Hallo,
in unserer Wohnung tauchte nach ein paar Monaten Schimmel ins so gut wie jedem Zimmer an allen Hausaußenwänden in den Ecken auf. Die Lichter im Badezimmer und in der Küche gingen von anfang an schon nicht. Wir haben den Vermieter schriftlich darauf hingewiesen, worauf hin er sich nicht einmal meldete. Nach unserem 2. Schreiben (Mietminderung) behauptete er das erste Schreiben nie erhaten zu haben (Einwurfzeugen vorhanden), nun haben wir seit 2 oder 3 Monaten 35% der Kaltmiete einbehalten woraufhin er vors Gericht ging.
Die Frage nun:
- Wieviel % der Kaltmiete hätten wir einbehalten dürfen?
- Könnnen wir eine 100%ige Mietminderung noch im nachhinein veranlassen?
Danke im vorraus
Mit Freundlichen Grüßen
Viola v. Z.
Hallo,
das einfache zuerst: ich denke, bei den Lichtern meint ihr die Deckenlampen. Und da nicht die Glühbirnen, sondern irgendeinen Fehler in der Zuleitung. Wenn das nicht bereits zur Übergabe vermerkt wurde (gut möglich), dann musstet ihr diesen Mangel beim Vermieter anmelden. Bei Nichtreaktion durch den V. gehört in jedem Fall eine Mahnung dazu, diese gleich verbunden mit einer „Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung“, in- Verzugsetzung und Ankündigung der Ersatzvornahme durch einen von euch zu beauftragenden Dritten zu seinen Lasten.
Zum Schimmel: Vorgang ist hier genau der gleiche: (1. Mangel anmelden, 2. Mahnung und Fristsetzung mit Ersatzvornahme.) Da es hier jedoch um einen nicht unerheblichen Betrag geht, gibts in jedem Fall ein Gutachten - wenn nicht vorweg durch euch, dann spätestens in der Verhandlung durch das Gericht. Ist für euch erst mal günstiger; ABER: ihr solltet in JEDEM FALL einen Gutachter oder nachweislich Baukundigen zu euch holen, der eine sogenannte Beweissicherung macht. Der Vermieter wird in jedem Fall behaupten, dass der Schimmel erst durch euch entstanden ist = also kommt Gutachter. Zeuge beim Einwurf ist sehr gut, besser als Einschreiben/RÜckschein - wenn es wirklich so war.
Mietminderung bei Schimmelpilzbefall: mind. 50% - je nach Umfang, jedoch 100% gut möglich.
Hoffe, es hilft. Bei Fragen - Mail.
MfG Arnold
Hallo Viola
Mietminderung ist bis max 20 Prozent möglich.
Nachträglich, geht nicht.
Bei Schimmel den Mieterbund benachrichtigen und weitere Schritte besprechen.
mfGruß Uwe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
sorry, aber zum Thema Mietkürzung, insbesondere der Höhe der Mietkürzung, kann ich leider nicht weiter helfen. Da es hier um Geld geht, solltet Ihr Euch wirklich juristischen Beistand holen.
Viel Glück und viele Grüße
Reiner O.
Hallo Viola,
als erstes, was ihr verpasst habt, aber für s nächste mal:
Immer Briefe an der Vermieter NUR mit Rückschein senden!!
Zeugen sind schön und gut aber sehr schwer vor Gericht zu beweisen…
Das beste was ihr nun tun könnt das es ja schon läuft, ist in jedem Fall DEN MIETERSCHUTZBUND ODER DEN MIETERVEREIN aufzusuchen. Dort anmelden, die lassen dich sofort zu einer ihrer Anwälte und die erledigt den Rest. Diese Vereine sind sehr günstig und die Beratung durch Anwälte is völlig kostenlos. Nur Briefe schreiben kostet glaub ich um die 10 € extra. Mach dies schnell es gibt Fristen einzuhalten. Das mit der Mietminderung ist schwer zu sagen. Es gibt einen Katalog für was man wieviel Prozent die Miete kürzen darf. Wenn ihr mehrmals den Vermieter angeschrieben habt, darf man sogar einen Handwerker kommen lassen der die Mängel beseitigt. Aber lass dir das vom Mieterverein genau erklären. Die Nummer findest du in jedem Telefonbuch. Den Mieterverein gibts in jeder Stadt. Hier ein Link zum Mieterbund. http://www.mieterbund.de/
Ich hoffe ihr bekommt Recht. Meld dich ruhig nochmal wenn du magst. Gruss Fran
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, war aber verreist und kann die Frage auch nicht befriedigend beantworten.
Beste Grüße