Mietminderung Wasserschaden?

Jemand wohnt in einer netten Wohnung und da kommt es in einem Schacht zu einem Wasserschaden. Dieser sorgt dafür, das in der Wohnung des Mieters 3 Wände feucht sind. In ebendiesem Schacht gab es schonmal einen Schaden, damals wurde in den Wänden des Mieters keine Feuchtigkeit festgestellt.
Diesmal wie gesagt: Feuchtigkeit an 3 Wänden, ein abgestürzter Küchenschrank -Schrank kaputt, kleiner Riss in der Küchenplatte, sonst nix kaputt (Voratsschrank, kein Geschirr- Schimmel hinter den Hängeschränken, wahrscheinlich von dem alten Schaden, man hatte damals um die Schränke herum gemessen…
Nun: Trocknungsgerät für 24Std/10 Tage im Flur um den Schacht/die Wände von innen zu Trocknen-  Heizplatte dort wo die Feuchtigkeit am schlimmsten ist, Chaos in der Küche da man die Schränke ja abhängen musste. Es folgen noch streichen einer Wand (die feucht geworden ist, Wasserränder), Teilrenovierung der Küche (Neue Tapete,streichen, evtl teilweise Entfernung des Fließenspiegels, Wiederanbringung der Küchenschränke)

Wieviel kann Jemand in solch einem Fall die Miete wohl mindern?

Die Frage würde ich mit dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt klären. Wenn du zu viel minderst hast du schnell eine Abmahnung oder Kündigung im Briefkasten. Die Minderrung, so sagt man, erfolgt eigentlich automatisch. Nur das keine Vermieter das von allein zurückzahlt.

Hallo!

Man mindert für die Nichtnutzbarkeit der Küche und die mit der Trocknung einhergehende Behinderung dort (Schläuche, Lärm usw.)
Leider gibt es keine einfache Tabelle aus der man die Minderung ablesen kann.

Am besten, man lässt sich anwaltlich oder beim Mieterverein,Verbraucherberatung dazu beraten.

20 % wäre eine grobe Größenordnung( untere Schwelle) für die Minderung. Man mindert stets die Kaltmiete plus die Vorauszahlung auf die Betriebskosten.
Und zwar ab Schadeneintritt bis Schadenbehebung. Ist es kürzer als 1 Monat muss man natürlich auf Tage umrechnen.

Das andere, wie Malerarbeiten, Reparatur Schrank, Montage der Schränke hat mit Minderung nichts zu tun. Das muss der Vermieter separat bezahlen und veranlassen.

Übrigens, die Stromkosten der Trocknungsgeräte bezahlt ja erst einmal der Mieter über  seine Stromrechnung, denn die werden an seinen Steckdosen dran sein.
Die Stromkosten dafür muss man berechnen (Geräte haben Zähler) und das nimmt man mit dem Stromtarif des Mieters mal. Diese Summe gehört zum Schaden, die der Vermieter(seine Versicherung) bezahlen muss.

Achtung, dem Stromversorger nachher mitteilen, der hohe Mehrverbrauch sei einmalig und auf Bautrocknung nach Wasserschaden zurückzuführen. Versorger erhöht sonst die monatliche Vorauszahlung !
Die Trocknungsfirmen geben dazu eine Bestätigung über den Verbrauch heraus, die man dazu nutzen kann.

MfG
duck313

Die Minderrung, so
sagt man, erfolgt eigentlich automatisch.

das sagt man wo genau? am stammtisch?

schon mal überlegt, welche automatik das machen sollte und warum? schon mal überlegt, warum es da nicht mal tabellen gibt und warum sowas immer wieder vor gericht landet?

Hallo

Die Kernfrage wird sein, ob in der Wohnung noch gewohnt werden kann - also irgendwie eine Küchennutzung möglich, da das ja zum „vertragsgemäßen Wohngebrauch“ dazugehört. Dann siedle ich auch einen Minderungsquote bei 20% aufwärts an - eben je nach dem Grad der tatsächlichen Beeinträchtigung - das ist je nach Einzelfall ganz unterschiedlich.

Mein Vorschlag wäre, zuerst beim Vermieter anzufragen was er bzw. seine Versicherung für angemessen erachtet. Entspricht das nicht den eigenen Einschätzungen, dann kann man sich immer noch anderweitig beraten lassen.

Dass auch die Nebenschäden/-kosten zu erstatten sind, hat duck313 ja schon geschrieben.
:Es folgen noch streichen einer Wand (die feucht geworden ist, Wasserränder), Teilrenovierung der Küche (Neue Tapete,streichen, evtl teilweise Entfernung des Fließenspiegels, Wiederanbringung der Küchenschränke)
Durch den Vermieter bzw. auf dessen Kosten.

Grüsse Rudi

Anmerkung
man sollte in einem solchen fall noch bedenken, dass der vermieter bzw. seine versicherung nur den zeitwert der beschädigten gegenstände ersetzt. die eigene hausratversicherung (so denn vorhanden) aber den neuwert. also erstmal fragen, was die denn alles ersetzen würden.