Mietminderung wegen alten Stromanschlüssen Küche

Moin, moin! Wir sind in einen Altbau gezogen und wollten uns einen neuen Herd installieren. Dabei stellte der Elektriker alte, ungeerdete Anschlüsse fest und verweigerte den Einbau. Ist der Vermieter verpflichtet neue Leitungen zu legen und wenn nein, ist er für Kosten, Nutzungsausfall etc. verantwortlich? Wir haben 3 Kinder im Alter von 16, 15 und 6 Jahren. Müssen wir akzeptieren, wenn der Vermieter uns einen Elektriker stellt, der bereit ist - trotz der drohenden Gefahren- unseren neuen Herd anzuschließen? Für schnelle Antwort wäre ich dankbar, Schuligan

Hallo Schuligan,

"Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.

BGH, Urteil vom 26. 7. 2004 - VIII ZR 281/ 03"

hier das ganze Urteil: http://lexetius.com/2004,1888

Im Klartext: Auch wenn die Altbauwohnung „wie gesehen“ übernommen wurde und altbautypische Mängel in Kauf genommen werden müssen, so gilt dies nicht für die Möglichkeit, z. B. einen Herd ordnungsgemäß einsetzen zu können.

Den Herd entgegen mangelnder Sicherheit dennoch anschließen zu lassen wäre schon mehr als fahrlässig und ein verantwortungsbewußter Elektriker würde das wohl kaum machen.

Gruß!

Horst

Sollte sich allerdings ein Gasanschluss in der Küche befinden, der den Anschluss eines Gasherdes ermöglicht, würde ich für dieses BGH-Urteil nicht unbedingt meine Hand in den Backofen legen.

vnA

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Das heisst aber hoffentlich nicht, dass die Mieter den Möchtegern-Elektriker akzeptieren müssen, wenn ein Gasanschluss besteht.

:wink:

Es ist halt nun mal so in Deutschland, dass der Brunnen erst abgedeckt werden muss, wenn das Kind hineingefallen ist.
Wenn ich einen Handwerker ohne Grund ablehne, mache ich mich als Mieter uU schadenersatzpflichtig. Die reine Vermutung reicht als Grund nicht aus. Der Handwerker wiederum ist nicht verpflichtet dem Mieter irgendetwas nachzuweisen.

vnA

Und was hat das jetzt mit der Ausgangsfrage zu tun?

fragt sich

Horst

Nichts.
Es war nur eine Antwort auf deine Bemerkung.

vnA