Mietminderung wegen Baustellenlärm

Angenommen ein Mieter wird durch die Komplettsanierung in der Wohnung über ihm von ca. 8:00 Uhr bis 16:30 und teilweise auch noch nach 20:00 Uhr durch den Baustellenlärm belästigt. Weiter angenommen, wird dieser Mieter durch die Baustelle nicht nur durch den Lärm belästigt, sonder auch durch die Verschmutzung (Balkon etc.).

Wenn dieses nun schon seit ca. 2 Monaten der Fall ist, was muss dieser Mieter tun und um wieviel könnte er die Miete evtl. mindern?

Hallo,

der Mieter hat den VM aufzufordern, insbesondere wenn der Balkon nicht zu nutzen ist, diesen Mangel zu beseitigen. Ist der Balkon verschmutzt kann der Mieter die ortsübliche Höhe für den Balkon mindern, meist um die 20 €. Der Schmutz im Treppenhaus hat er auf seine Kosten entfernen zu lassen. Bei Baulärm im Haus kommt es darauf an, ob und wie lange anhaltend gehämmert, gebohrt oder maschinell gearbeitet wird. Vielleicht mal darstellen, wie ein Mieter sich den Lärm vorstellt.

Grüsse Günter

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