Mietminderung wegen Baugerüst

Die Fassade im Hinterhof eines Hauses soll erneuert werden. Die Hausverwaltung kündigt dies 3 Tage vorher an. Die Dauer soll ca 3-4 Wochen sein. Da bei diversen Mietern nur Fenster zum Innenhof existieren, ist mit einer Einschränkung zu rechnen (Bauarbeiter vor dem Fenster auf Gerüst, Lärm, Staub, Dunkelheit, höheres Einbruchrisiko, eingeschränkte Belüftungsmöglichkeit). Das Baugerüst wird bereits am Wochenende (Samstag), also 2 Tage vor angekündigtem Termin aufgestellt. Weiss hier vielleicht jemand, ob die Mieter des Hauses zu einer Mietminderung berechtigt sind? Und welche Höhe der eventuellen Minderung wäre in so einem Fall angemessen?

Vielen Dank schonmal vorab!

Hallo,

in Sachen Mietminderung kann ich Dir nichts sagen, aber aus eigener Erfahrung einen Tipp geben, an den man möglicherweise nicht denkt: Man muss, wenn vorhanden, die Hausratversicherung informieren, da ein erhöhtes Einbruchsrisiko vorliegt. Bei mir war es aber so, dass die deswegen keine höhere Prämie haben wollten, aber die Information ist spätestens dann relevant, wenn es während der Gerüstzeit zum Einbruch kommt.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo

Weiss hier vielleicht jemand, ob die Mieter des
Hauses zu einer Mietminderung berechtigt sind?

Gefunden bei web.de/magazine

Hamburg (dpa/gms) - Ein Baugerüst vor der Wohnung rechtfertigt nicht grundsätzlich eine Mietminderung. Darauf weist der Mieterverein Hamburg hin.

Wohnhaus mit Baugerüst: Durch ein Gerüst vorm Haus steigt die Einbruchsgefahr.

Notwendige Reparaturen und Maßnahmen zur Modernisierung müssten geduldet werden. Der Einbau neuer Fenster oder eine Fassadendämmung komme schließlich auch den Mietern zugute.

Erst wenn die Beeinträchtigung für die Mieter nicht mehr als „geringfügig“ zu bezeichnen ist, dürfen sie die Miete kürzen. Der Umfang der Minderung sei von Fall zu Fall verschieden, erläutert der Mieterverein. Er liege in den meisten Fällen zwischen 5 und 20 Prozent. Werden die Bewohner durch Baulärm belästigt, könne der Abschlag noch höher angesetzt werden.

In jedem Fall empfehle es sich, Notizen über den Verlauf der Arbeiten anzufertigen. Vor Beginn der Sanierung sollte die Hausratversicherung über das Gerüst informiert werden. Denn durch ein Gerüst vor dem Haus steige die Einbruchsgefahr, so der Mieterverein.

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Und welche Höhe der eventuellen Minderung wäre in so einem Fall
angemessen?

s.o.

Ich hoff ich hab ein bissi geholfen…

LG deFleescha

Hallo,

grundsätzlich ist ein Baugerüst kein Mietminderungsgrund.

Wenn allerdings der Mieter den Balkon/die Terrasse nicht nutzen kann oder durch die Planen sind die Fenster verdunkelt und es muss ständig mit Licht in der Wohnung gelebt werden und in den Fällen, wo die Mieter die Fenster während des Tages zum Lüften nicht öffnen dürfen sind Mietminderungen angezeigt.

Ich möchte hier jedoch keinen exakten Tipp abgeben, weil wie üblich in solchen Fällen nur jemand dies beurteilen kann, der die Massnahme kennt.

In solchen Fällen empfiehlt es sich auch, mit dem Eigentümer zu sprechen. Bei Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften enpfiehlt es sich grundsätzlich rechtskundigen Rat einzuholen. Und auch bei manchen Hausverwaltungen - wenn in der Vergangenheit bei Mängelanzeigen die Reaktionen lnge auf sich warten liessen.

GRuss Günter

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