die durch die stark eingeschränkte Wohnqualität entstünden.
Da fällt mir jetzt ehrlich gesagt fast nix mehr zu ein!!
Ich wollte dich aber auf logische Fehler in deiner Interpretation hinweisen. Wenn du meinst, dass die Mietminderung aufgrund von Fehlern des Vermieters, baulichen Mängeln etc. gerechtfertigt ist, obliegt es schließlich auch dem Vermieter diese Mängel zu beseitigen!! Du willst ihn ja mit einer Mietminderung *im Normalfall* dazu bringen, Mängel (auf die du vorher schon hingewiesen hast) endlich zu beseitigen! Dann fallen bei dir natürlich auch keine Kosten an!!
Hast du dich aber selber falsch verhalten (z.B. nasse Socken im Schrank und nie gelüftet) und ist durch dich dieser Mängelzustand entstanden, musst du ihn selbst beheben und kannst natürlich keine Mietminderung durchsetzen!! Logisch !
Gruß
Jeanny
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Der Mieter muß ja auch
selbst die durch den Schimmelpilzbefall entstehenden Kosten
und Unannehmlichkeiten bzw. Gesundheitsrisiken tragen, wie
z.B. Entfernung und Erneuerung der Tapeten, spezielle
Anstrichfarben gegen Pilze, erhöhter Energieverbrauch wegen
ständig feuchter Wände und öfterem Lüftens,
Hallo Finn,
Fakt ist: Durch die neuen Wärmeschutzverordnungen müßen Fenster dicht sein und solltet Ihr Kunststofffenster (3 f) haben sind diese besonders dicht (eigene Erfahrung).
Deshalb ist es dringend notwendig mindestens 3 mal täglich zu lüften (alle Fenster auf und DURCHZUG!!!). Sollte diese dringend erforderliche Maßnahme nicht durchgeführt werden kann der Vermieter auf Schadensersatz klagen. Und diese Reparaturen sind nicht billig.
In den meisten oder vielen Fällen sind die Mieter selber am Schimmelpilzbefall Schuld.
Wenn durch eine Mietminderung ein Kostenvorteil entstehen sollte, muß selbiger natürlich sofort auf die steuernzahlende Allgemeinheit, die ja auch Deine Miete bezahlt, umgelegt werden.
Es kann ja wohl nicht angehen, daß bei allen Möglichkeiten der Beihilfe Du nun ernsthaft nach einer weiteren Subvention verlangst!
Wenn die Miete gemindert wird, ist das das Problem oder der Vorteil desjenigen, der die Miete bezahlt. Ist doch ganz einfach.
Ich würde die Situation als einen Ansporn sehen, möglichst schnell finanziell wieder auf die Beine zu kommen, falls das möglich ist.
Gruß,
Mathias
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