Mietminderung undichte Fenster

Vorgeschichte

WG wurde 2.11 gegründet. 4 Bewohner teilen sich eine Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe, wurden die undichten Fenster (alte Zweiflügeliges Doppelfenster )bemängelt und ins Übernahmeprotokoll geschrieben. Nach erneuter Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung, kam am 26.11.2009 ein Fachmann, der von der Hasuverwaltung geschickt wurde, und schaute sich die Fenster an. Der Fachmann unterstützte die Meinung der WG Bewohner. Eine Woche später wurden die Fenster neu isoliert. An den Fenstern wurden Gummiabdichtungen angebracht. Diese verbesserten die Situation nicht. Die Mängel
-undichte Fenster
-Fenster laufen an

  • Wasser sammelt dich zwischen den Fensterflügeln
    -Fenster lassen sich schwer schliessen
    waren weiterhin vorhanden.

Ein neues Schreiben ( 27.1.2010 ) wurde der Hausverwaltung zugeschickt. In diesem Schreiben bedankten sich die WG Bewohner,für die Isolierung und teilten der Hausverwaltung mit, das die Mängel nicht behoben wurden. Außerdem wurde eine Mietminderung von 15 % von der Nettomiete zum 3.1.2010 angekündigt.
Da drauf kam keine Reaktion von der Hausverwaltung. DIe Wg Bewohner zahlten ab dem 1.3.2010 15 % weniger Nettomiete.

Am 8.7.2010 kam eine Schreiben von der Hauptverwaltung aus AAchen. WG ist in Leipzig und der Schriftverkehr erfolgte mit der Verwaltung in Leipzig. In diesem Schreiben teilte uns die Hausverwaltung AAchen mit, das die WG Bewohner 585 € im Mietrückstand sind. Die 585 € entsprechen der Mietminderung seit dem 1.3.

Die Wg Bewohner telefonierten mit allen beteiligten. Da stellte sich herraus, das der Hausverwaltungsmitarbeiter in Leipzig, die Mietminderung nicht weiter gegeben hat. Die Wg Bewohner setzten ein Schreiben am 17.8.2010 auf in dem sie den Sachverhalt schilderten und der Zahlungsaufforderung widersprachen.

Am 31.8.2010 kam ein weiteres Schreiben aus AAchen. Dort wurden die fälligen 585 € erlassen und eine Mietminderung von 6 % genehmigt.

Nun zu der Frage. Können die WG Bewohner weiterhin 15 % Miete mindern? Ist das gerechtfertigt? und muss die genehmigte Mietminderung von 6 % angenommen werden?

Hallo,

das kann man so pauschal nicht sagen, denn da gibt es keinen festen Satz.

http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderungstabe…

Gruß
smalbop

Hallo,
ich habe vor etwa 5 Jahren ein ähnliches Problem gehabt. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, ließ ich dieses Problem über einen Rechtsanwalt laufen. Es kommt natürlich auch auf die Intensität des Fehlers an - bei mir konnte man nach Regen im Schlafzimmer baden gehen und die Mieter unter uns gleich mit. Der Rechtsanwalt setzte am Ende 5% durch, die ich aber sofort nach Ende der Fristsetzung (unbedingt erforderlich) selbständig durchführte. Ich zahlte durchgehend bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels entsprechend weniger. 15% wird vielleicht nicht durchsetzbar sein - aber da will ich mich nicht festlegen, weil ich nicht genügend Kenntnisse habe.
Viel Erfolg!