Hallo an alle,
wenn ein Mieter eine Mietminderung beabsichtigt, wird diese Minderung von der "Brutto"miete gemacht oder von der reinen "Kalt"miete?
Ich vermute (logischerweise) letzteres, aber Logik hilft da nicht immer weiter. Also wie ist es üblich bzw. rechtlich okay?
Ich freue mich auf eure Tipps
MfG
Hallo,
in der Entscheidung des BGH XII ZR 225/03 wird hingewiesen, dass die Mietminderung von der Bruttomiete zu berechnen ist. Diese Entscheidung ist umstritten.
Wer wegen z.B. defekter Klingelanlage von der Bruttomiete mindert hat am Ende des Jahres eine geringere Vorauszahlung und eine um den Anteil geminderte höhere Nachforderung zu erwarten. Es ist praktisch nicht nachvollziehbar, warum jemand die Anteile der Vorauszahlungen für Steuern, Versicherungen, Heizung, Hausmeister mindert, wenn die Klingelanlage nicht funktioniert.
Dasselbe gilt auch für Vorauszahlungen für Heizungen. Es ist daher sinnvoll, dass man von der Kaltmiete mindert.
Gruss Günter
wenn ein Mieter eine Mietminderung beabsichtigt, wird diese
Minderung von der "Brutto"miete gemacht oder von der reinen
"Kalt"miete?
Ich vermute (logischerweise) letzteres, aber Logik hilft da
nicht immer weiter. Also wie ist es üblich bzw. rechtlich
okay?
Ich freue mich auf eure Tipps
MfG
Es ist
daher sinnvoll, dass man von der Kaltmiete mindert.
Gruss Günter
Danke Günter! Letzteres leuchtet mir ein.
* für dich 