Stellt euch vor, es gibt ein Büro, in dem der Vermieter zum Einzug verspricht neuen Teppich zu legen. Dies geschiet auch, nur stinkt es in dem Raum danach übelst nach Chemie. Teppichreinigung usw. bringen keine wirkliche Besserung, und auch nach ca. 4 Monaten ist immer noch deutlich der Geruch wahrnehmbar.
Irgendwann kommt der Verdacht auf, dass es nicht an dem Material des Teppichs, sondern an dem verwendeten Kleber liegen kann.
Die Mitarbeiter in dem Raum versuchen die Situation zu lindern, indem sie Duftkerzen und Duftöle verwenden. Dadurch lässt immerhin zu einem großen Teil das Problem mit Kopfschmerzen nach einige Stunden Arbeit in dem Raum nach.
Trotzdem wird weiterhin befürchtet, dass sowas nicht unbedingt gesund sein kann.
Auf mehrmaligem Nachfragen nach Verbesserungsvorschlägen und Lösungsansätzen an den Vermieter wird bis auf die wirkungslose Teppichreinigung nie reagiert.
Ist nun in einem solchen Fall eine Ankündigung einer Mietminderung ein geeignetes Mittel? Wie hoch dürfte diese bei sowas angesetzt werden? Und unter welchen Umständen ist dies gar rückwirkend möglich?
hi :o))
ich denke das du ca. 15 bis 20 %
einbehalten kannst wenn ich an deiner stelle wäre
würde ich mal kontakt zur verbraucherzentrale aufnehmen
dann hast du mehr sicherheit!!
mfg
udo
Hallo,
als erstes muss der Mangel schriftlich mit Fristsetzung zur Behebung angezeigt werden und gleichzeitig die Mietkündigung androhen. Eine fristlose Kündigung ist bei erheblicher Belastung auch möglich.
Ein Sachverständigengutachten (teuer!)inklusive Schadstoffuntersuchung könnte Dir weiter helfen.
Ein ärztliches Attest reicht vor Gericht nicht aus. Wird überdurchschnittliche Belastung festgestellt, hat man gute Chancen auf Erstattung durch den Vermieter.
Deine letzte Frage beantworte ich als erstes:
„Rückwirkend“ kann man eine Mietminderung auf jeden Fall geltend machen.
Ansonsten würde ich empfehlen: Frage beim Mieterbund nach oder suche Dir jemand, der Mitglied im Mieterbund ist, denn diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Gruß Doris