Bitte helft mir bei folgenden Fall weiter:
In einer 22 cm^2 Wohnung in einem Studentenwohnheim von Studentin A, wurde das Bad vollständig saniert. Es handelte sich um eine Strangsanierung. Die Baumaßnahmen nahmen 6 Wochen in Anspruch. Während der Baumaßnahmen entstand ein starker Baulärm, was ein längeres Verweilen in der Wohnung unmöglich machte. Die Flurküche war nicht benutzbar, Studentin A musste in der Zeit auf eine Gemeinschaftsküche ausweichen. Während der ganzen Umbaumaßnahme (6 Wochen) war das eigene Bad nicht zugänglich, so dass Studentin A ebenfalls auf ein Gemeinschaftsbad ausweichen musste. Studentin A hatte während der ganzen Zeit pünktlich die Miete überwiesen.
Kann Studentin A nachträglich eine Mietminderung von der Wohnheimsverwaltung B verlangen?
Wenn ja, in welcher Höhe?