Hallo,
seit letzter Woche umrahmt ein Baugerüst das Wohnhaus. Schon vor dem Einzug wurde dem Mieter mitgeteilt, dass in diesem Jahr die Fassade und das Treppenhaus renoviert werden sollen. Nun gab es aber gar keine Ankündigung mit einem konkreten Termin, bzw. es gab überhaupt keine Info über den Beginn geschweige denn über die Dauer der Arbeiten.
Am Sonnabend hat ein Bauarbeiter direkt vor dem Wohnzimmerfenster klopfend gearbeitet. Die Briefkästen stehen neuerdings auf dem Fußboden im Durchgang zum Hinterhof, weil die Wand im Hausflur, wo die Briefkästen für gewöhnlich hängen, auch erneuert wird (dito die Treppe und der gesamten Fußoden). Hinzu kommt, dass seit einigen Tagen - vermutlich infolge der Arbeiten - die Klingel nicht funktioniert, weder an der Haus- noch an der Wohnungstür.
Der Balkon soll auch renoviert werden.
Inzwischen habe ich erfahren, dass man in diesem Fall eventuell Anspruch auf Mietminderung hat. Wieviel Prozent sind erfahrungsgemäß angemessen und realistisch?
Caro
leicht OT: Baugerüst -> Versicherung unterricht
Hallo Caro,
vergiss nicht deiner Versicherung wegen des Gerüsts bescheid zu sagen! Sonst siehts im Falle eines Einbruchs recht mies aus…
Grüße von
Tinchen
Ist mir bekannt…
…und wurde schon vor einigen Tagen erledigt. Dennoch danke für den gut gemeinten Hinweis!
vergiss nicht deiner Versicherung wegen des Gerüsts bescheid
zu sagen!:
Hi
Inzwischen habe ich erfahren, dass man in diesem Fall
eventuell Anspruch auf Mietminderung hat. Wieviel Prozent sind
erfahrungsgemäß angemessen und realistisch?
Da man auf den Umstand der Renovierung schon vor dem Einzug hingewiesen wurde, sieht es mit einer Mietminderung wohl schlecht aus.
Gruß
Edith
Hallo
schließe mich hier littlePanda an.
Arbeiten war vor Einzug bekannt, also kommt Mietminderung m.E. nicht zum tragen.
Gruß
Arbeiten war vor Einzug bekannt, also kommt Mietminderung m.E.
nicht zum tragen.
…obwohl der konkrete Termin nicht bekannt gegeben wurde?
Kann man die jetzige Situation als Einschränkung der Lebensqualität betrachten (weniger Licht durch´s Fenster, Klingel defekt, Baumlärm, Fehlen eines TV-Senders, weil das Gerüst den Empfang der Antenne stört usw.) und dies wiederum zum Anlass für eine Mietminderung nehmen?
Hi
…obwohl der konkrete Termin nicht bekannt gegeben wurde?
Kann man die jetzige Situation als Einschränkung der
Lebensqualität betrachten (weniger Licht durch´s Fenster,
Klingel defekt, Baumlärm, Fehlen eines TV-Senders, weil das
Gerüst den Empfang der Antenne stört usw.) und dies wiederum
zum Anlass für eine Mietminderung nehmen?
Daß derartige Baumaßnahmen eine vorübergehende Einschränkung der Lebensqualität darstellen, ist unbestritten.
Dem Mieter war aber vor dem Einzug bekannt, daß in absehbarer Zeit sowas ansteht und ist trotzdem eingezogen.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Mieter schon von vorneherein mit dem Gedanken einer Mietminderung gespielt hat. Die Formulierung „in diesem Jahr“ ist zwar kein konkreter Termin, deutet aber darauf hin, daß es nicht allzu lange dauert, bis es mit den Baumaßnahmen soweit ist. Da solche Baumaßnahmen auch ein bißchen von der Witterung abhängen, dürfte es schwierig sein einige Wochen vorher einen konkreten Termin bekanntzugeben.
Ich gehe jetzt mal davon aus, daß der Mietvertrag nicht unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahmen abgeschlossen wurde und bei Abschluß des Vertrages daher tatsächlich noch kein Termin feststand.
Aber selbst wenn: Der Mieter wußte, daß Baumaßnahmen anstehen. Er wußte nur den Termin nicht. An der schon von vorneherein bekannten Beeinträchtigung hätte sich also nix geändert.
Gruß
Edith