Mietminderung Vermieter widerspricht nach 6 Monate

Guten Tag, ich bin vor genau einem Jahr in eine modernisierte Wohnung in einem Altbau eingezogen, zu dem Einzugstermin fehlte eine abschliessbare Haustür, 24 Stunden geöffnetes Haus, aus dem mit Schloss gesichertem Keller wurde mein Fahrrad gestohlen, Klingeln wurden erst vor 7 Wochen eingebaut, bis dahin keine Möglichkeit Besuch zu erhalten, geschweige denn die Tür zu öffnen. Das Treppenhaus sollte bereits vor Monaten fertiggestellt werden, weiterhin im Rohbau, etc. ich gab dem Vermieter mehrfach schriftlich die Möglichkeit die Mängel zu beseitigen und gab entsprechende Fristen vor. Keine Rückmeldung auch nicht auf meine schriftliche Ankündigung entsprechend die Miete zu kürzen, selbst der Mieterschutz sagte,mit einer Minderung von 25% sei ich absolut im Recht. Jetzt, nachdem ich eine ausserordentliche Kündigung geschickt habe, zum Ende des Jahres meldet er, das er die Miete der vergangenen 6 Monate nun „voll“, sprich die geminderte Miete zurück erwartet.
Wenn er bei der ersten Mietminderung und auch den anderen 5 keinen Einspruch eingelegt hat, kann er doch nicht im Nachhinein die Differenz nacherwarten?
Gruss

Hallo, ganz ehrlich, das muß man zur Verbraucherzentrale bzw eine fachlichen Rat einholen, die den genauen und aktuellen Gesetzesregelungen kennen.
Viele Grüße

Hallo,
bin leider kein echter „Miet-Experte“, aber wenn die Mietsache „nicht in Ordnung“ oder „nicht vollständig“ ist, ist auf alle Fälle eine Mietminderung gerechtfertigt. Die Vorgehensweise war korrekt, schriftliche Fristsetzung vor der Minderung. Wenn die Mängel an der Mietsache auch noch aktenkundig sind (Tür fehlt, Klingel fehlt) kann sich der Vermieter auch nicht groß dagegen wehren und nachträglich diese Mietminderung rückwirkend machen, indem er eine Nachzahlung fordert.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo die Zentralheizung über Monate immer wieder für längere Zeit ausgefallen war, keine Heizung, kein Warmwasser.
Obwohl der Schornsteinfeger den Betrieb nicht erlaubte, wurde die Heizung verbotenerweise in Betrieb genommen.
Als an einem Tag zweimal die Feuerwehr wegen starker Rauchbildung im Treppenhaus anrücken mußte, hatte die Polizei vorübergehend den Heizungsbrenner sichergestellt und dem Hausbesitzer eine 4stellige Strafe aufgebrummt.
Wegen der fehlenden Heizung und Warmwasser war eine Mietminderung von 50-70% angebracht (in Härtefällen bis zu 100%)
Der Hausbesitzer wollte sich wehren, kam aber nicht weit.

Hoffe ich konnte etwas helfen, und wünsche noch schöne Feiertage.
Achim