Eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Geräuschkulisse der Heizungsanlage, die sich unter der Wohnung befindet, wurde die Miete um 15% gesenkt.
Da keine vergleichbare Wohnung bislang gefunden werden konnte (Großstadt), wird der Mietmangel bis dato vom Mieter ertragen und die Mietminderung vom Vermieter stillschweigend hingenommen.
Nun fordert der Vermieter eine Mieterhöhung um 15% aus folgenden Gründen:
-Anpassung Mietspiegel nach den Kriterien: „hoher Erholungswert“ und „hoher Ausstattungswert“ (In Stuttgart heißt hohe Ausstattung: Es regnet nicht hinein ).
-Ist eine Mieterhöhung zulässig, solange der Mangel nicht behoben wurde?
-Ist die Aussage richtig, das eine vor kurzem erfolgte Mieterhöhung durch den Einbau von Rauchmeldern unberücksichtigt bleibt (15 Monats-Frist)
-Der Vermieter hat zur Mieterhöhung ein Zustimmungsverlangen. Kann das abgelehnt werden?
Danke wie immer für Eure Antworten