Mietminderung vs Mieterhöhung

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Geräuschkulisse der Heizungsanlage, die sich unter der Wohnung befindet, wurde die Miete um 15% gesenkt. 
Da keine vergleichbare Wohnung bislang gefunden werden konnte (Großstadt), wird der Mietmangel bis dato vom Mieter ertragen und die Mietminderung vom Vermieter stillschweigend hingenommen.
Nun fordert der Vermieter eine Mieterhöhung um 15% aus folgenden Gründen:
-Anpassung Mietspiegel nach den Kriterien: „hoher Erholungswert“ und „hoher Ausstattungswert“ (In Stuttgart heißt hohe Ausstattung: Es regnet nicht hinein :frowning: ).

-Ist eine Mieterhöhung zulässig, solange der Mangel nicht behoben wurde? 
-Ist die Aussage richtig, das eine vor kurzem erfolgte Mieterhöhung durch den Einbau von Rauchmeldern unberücksichtigt bleibt (15 Monats-Frist)
-Der Vermieter hat zur Mieterhöhung ein Zustimmungsverlangen. Kann das abgelehnt werden?
 
Danke wie immer für Eure Antworten

-Ist eine Mieterhöhung zulässig, solange der Mangel nicht
behoben wurde? 

Ja

-Ist die Aussage richtig, das eine vor kurzem erfolgte
Mieterhöhung durch den Einbau von Rauchmeldern
unberücksichtigt bleibt (15 Monats-Frist)

Das wäre eine Modernisierung gewesen, er legt die Kosten für Rauchmelder und Montage zu 11 % auf die Jahresmiete drauf. Wie bei allen Modernisierungen.

-Der Vermieter hat zur Mieterhöhung ein Zustimmungsverlangen.
Kann das abgelehnt werden?

Ja. Natürlich kann man das. Und wenn Erhöhung unbegründet/unwirksam wäre, dann tritt sie ja auch nicht ein.
Sonst schon.
Man hat 2 Möglichkeiten. Man widerspricht (und kündigt gleichzeitig) oder man nimmt hin und zahlt die Erhöhung.

Interessant wäre aber, ob man eine durchgeführte und laufende Minderung nach der Erhöhung auch erhöhen darf, damit die Quote von 15% wieder stimmt.
Wenn Mangel nicht behoben wurde.

Dazu mögen sich mal andere äußern.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.
Jetzt erfahre ich auch noch, das der Vermieter die Mietminderung nicht mehr akzeptiert. Und die Nebenkostenabrechnungen sind jedes Jahr falsch und wiedermal weigert sich der Vermieter, eine Korrektur vorzunehmen. Zahlungen werden diesbezüglich nicht geleistet, solange die Abrechnung nicht korrigiert wurde

ja, das ist meines Erachtens zulässig. Die Mietminderung wäre prozentual zu erhöhen.

Hier ist ein Beitrag der die grundlegenden Bedingungen für die Zulässigkeit einer Mieterhöhung wiedergibt, der Gesetzgeber hat hier einen strengen Ordnungsrahmen gezogen. Prüfen Sie am besten zunächst die Zulässigkeit der Mieterhöhung.

http://www.immo-magazin.de/mieterhohung-wohn-und-gew…

der  Gesetzgeber hat einen strengen ordnungsrahmen für Mieterhöhungen festegelgt, ich würde die Zulässigkeit zunächst prüfen. Hier ein umfassender Beitrag mit den Kriterien: http://www.immo-magazin.de/mieterhohung-wohn-und-gew…

sorry, erst Fehler, jetzt wars dann doch ein Doppelpost … :smile:

Kein Problem :wink:

Danke für den Link. Die Wohnung wurde im allgemeinen Mietspiegel in der Ausstattungsklasse „sehr gut“ herangeführt. Es gibt nur aufwertende Merkmale (die die Miete hochtreiben). Lagevorteil ist ein hoher Erholungswert, ein Nachteil ist die starke Verkehrsbelastung. Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Die Fenster zur Straßenseite sollte man nicht öffnen, da Lärm-und Staubbelastung unzumutbar sind. Ein Abluftschacht für die Dunstabzugshaube existiert nicht. die Fenster zur Rückseite öffnet man lieber nur kurz, da die Strassenbahnen im fünf-Minuten-Takt lärmen und quitschend in die Haltestelle einfahren. Durch allgemeine Fehler in der Architektur der Wohnung ist ausserdem Schimmel unvermeidbar und vorhanden. Kellertüren und die TG-Zugangstüren hört man stets ins Schloss fallen, das Hauslicht ist defekt. Sind das gute Gründe, eine Mieterhöhung abzuwenden?

Morgen,

Fangen wir mal mit der Minderung an.

Hoffentlich wurde diese nicht alleine durgeführt, sondern mit rechtlicher Hilfe (anwalt / Mietverein ect) denn sonst kann man ganz schnell auf der Straße stehen. Hinzu kommt, dass der Mieter noch zusätzlich druck aufbauen kann, in dem er das Recht zur zurückbehaltung. anwendet. Sprich zu den Minderungsbetrag hält er noch einen Teil der Miete ein. dieser muss unverzüglich nach erfolgter Reperatur an den Vermieter überweisen werden.

Zur Mieterhöhung:

Rechtlich machbar. Bitte kontrollieren ob die Lagemerkmahle richtig sind. Oft werden eben einordungen vom Vermieter gemacht die nicht zutreffend sind. Daher gibt es bei den Mietspiegeln meist Hilfen zur Einordnung.

http://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Stuttgart/972 oder eben den Ganzen spiegel Kaufen. Bei Qualifizierten Mietspriegeln müssen dies bei der Erhöhungsverlangen mitgereicht werden.

Wow,

die hier konstruierte Situation ist echt harter Tobak und die Frage „Sind das gute Gründe, eine Mieterhöhung abzuwenden?“, würde ich nach allem was hier dargestellt wurde beantworten mit: „Das ist letztlich unerheblich, es ist auf jeden Fall ein Grund auszuziehen“.

Warum? Die geschilderte erhebliche Einschränkung der Lebensqualität ändert sich durch die paar Kröten nicht. Wohl aber in absehbarer Zeit die Gesundheit…nicht nur des Schimmels wegen…das wäre mir persönlich diese Vorstellung nicht wert.
Deshalb würde ich gerne vorschlagen in diesem Stück die Prioritäten neu zu sortieren, eventuel gibts dann ein happy end.

Will der Mieter den Auszug nicht ins Auge fassen, wendet er sich an einen Fachanwalt für Mietrecht. Folgende Unterlagen wären sicher sinnvoll mitzunehmen:
Übernahmeprotokoll bei Anmietung
Mietvertrag
sämtliche schriftliche Mängelanzeigen, Schriftverkehr mit Vermieter, Betriebskostenabrechnungen
Protokoll der Ereignisse.
Fotos der Mängel.

Grüße
Mau

Hallo,

Und die
Nebenkostenabrechnungen sind jedes Jahr falsch und wiedermal
weigert sich der Vermieter, eine Korrektur vorzunehmen.
Zahlungen werden diesbezüglich nicht geleistet, solange die
Abrechnung nicht korrigiert wurde

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabre…

Lies dir bitte mal durch welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Gruß

BHShuber

Super Danke, der Link ist sehr hilfreich, falls der Vermieter klagen möchte. Solange er sich tot stellt, kann man leider nur warten:frowning:

Problem in Stuttgart ist die fehlende Möglichkeit zum Umzug. Die Wohnungssuchenden nehmen gern Mängel in Kauf, nur um eine Bleibe zu ergattern. Angebot und Nachfrage halt. Die Mietminderung behebt die fehlende Lebensqualität genauso wenig wie Zahlungen der Lebensversicherung bei Todesfall. Aber Geld überredet :wink:

Die Mietminderung wurde nach offiziellen Vorgaben durchgeführt (Fristsetzung…). Der Vermieter schickte einen Gutachter, der die Probleme bestätigte. Habe dann nie wieder von dieser Sache gehört. Der Vermieter nimmt die Minderung stillschweigend in Kauf, weil das Abstellen der Ursache teurer bzw unmöglich erscheint (Heizungsanlage mit Wärmepumpe unter der Wohnung erzeugt tieffrequende Dauerbeschallung) Danke für die Antwort. mit 9€/Kalt liege ich immer noch günstig in Stuttgart…leider