Die Fassade im Hinterhof eines Hauses soll erneuert werden. Die Hausverwaltung kündigt dies 3 Tage vorher an. Die Dauer soll ca 3-4 Wochen sein. Da bei diversen Mietern nur Fenster zum Innenhof existieren, ist mit einer Einschränkung zu rechnen (Bauarbeiter vor dem Fenster auf Gerüst, Lärm, Staub, Dunkelheit, höheres Einbruchrisiko, eingeschränkte Belüftungsmöglichkeit). Das Baugerüst wird bereits am Wochenende (Samstag), also 2 Tage vor angekündigtem Termin aufgestellt. Weiss hier vielleicht jemand, ob die Mieter des Hauses zu einer Mietminderung berechtigt sind? Und welche Höhe der eventuellen Minderung wäre in so einem Fall angemessen?
Vielen Dank schonmal vorab!