Einzug im September 2011, im Winter wurde Schimmel, Wasser und später sogar Eis in den Erkern bemerkt. Hausverwaltung wurde informiert schriftlich (Feb. 2012) mit Datum bis wann die Baumägel behoben werden sollen. Termin wurde nicht eingehalten. Weiterhin Geduld gehabt, es wurden div. Baubesichtigungen vorgenommen. Mängel wurden anerkannt. Bis heute ist nichts geschehen. Vor zwei Wochen haben wir nun Mietminderung bekanntgegeben um 30%. Heute kam ein Schreiben zurück mit dem Hinweis, die Verwaltung bemühe sich, die Mietminderung sei nicht rechtens, da jetzt Sommer ist und der Mangel nicht auftritt. Wie gesagt, die baulichen Mängel wurden anerkannt nur ist nach 4 monatiger Wartezeit keine Abhilfe in Sicht. Wie kann ein baulicher Mangel im Winter anerkannt sein und im Sommer nicht. Die Erker befinden sich im Wohn- und im Schlafzimmer. Es ist immer sehr frisch in der Wohnung auch im Sommer.
Hallo. Kann leider nicht weiterhelfen.
Setzen Sie der Verwaltung erneut eine „auskömmliche“ Nachfrist zur „fachmännischen“ Beseitigung der Mängel mit Hinweis der Mietminderung nach Ablauf dieser neuen Frist und der vorbehaltlichen rechtlichen Schritte, falls keine angemessene Abhilfe geschaffen wird (Einschreibebrief mit Rückantwort).
Im weiteren ist dringend angeraten eine Innenluftmessung über die Belastung mit Schimmelpilzsporen in der Wohnung durchführen zu lassen. Sofern grenzwertige Ergebnisse vorliegen ist aus gesundheitlicher Sicht eine weitere Wohnnutzung bedenklich. Eine Dauer(quer)lüftung ist nicht zumutbar.
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben können Sie sich vorab eine kostenfreie Rechtsauskunft einholen.
Ansonsten ist es nicht verkehrt sofort einen Rechtsbeistand in der Sache zu beauftragen.
G.
Hallo,
warum der Mangel im Winter anerkannt wird und im Sommer nicht, kann ich nicht beantworten.
Die Minderung würde ich solange durchführen , bis die Mängel beseitigt sind.
Gruss Huftier
Danke der Meinung bin ich auch.
Hallo Barbara,
leider könnte ich nur Spekulatinen anstellen, da ich selbst solche Situationen noch nicht miterlebt habe.
Tut mir leid, ich wünsch dir baldige stichhaltige Antworten.
Gruß Meg77
Was genau ist Deine Frage? Möchtest Du wissen, ob Deine Mietminderung rechtens ist oder möchtest Du wissen, was Du noch tun kannst?
Zu ersterem kann ich nichts sagen, weil ich es auch nicht weiß, zu zweitens: Ich würde mal zum Mieterschutz gehen oder zum Verbraucherschutz, ob sie Dir weiterhelfen können. Letztendlich bleibt Dir wohl nur der Gang zum Anwalt.
Gruß von Sylt
Mängel im Winter ja und im Sommer nein.
Das liegt dann an den unterschiedlichen Außentemperaturen. Im Sommer draußen warm und keine Heizung, im Winter kalt und dann in der Wohnung mit Heizung und die Feuchtigkeit schlägt sich an den Wänden nieder.
Schau mal rein unter: www.frag-einen-anwalt.de
Dort sind ähnliche Probleme erfasst. Mietminderung, so sagen die Experten liegt in diesem Fall bei 15 - 20% der Warmmiete.
Vielleicht hilft’s ja weiter.
Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG
Entschudligung, aber ich kann da leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück bei der Suche!
Hallo Frau Natzschka,
vielen Dank, dass Sie es bei mir versuchen, um da eine Frage zu klären.
Zum Einstieg: Meine Fachkenntnisse beziehen sich eher auf geologische und hydrogeologische Kenntnisse. Über Bauausführung und Planungsmängel bei Feuchtigkeit habe ich leider keine weitreichenden Kenntnisse. Ich vermute aber mal, dass die die Abdichtung nicht korrekt ist (Kältebrücken) oder dass falsches Meterial verwandt worden ist. Ihnen liegt aber ein Schreiben vor, dass die Sache an sich anerkannt worden ist. Von daher ist auch das Thema Grundwasser nicht das Problem. In Sachen des rechtlichen Aspektes Ihrer Mietminderung empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit dem Mieterbund in Verbindung setzten oder sich eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt einholen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht viel weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf