Mietminderung Wasserschaden Schlafzimmer

Hallo,
angenommen, im Schlafzimmer ist ein Wasserschaden aufgetreten, die Wand ist durchnässt, auf dem Teppich hat sich eine Pfütze gebildet, zudem riecht es extrem modrig, und es wäre zu erwarten dass das Schlafzimmer wegen Sanierungsarbeiten und dem modrigen Geruch nicht benutzbar ist, was für eine Mietminderung wäre angemessen?
Grüße Alex

Hallo

angenommen, im Schlafzimmer ist ein Wasserschaden aufgetreten,
die Wand ist durchnässt, auf dem Teppich hat sich eine Pfütze
gebildet, zudem riecht es extrem modrig, und es wäre zu
erwarten dass das Schlafzimmer wegen Sanierungsarbeiten und
dem modrigen Geruch nicht benutzbar ist, was für eine
Mietminderung wäre angemessen?

Der M wäre zuvor verpflichtet gewesen Schaden von der Wohnung abzuwenden. Wenn der M dies unterläßt macht der M sich für den Mehrschaden Schadensersatzpflichtig.

Warum also besteht die Pfütze solang, das es riecht. Warum besteht der Geruch, der gelüftet werden kann?

Gemindert kann nur werden, wenn man nicht selbst der Verursacher wäre.

vlg MC

Deinen Einwand in Ehren, aber irrelevant da nicht zutreffend. Angenommen die Pfütze wäre an dem Tag, an dem sie entdeckt wurde dem VM gemeldet worden? Angenommen noch 3 Tage vorher war beim Staubsaugen in diesem Bereich noch keine feuchte Stelle? Das brackige Wasser hätte sich also im Vorfeld unentdeckt gesammelt und plötzlich den Weg in die Wohnung gefunden?

Gruß Alex