Mietminderung unrenovierter Flur

Ein Mieter erhält bei Einzug in die neue Wohnung das Versprechen, dass der Hausflur demnächst renoviert wird. Der Vermieter hält sich aber nicht an diese mündliche Zusage und der Flur ist auch nach fast 1,5 Jahren nicht renoviert. Obwohl bereits mehrere Male auf die mündliche Zusagen angesprochen, werden die Mieter immer nur vertröstet.

Ist es dann möglich eine Mietminderung zu erwirken oder andere Schritte einzuleiten?

Zum Zustand: Der Hausflur (oberste Etage) befindet sich noch im Rohbau, Steinmauer und Regipswände müssten verputzt und gestrichen werden.

Wäre sehr dankbar für etwaige Informationen

Moin,
gibt es die Zusage schriftlich?
‚Demnächst‘ ist relativ. Bei einer Lebensdauer eines Hauses von 100 Jahren sind 1,5 Jahre ein ‚Nichts‘
Vllt fehlt dem VM schlicht und einfach das Geld.
Andere Schritte: Ausziehen?
Wo steht, dass Steinmauer und Rigipswände verputzt und gestrichen werden MÜSSEN?
Ohne Druck, es einfach mal mit einem ruhigen vernünftigen Gespräch probieren. Einfach nur mal Hilfe anbieten.‚Tausche Kasten Wasser/Milch/Bier und ein Frühstück gegen einen Arbeitseinsatz am Wochenende‘
Man glaubt es kaum, wie so etwas Wunder wirken kann.

vnA

Hallo,
(nicht jeder mag unbegrüßte Fragen antworten…)

Ein Mieter erhält bei Einzug in die neue Wohnung das
Versprechen, dass der Hausflur demnächst renoviert wird.

Hmm, diese Sichtweise trifft man auch häufig im Arbeitsleben:
Es wird vom Vorgesetzten eine positive Aussage über die Anhebung des Gehalts gemacht. (Sags, um eine gute Laune Stimmung zu erreichen.)

Der Sender meint:
Die Aussicht dafür ist positiv, das dies eingeplant werden wird und bei guter Wirtschaftslage auch zur Anwendung kommten könnte.

Der Empfänger versteht:
In x Monaten gibt es eine Gehaltsaufbesserung, in die Hand versprochen worden (und in Stein gemeißelt).

Der
Vermieter hält sich aber nicht an diese mündliche Zusage und
der Flur ist auch nach fast 1,5 Jahren nicht renoviert.

Nach dem oberen Beispiel hatte der VM dies sicher auch so für die Zukunft vor, nur das dies eine verbindliche Vereinbarung sein soll sieht wohl nur der Empfänger.

Obwohl
bereits mehrere Male auf die mündliche Zusagen angesprochen,
werden die Mieter immer nur vertröstet.

Wenn der VM nur eine Aussage sieht und keinen Vertrag
(Warum sollte der VM über die schriftlichen Vereinbarungen verbindlich hinausgehen, da meist in den Vertägen steht, das sowieso nur schriftliche Abreden gelten.)
wird sich der VM keiner Vertragsverleztung schuldig und alsbald sich vom M genervt fühlen.

Ist es dann möglich eine Mietminderung zu erwirken oder andere
Schritte einzuleiten?

Hmm, wenn der M einen Beweis dafür anführen kann, das darüber ein gültiger Vertrag geschlossen wurde und keine dahergeredete unverbindliche Absichtserklärung könnte dies mit Glück zum Erfolg führen. Doch um welchen Preis?

Da sehr gute Modernisierungen des Treppenhaus bis zu 5%/a über der normalen Miete aufgeschlagen werden dürfen…

Zum Zustand: Der Hausflur (oberste Etage) befindet sich noch
im Rohbau, Steinmauer und Regipswände müssten verputzt und
gestrichen werden.

Dieser Zustand wurde bei Unterzeichnung so akzepiert und wäre daher kein Mangel, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Wäre sehr dankbar für etwaige Informationen

Hier mal eine Zusatzinformation als Beispiel:

Ein M gibt an offene Abwasserrohrleitungen in der Wohnung zu verkleiden.

Der VM warte nun schon jahrelang auf Baumaßnahmen, doch nichts geschied.

Die Aussage:
Eine dahergesagte Äußerung bedingt keinen Vertrag und keine Verpflichtung. Was einem wichtig wäre, solle auch in den schriftlichen Vertrag einfließen.

Die Vertragspartner können dann entscheiden, ob sie sich so binden möchten.

vlg MC

Also danke für die Beantwortung meiner Anfrage!

Nur…

  1. Ich denke man kann das Arbeitsrecht nicht mit Mietrecht vergleichen.
  2. Wurde nur unter der prämisse eingezogen, das der Hausflur renoviert wird.
  3. Der Vorschlag umzuziehen. Jeder sollte wissen, welche Kosten auf den Mieter zu kommen, also durch vorherige Absprachen entstehen dadurch Kosten des Mieters.
  4. Eine mündliche Absprache allerdings unter Zeugen.

Und überhaupt ist es anstrengend sich bei jedem Besuch für den Hausflur zu entschuldigen. Es wäre unter den jetztigen Vorrausetzungen nie zu einem Einzug gekommen.

Und noch eine Frage. Kann rückwirkend auf 1 1/2 Jahre die 5% Mietminderung eingefordert werden.

Beste Grüsse Karl-Heinz

nochmals Hi,

auch wenn der Beitrag im Baum verrutschte,
hier mochmal ein Erklärungsversuch…

Also danke für die Beantwortung meiner Anfrage!

Nur…

  1. Ich denke man kann das Arbeitsrecht nicht mit Mietrecht
    vergleichen.

Das Arbeitsrecht wurde nicht bemüht, sondern die ähnliche Psychologie der Kommunikation. Bitte auf die Unterschiede zwischen den Absichten des Senders und des Empfängers achten.

  1. Wurde nur unter der prämisse eingezogen, das der Hausflur
    renoviert wird.

Gut, dsß hätte am besten ersichtlich für alle in den schriftlichen Mietvertrag einfließen müssen. So genau hatte der VM dies vielleicht gar nicht verstanden. Vielleicht wäre dann der Vertrag so nicht zustande gekommen. Für diese Klarheit wäre der „etwas Woller“ Verantwortlich.

  1. Der Vorschlag umzuziehen. Jeder sollte wissen, welche
    Kosten auf den Mieter zu kommen, also durch vorherige
    Absprachen entstehen dadurch Kosten des Mieters.

Hmm, die Kosten für daa Herrichten des Treppenhaus trägt zunächst einmal der VM. Über das Geld anderer Leute darf laut GG, wenn überhaupt, nur der Staat verfügen. Deshalb gibt es auch keine Plicht zum Bauen etc., nur weil ein M dies vom VM wünscht.

  1. Eine mündliche Absprache allerdings unter Zeugen.

Eine Absprache muß keinen Vertrag begründen.

Beispiel: Der VM äußert vor Zeugen demnächst die Treppenhausbaustelle zu beendigen. Der M begrüßt dies.

Wo soll da ein Vertrag zustande gekommen sein.
Bei einem Vertrag müssen sich beide Seite dafür ausdrücken und
( --nicht oder-- )
beschließen oder vollziehen. Es hapert an allem.

Und überhaupt ist es anstrengend sich bei jedem Besuch für den
Hausflur zu entschuldigen.

Dann hänge ein Schild auf, oder laß es unkommentiert.

Es wäre unter den jetztigen
Vorrausetzungen nie zu einem Einzug gekommen.

Vertragsfehler können auch im Nachhinein nur auf Gegenseitigkeit geändert werden. Der Vorposter gab Hinweise dazu.

Und noch eine Frage. Kann rückwirkend auf 1 1/2 Jahre die 5%
Mietminderung eingefordert werden.

Da das Treppenhaus nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann dort nur gemindert werden, wenn eine Beeinträchtigung daraus hervorgeht. Das ist außer der Anmutung nicht der Fall (weil bei MV-Abschluß bekannt), also auch nicht Minderungsfähig.

Beste Grüsse Karl-Heinz

btw:
Selbst bautechnisch kann uU begründet werden, das die Baustelle noch austrocken muß, das Geld für die Arbeiten bereitgestellt werden muß, noch Baufehler zu reparieren sind, Ersatzteile oder Gerät zu beschaffen wären, oder oder oder. Deshalb gibt es kein Gesetz wann ein Baustelle abgeschlossen sein muß. Schon gar nicht über die Ausführung oder Materalwünsche.

All diese Beurteilungen liegen nicht beim M.

vlg MC

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